Jugendamt verpflichtet

Wegen unbezahlter Verkehrsdelikte entzogenes Baby darf zurück zu Mutter

16. Februar 2012, 16:47

Oberösterreichisches Gericht verfügte Rückgabe

Linz - Ein Gericht im Bezirk Wels-Land hat entschieden, dass ein seiner jungen Mutter abgenommenes Baby umgehend wieder zurückgegeben werden muss. Das berichteten die "Oberösterreichischen Nachrichten" auf ihrer Internetseite am Donnerstag. Das Kind war kurz vor Weihnachten einer Pflegefamilie übergeben worden, weil die Großmutter Strafzettel nicht bezahlt hatte.

Das Jugendamt argumentierte in dem Fall, die Großmutter des Kindes sei für die Erziehung sehr wichtig, weil die junge Mutter alleine mit der Betreuung überfordert sei. Doch der Großmutter drohte eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen nicht beglichener Verkehrsstrafen. Das Kindeswohl gerate in Gefahr, wenn sich die Oma wegen eines Haftaufenthaltes nicht mehr 24 Stunden täglich kümmern könne. Der Bub wurde der Mutter abgenommen und bei einer Pflegefamilie untergebracht. Da half auch nicht, dass die Großmutter die Strafen in der Höhe von 1.200 Euro sofort bezahlte.

Das zuständige Bezirksgericht wies nun laut Zeitung in einer Entscheidung den Antrag der Jugendwohlfahrt, der Mutter das Sorgerecht zu entziehen, ab und ordnete die "umgehende Rückführung in die Obhut der Kindesmutter" an. Es erteilte allerdings Auflagen: Die junge Frau muss eine Familienbetreuung in Anspruch nehmen und regelmäßige Hausbesuche des Jugendamtes akzeptieren. Für den Fall eines Haftaufenthaltes der Großmutter gäbe es zudem spezielle Einrichtungen, in der die 18-jährige Mutter und das Kind gemeinsam leben könnten, hieß es in dem Beschluss. (APA)

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Rosa Stahl
13
20.2.2012, 11:12

WEnn ich mir da die Hasspostings gegen das Jugendamt per se so anschaue.... dann bin ich schon neugierig auf den nächsten Fall von Kinderquälerei bzw. Vernachlässigung der in den Medien auftaucht (das kommt 100pro).

Und dann werd ich mir die Postings durchlesen, mit dem Geheule, warum das Jugendamt nicht eher eingegriffen hat, warum die Sozialarbeiter nicht hellhöriger waren, wie man nur so lange zuschauen konnte bei "so einer" Mutter...

Dagmar Rehak Wien
 
10
20.2.2012, 19:41

Melde mich gehorsamst als Hassposting.
Sicher wird irgendwann wieder ein Kind misshandelt, aber das Jugendamt kann nicht hellsehen, deshalb darf man ihm in so einem Fall keinen Vorwurf machen. Solche Vorwürfe sind ungerecht. Um den Eingreiferwartungen zu entsprechen, müsste das Jugendamt vorsorglich alle Kinder wegnehmen, damit keines misshandelt wird - und dann werden sie von den Pflegeeltern und Angestellten von Kinderheimen misshandelt oder sind einfach nur traurig ohne Eltern.
Man darf hier also auch nicht fordern, dass das Jugendamt vorsorglich blindlings (hellseherisch geht nicht) Kinder wegnimmt.
So setzt man die Fräuleins unter Druck, dass sie "sorgfältig" auf jede noch so bilderbuchmäßige Bilderbuchfamilie losgehen.

Dagmar Rehak Wien
 
41
19.2.2012, 18:32

Bei mir hat es gerade geklingelt.
Stimmt das alles überhaupt so wie dargestellt?
Drohte wirklich eine Haftstrafe für die Großmutter?
Ist die Mutter wirklich nicht in der Lage, sich um das Kind zu kümmern?
Das haben doch bis jetzt nur die Leute vom Jugendamt behauptet. Aber wer sagt, dass das wahr ist?

