Urteil

EuGH gegen Copyright-Filter im Internet

16. Februar 2012, 16:08

Verpflichtung zu Urheberrechts-Filter für Internet-Plattformen gekippt

Betreiber von Internet-Plattformen müssen nach einem Urteil des höchsten europäischen Gerichts keine Filtersysteme für urheberrechtlich geschützte Werke einrichten. Eine solche Verpflichtung wäre nicht im Einklang mit einem angemessenen Gleichgewicht zwischen dem Urheberrecht und dem Schutz der unternehmerischen Freiheit, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Auch die Nutzer von Internet-Angeboten hätten "Rechte auf den Schutz personenbezogener Daten und auf freien Empfang oder freie Sendung von Informationen".

Juristische Schritte

In dem konkreten Fall ging es um juristische Schritte der belgischen Rechtevereinigung Sabam gegen das Soziale Netzwerk Netlog in den Niederlanden. Sabam, die "Vereniging van Auteurs, Componisten en Uitgevers", wollte Netlog gerichtlich dazu bringen, mit einem technischen Filtersystem das Copyright auf den Profilseiten seiner Nutzer durchzusetzen.

Urteil begrüßt

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) begrüßte das Urteil. Damit werde bestätigt, "dass Hosting-Provider nicht für Inhalte haften, von denen sie keine Kenntnis haben", erklärte eco-Vorstandsmitglied Oliver Süme. Das Verbot von Filter-Technologien zur Überwachung von Kundendaten sei eine endgültige Absage an die Forderung nach solchen Systemen, mit denen Provider zur Überwachung ihrer Kundendaten gezwungen werden sollten. (APA)

noldman
00
17.2.2012, 01:11
Ähmm wie war das nochmal?!?

Die Verbindungsdaten von jedem Internetnutzer müssen jetzt bald ein halbes Jahr lang gespeichert werden.

Das fällt ja dann auch darunter: "Rechte auf den Schutz personenbezogener Daten und auf freien Empfang oder freie Sendung von Informationen"

Wird Zeit die ISPs und die Staaten zu verklagen sobald die Speicherung beginnt!

Bei dem Urteil ist es kein Wunder wieso die EU Kommission derzeit alles unternimmt, damit das EU Parlament keine Grundrechtsprüfung von ACTA in die Wege leitet.

WoodSTokk
01
16.2.2012, 20:52
.. eine endgültige Absage an die Forderung nach solchen Systemen, mit denen Provider zur Überwachung ihrer Kundendaten gezwungen werden sollten.

Und wie verdrägt sich das mit unserer VDS ???
Bzw. wie will die EU die Richtlinie nach einer VDS mit einem solchen Urteil noch aufrecht halten?

mansn
00
16.2.2012, 16:13

Urteile über Urteile. Prinzipiell positiv für die Informationsfreiheit, doch wird sich an bestehenden Massnahmen wohl kaum etwas ändern? Immerhin müssen YouTube und Rapidshare weiterhin genau solche Filtersysteme einsetzen?

Amadox
00
16.2.2012, 16:34

...sind ja auch keine europäischen Unternehmen.

mansn
00
16.2.2012, 17:07

Rapidshare war früher in Deutschland, bevor es zu ".com" wurde...

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