Urteil wegen Leugnung von Nazi-Verbrechen
Paris - Ein Pariser Berufungsgericht hat eine
dreimonatige Bewährungsstrafe gegen den rechtsextremen Politiker
Jean-Marie Le Pen bestätigt, weil er die Verbrechen während der
Nazi-Besatzung geleugnet hatte. Die Richter, die dem 83-Jährigen auch
eine Geldstrafe von 10.000 Euro auferlegten, bestätigten damit am
Donnerstag ein Urteil des Strafgerichts aus dem Jahr 2008.
Der frühere Vorsitzende der rechtsextremen Front National (FN)
hatte die Nazi-Besatzung Frankreichs 2005 in einem Interview als
"nicht besonders unmenschlich" bezeichnet. Das Interview war in der
Wochenzeitung "Rivarol" kurz vor dem 60. Jahrestag der Befreiung des
NS-Vernichtungslagers Auschwitz erschienen. Le Pen, der bei der
Urteilsverkündung nicht anwesend war, kündigte erneut Berufung an.
Das Urteil wundere ihn in Wahlkampfzeiten nicht, sagte der
Ehrenvorsitzende der FN und Vater der Präsidentschaftskandidatin
Marine Le Pen der Nachrichtenagentur AFP.
Der Parteigründer wurde schon mehrfach wegen rassistischer oder
judenfeindlicher Äußerungen verurteilt. Ein Urteil erging, weil der
Rechtsextreme die Gaskammern in den deutschen Vernichtungslagern als
"Detail der Geschichte" bezeichnet hatte. Der frühere FN-Chef hatte
2002 für Aufsehen gesorgt, als er überraschend den Einzug in die
Stichwahl um das Präsidentenamt schaffte, wo er dann deutlich von
Amtsinhaber Jacques Chirac geschlagen wurde. (APA)