Ich bin jetzt selber auf das "wird scho wos gwesn sein"-Gesetz reingefallen, Asche auf mein Haupt.
Könnte mir bitte wer recherchieren, ob die zwei oben genannten Dinge überhaupt stimmen?

Oddo Wolf
21
19.2.2012, 22:02

Hab mich jetzt nur ein paar Stunden im Internet mit dem Thema beschäftigt.
Von Kindesentführung und Kinderhandel mit Gerichtsbeschluss abgesegnet, bis zum Geschäftsmodell Jugendamt-Adoptiveltern-Kinderpsychologen reichen die Vorwürfe.

Ein krasser Verdacht kommt auf, wenn zu lesen ist, daß fast doppelt so viele 1-2 Jährige von der Jugend-Fürsorge mit Family-Change beglückt werden, als in jedem anderen Alter.
Dafür gibts sicher ganz plausible Gründe, sonst könnte man noch glauben, daß Leute im Fürsorgesystem den Angeboten kinderloser Paare - die oft keine Kosten und Mühen auf biologischen Nachwuchs gescheut haben - nicht wiederstehen können.

"Die Kinder auf Seite 3 sind noch bei den leiblichen Müttern, das ist für uns aber kein Problem"

Rosa Stahl
01
20.2.2012, 11:26

Es gibt tatsächlich plausible Gründe:Zum Glück steht nicht hinter jeder normalen Gebärenden das Jugendamt. Daher kommt man aber erst mit zunehmendem Alter der Kinder dahinter, dass sie misshandelt werden.
Bsplw. muss die Polizei bei einem Einsatz wo Minderjährige im Spiel sind, automatisch eine Meldung ans JA machen. Im Falle meiner Pflegekinder etwa hat der Kindesvater bei einem Spitalsaufenthalt der Mutter betrunken randaliert. Es gab die automatische Meldung: Erst dadurch wurden für die Kinder desaströse Zustände daheim bekannt (Prügel, Vernachlässigung, sexuelle Misshandlung). Die Mutter bekam Hilfsangebote, wollte den Mann aber nicht verlassen. Daher wurden ihr die Kinder entzogen.

Dagmar Rehak Wien
 
00
20.2.2012, 19:54

Aber Hilfsangebote beim Verlassen des Mannes finde ich schon gut. Das sollte verbessert werden.
Mir stellt's immer sämtliche Haare auf, wenn eine Frau mit Baby sich in einen Mann verliebt und sich einredet, dass er für das Kind ein ganz toller Vater ist, und dabei gar nicht merkt, dass das Kind für den Mann ein Konkurrent ist. Das ist die gefährlichste Situation für Kinder überhaupt.
Mir ist schon schleierhaft, wie man sich als Babymutter überhaupt neu verlieben kann; da muss ja irgendwie die Bindung fehlen. Aber die sind ihren Liebhabern oft richtig verfallen. Da würde ich mich glatt für amtliche Zivildiener einsetzen, damit die da unten ein bisschen zur Ruhe kommen.

Passt jetzt aber wahrscheinlich nicht ganz zu Ihrem Fall.

Dagmar Rehak Wien
 
10
20.2.2012, 19:48

Bei einem Einsatz, wo Minderjährige im Spiel sind? Also wenn in einer Wohnung, wo Kinder leben, eingebrochen wird, kommt das Jugendamt? Warum? Damit die Nachbarn was zum Tratschen haben und "aufmerksamer" werden?

Es denken alle immer nur an betrunkene, prügelnde Eltern, wenn sie "Jugendamt" hören. Aber der allergrößte Teil der Arbeit besteht aus einfühlsamen Übergriffen durch das Jugendamt im Tratschtantenbereich, und die müssen keineswegs geduldet werden; deshalb verzichtet man nämlich so konsequent auf Beweisbarkeit und Schriftlichkeit. Und da wären wir wieder beim Handtaschlräuber, der mehr Rechte hat. Sowas darf einfach nicht sein.

Rosa Stahl
01
21.2.2012, 11:04

Was die Schriftlichkeit betrifft, da gebe ich Ihnen absolut recht. Darum mache ICH alle meine Reaktionen als PM an JA IMMER schriftlich, sei es als Bericht oder nur als Aktennotiz. Als Reaktion krieg ich dann ab und an einen Anruf.... ich glaub nicht, dass ich da immer sehr beliebt bin.

Und als ich eben mal selbst von wem quasi angezeigt wurde, konnte ich durch alles, was ich schriftlich hatte, Gedächtnisprotokolle, Befunde usw. relativ schnell reinen Tisch machen.

Glauben Sie mir, ich kenn die Damen vom JA. Da gibts wirklich ganz hervorragende und engagierte, die mit beiden Beinen fest am Boden stehen und eben auch fallweise eine ..ähem...

Dagmar Rehak Wien
 
00
21.2.2012, 16:07

Kriegst ein grünes.
Auf anderen - richtigen - Ämtern dürfte das nicht sein, dass so zwanghaft jede Nachweisbarkeit vermieden wird. Wenn die Arbeit richtig und gut ist, muss auch nix vertuscht werden. Wer alle nur verbal abwickelt, hat was zu verbergen. Das weiß jeder Anwalt.
Ja stimmt, es gibt ganz hervorragende. Und die haben es nicht verdient, dass das Jugendamt wegen den anderen so einen miesen Ruf hat.

Rosa Stahl
00
21.2.2012, 10:59

Ich dachte, Sie wären so weit am Damm, dass ich aufgrund des knappen Platzes für die Postings nicht erst extra ausführen muss, dass es nicht um "banale" Einbrüche geht,sondern um Gewalt, auch wenn es "nur" um Vater vs. Mutter oder andere Leute rund um Kinder geht.
Aber bitte: Wenn die Polizei gerufen wird, weil BEISPIELSWEISE die Mutter vom Freund verprügelt wird, und die Polizei feststellt, dass diese Frau eben auch Kinder hat, dann muss sie eine Meldung ans Jugendamt machen, selbst wenn die Kinder gerade mal nichts abgekommen haben.
Alles klar?

Dagmar Rehak Wien
 
10
20.2.2012, 00:59

Unter einem Jahr wachen sie noch in der Nacht auf, das ist für Nichteltern zu anstrengend. Zu alt dürfen sie aber auch nicht sein, sich jedenfalls noch nicht gut artikulieren. Wenn sie dann nach zwei Wochen zum Heulen aufhören und wieder Appetit kriegen, kann man sich mit Tränen der Rührung über die eigene Gutigkeit einreden, das Kind hat Schlimmes erlebt und kann jetzt endlich Vertrauen fassen.
Auch Neugeborene werden gern genommen. Mir hat eine Pflegemutter mit langer Kinderwunschgeschichte wörtlich erzählt, die Sozialarbeiterin hat sich sooo gefreut, dass sie ihr endlich ein Baby geben konnte.
Aber auch anfangs süße Kinder werden gelegentlich wieder zurückgegeben, und dann ist die Mutter auf einmal wieder erziehungsfähig.

nina yankow
00
20.2.2012, 00:56

natürlich gibt's dafür plausible gründe.
säuglinge bzw. kleinkinder sind zum einen besonders fürsorgebedürftig und verletzlich und zum anderen ist bei kindern in diesem alter noch keine so bewusste bindung zu den eltern (oder dem umfeld) da wie bei älteren kindern. ich kenne eine, die als kind verprügelt wurde, aber niemals ihre familie verlassen hätte. das muss das jugendamt eben auch berücksichtigen. bei kindern unter 2 jahren, die nachweislich(!) grob vernachlässigt oder misshandelt werden, würde ich hingegen auch nicht lange abwägen.

eltern können die kinder jederzeit zurückfordern. inwiefern sie rechtliche unterstützung und unterstützung zur verbesserung der fürsorgekompetenz bekommen, ist wieder eine andere frage.

Rosa Stahl
01
20.2.2012, 10:57

au backe, wo habens denn das her? Wohl noch nie mit Kindern zu tun gehabt oder was vernünftiges darüber gelernt.

Kleinkinder und auch schon Säuglinge haben sehr wohl bereits Bindungen und das ist auch nachweisbar.

Und ja, die Eltern können zurückfordern, tun es auch recht oft, obwohl sich in ihrem Verhalten nichts geändert hat (Therapie odgl.) So einfach ist das aber nicht, weil es dazu einen rechtskräftigen Gerichtsbeschluss braucht. Und der geht eben sehr oft gegen die leiblichen Eltern aus.

Dagmar Rehak Wien
 
10
20.2.2012, 19:26

Stimmt, kriegst ein grünes.
Und gerade in dem Alter von Jonas haben die Kinder Todesangst, wenn sie von ihren Bezugspersonen getrennt werden. Das ist sogar in der Fachliteratur als die berühmte Achtmonatsangst bekannt.

Rosa Stahl
00
21.2.2012, 11:00

schankedön. :-)

Oddo Wolf
14
19.2.2012, 17:20
Wer schützt die Familie vor der Willkür und dem Machtmissbrauch der Jugendämter.

-
Es gibt hunderte ähnlich gelagerte Fälle mit weniger glücklichem Ausgang.
Weil die inzwischen 19-jhg. Mutter von Jonas als Kind sexuell missbraucht wurde, unterstellt das JA, dass die junge Frau keine positive Mutter-Kind-Beziehung aufbauen könnte. Bei der Geburt von Jonas rieten Vertreter des JA das Kind zur Adoption freizugeben. Weil Mutter und Großmutter sich weigerten dieser Forderung nachzukommen wurde mit Stasi-Methoden ermittelt. Die Verwaltungsstrafen der Oma dienten als Vorwand der Mutter ihr Kind wegzunehmen.
Gegen den vom JA regelmässig als Gutachter bestellten Psychologen Dr. Egon Bachler, Leiter der TAF (Therapeutisch ambulante Familienbetreuung) ermittelt der Staatanwalt seit 2009 wegen Betrug und Gutachtenfälschung.

Rosa Stahl
11
20.2.2012, 12:27

Werter Herr Wolf,

ein Gutachter wird nicht vom Jugendamt bestellt, sondern vom Gericht. Dafür gibt es eine Liste an gerichtlich beeideten Sachverständigen.

Das Jugenamt selbst stellt allenfalls einen Befund eines hauseigenen Psychologen bei. Das ist aber ein Befund und kein Gutachten.

Was ist eigentlich bei den Ermittlungen gegen Bachler rausgekommen? Die laufen ja jetzt schon drei Jahre.
Interessanter Weise kommt der Typ hauptsächlich höchst kritisch beleuchtet bei Vaterrechtsvereinen vor.

Dagmar Rehak Wien
 
01
19.2.2012, 17:54
Gut zu wissen.

Ich habe mich schon gewundert, was dieses "hat ein schreckliches Erlebnis in der Kindheit gehabt und kann deshalb keine Verantwortung übernehmen" bedeuten soll.
Ich kenne auch so eine. Die wurde als kleines Kind vaginal vergewaltigt und will deshalb keinesfalls ein Kind und wenn, dann nur mit Wunschkaiserschnitt, weil sie das Kind sonst hassen würde, weil sie die Geburt an die Vergewaltigung erinnern würde. Das konnte ich absolut nachvollziehen. Aber dass diese Frau keine Verantwortung übernehmen kann, stimmt erwiesener Maßen nicht.
Aber so wie das Jugendamt argumentiert, dass ein missbrauchtes Kind nie eine Mutter-Kind-Beziehung aufbauen kann, ist destruktivste Spekulation.

Mutantenwastl
02
19.2.2012, 12:44

Fuer 1200 Euronen in den Bau?

LGM
00
19.2.2012, 18:18

Wenn man sich lange und beharrlich genug weigert, zu zahlen und wenn der Betrag anderweitig nicht eintreibbar ist, dann kommt es irgendwann zur Ersatzfreiheitsstrafe.

Rosa Stahl
00
20.2.2012, 11:29

was ich mich dabei frag ist, wie man ein Kind aufziehen und auch nur das Notwendigste dafür bereitstellen kann ,wenn man nicht mal seine Strafzettel zahlen kann oder dafür sorgt, dass man keine kriegt.

Dagmar Rehak Wien
 
10
20.2.2012, 19:58

Wir leben halt in einem unzureichend sozialen Sozialstaat, wo Kinder schlechter gestellt sind als kinderlose Erwachsene. Das kann man der Familie nicht zum Vorwurf machen.
Außerdem führt oft allein der Zustand, dass ein Kind im Haushalt ist, zu Armut.
Sie als Pflegemutter tun sich da leichter, Sie kriegen ja noch extra Pflegegeld dazu. Als Elter bekommt man weniger Geld.

Rosa Stahl
00
21.2.2012, 11:09

Die Sache mit dem Pflegegeld ist gelegentlich ein Thema. Da glauben manche, man verdient sich eine Krone. Kommt halt drauf an, wo man wohnt. In Floridsdorf werden manche neidig, in Döbling schüttelns den Kopf, warum ich mir das um den Pappenstiel antu.
Wenn ich mir denke, wass ich mit meinen Kleinen im Vergleich zu normalen leiblichen Eltern so alles an Zusatzleistungen erbringen muss (Untersuchungen, Besuchskontakte, Therapien, spezielle Förderungen....) ist das Geld ein Pappenstil, im Vergleich dazu, wenn ich etwa in einer Institution arbeiten würde, von den Opportunitätskosten mal ganz abgesehen (wenn ich statt dessen einen Job draussen hätte).

Dagmar Rehak Wien
 
00
20.2.2012, 21:36

Das mit der finanziellen Besserstellung von Pflegeeltern ist auch so eine Sache.
Kinder werden meistens ärmeren Familien weggenommen, und dann kommt das Kind in eine "Familie", die für das Kind noch extra Geld bekommt. In der richtigen Familie musste das Kind auf vieles verzichten (jaaa, ich weiß: weil die Eltern das ganze Geld versoffen haben...), und bei den Pflegeeltern kann es auf einmal alles haben. Und nach einem Jahr fragt man es dann, wie es ihm geht, und es sagt: "Suuupa! Die sind sooo net!"
Sicher, keiner würde ohne finanzielle Abgeltung ein Kind in Pflege nehmen, aber hier wird dem System innewohnend ein extremes Ungleichgewicht erzeugt, das die Pflegeeltern gegenüber den richtigen Eltern bevorzugt.
Sowas darf einfach nicht sein.

Rosa Stahl
00
21.2.2012, 11:14

vielleicht mal weniger Ideologie und mehr zahlen.

Nona kosten Kinder Geld und sie sollten sich mal ausrechnen, wieviel Geld Pflegeeltern dem Staat erspraren, dadurch, dass diese Kinder nicht in Heimen oder WGS leben müssen.
Weiters sei Ihnen bewußt, dass auch Pflegeeltern eine Infrastruktur (Wohnung samt Waschmaschine, Bad, Küche, Strom, Gas, Heizung, etc. eventuell auch ein Auto) zur Verfügung stellen mal ganz abgesehen von ihrer Zeit.

Man darf sich schon fragen: Wenn Pflegeeltern angeblich so gut verdienen, wieso gibts dann so wenig.

PS: Die Herkunftsfamilie meiner Kinder hat zwar tausende und abertausende Euro für Hochzeiten, Feiern usw. die Kinder aber mussten ohne Heizung mit den Erwachsenen in einem Zimmer leben.

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