Urteil

Handelsgericht Wien verbietet "3" Entgelt für Papierrechnung

Bericht | 16. Februar 2012, 11:32
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    foto: reuters/heinz-peter bader

Noch nicht rechtskräftig - Telekom-Gesetz schafft Klarheit bei Neuverträgen ab 21.2.

Zusatzentgelte für Papierrechnungen der Telekomfirmen sind auch bei schon laufenden Verträgen unzulässig, urteilte das Handelsgericht (HG) Wien in einem Streitfall zwischen dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) und Hutchison 3G ("3"). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine vergleichbare Entscheidung gegen T-Mobile sei aber vom Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigt worden, schreibt der VKI am Donnerstag in einer Aussendung.

Neues Telekom-Gesetz

Kommende Woche (am 21. Februar) tritt das neue Telekom-Gesetz in Kraft, wonach den Telekom-Kunden eine Papierrechnung nicht versagt werden kann. Für Neukunden werde damit Klarheit geschaffen, die Telekom-Firmen gehen aber davon aus, dass bisher laufende Verträge von dem Gesetz nicht berührt seien, schreibt der VKI. Das HG Wien sah das nun anders. Auch der VKI besteht darauf, dass schon jetzt Papierrechnungen auf Wunsch kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssen.

2 Euro pro Rechnung

Die AGB von Hutchison 3G sehen vor, dass der Kunde - wenn er auf einer Papierrechnung besteht - ein Entgelt von 2 Euro pro Rechnung zahlen müsse. Sonst bekommt der Kunde die Rechnung nur elektronisch. Der VKI ist dagegen - wie bei anderen Anbietern auch - mit Verbandsklage vorgegangen. (APA)

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"3"

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Posting 1 bis 25 von 40
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Tschuri Cazzino
 
00
21.2.2012, 19:43
Es bleibt ein Rätsel was daran konsumentenfreundlich sein soll,

wenn die Kosten für Papierrechnungen auf Kunden abgewälzt wird, die keine benötigen.

Welche Prinzipien sind es eigentlich, die der VKI hier reitet?

know your enemy
00
22.2.2012, 07:56
ich benötige auch keine papierrechnung

dennoch ist es eine bodenlose frechheit, den kunden die eine haben wollen, dieselbige zu verwehren.

für eine korrekte rechnungslegung geld zu verlangen gehört bekämpft.

Tschuri Cazzino
 
00
23.2.2012, 01:18
Sie werden es nicht glauben, aber Sie haben noch nicht für eine Rechnungslegung bezahlt.

Die Rechnung ist immer Teil der zu erbringenden Leistung, sofern Sie, was wir nicht hoffen wollen, pfuschen lassen.

Mein E-Rechnungen sind allesamt korrekt und ich bin nicht gerne bereit, die Marotten von anderen quer zu subenvtionieren.

know your enemy
00
23.2.2012, 06:43
"Sie werden es nicht glauben, aber Sie haben noch nicht für eine Rechnungslegung bezahlt."

nein, aber dafür hab ich für ihre marotte bezahlt um die infrastrukutr zu finanzieren, durch die sie ihre elektronische rechnung erhalten, oder gar online einsehen können.

davon abgesehen ist eine rechnung in papierform keine marotte, sondern eine selbstverständlichkeit, die seit jeher fixer bestandteil der kostenkalkulation ist.
keiner der kunden, die gerne eine hätten, kann etwas dafür, dass diese ewige "na dann müssen wir die kosten halt an alle weitergeben"-gehirnwäsche bei ihnen so gut funktioniert hat.
ich kann mich nicht daran erinnern, dass die kosten durch eine e-rechnung bei mir gesunken wären.

SIE schenken dem unternehmen geld, thats it.

bingoX
00
17.2.2012, 13:55
Warum wohl ist das Serviceentgelt gekommen?

Und das wird in Zukunft dann halt nicht 25 Euro kosten sondern 50 Euro....

Weil genau damit kann man eigentlich alles wieder "auffangen".

Stadtmann
11
17.2.2012, 08:22
derzeit

Vertragsbedingungen A1 Festnetz:
Gültig bei 12 Monaten Bindung und Einzugsermächtigung (bei Erlagscheinzahlung fallen € 2,50 pro Rechnung an).

Wie lange geht das nun denn schon am OGH und wie lange noch spielen sich diese Unternehmen mit den Gerichten?

W_O_L_F_G_A_N_G
01
17.2.2012, 10:55
Erlagscheingebühr = andere Baustelle

psychodaddy
00
18.2.2012, 11:25
andere Baustelle

aber auch nicht zulässig...

Der Wappler
00
17.2.2012, 00:48
Der Wappler liebt T-Mobile und die Nina

Sehr gut! Zeigt es ihnen!

bingoX
00
16.2.2012, 20:59
Wird wohl darauf hinauslaufen

dass es in Zukunft 2 Tarife gibt. Der eine kostet 20 Euro und der andere 22 Euro. Dagegen wird man rechtlich schwer etwas machen können.

Tschuri Cazzino
 
00
21.2.2012, 19:43
Erst denken, dann posten!

Lrrr
 
02
17.2.2012, 11:31

und wer hindert mich daran, bei dem 20€ tarif nach einer papierrechnung zu verlangen? :)

Vorname Nachname
11
16.2.2012, 15:30
gilt das auch fuer den einzelgespraechsnachweis

das waere lustig

aufgrun der laufend en logouts und logins sind das bei mir immer um die 600 seiten pro monat ..

palazzo
01
16.2.2012, 16:15
EGN bereits jetzt in Papierform kostenlos

Einzelgesprächsnachweise und Einzelverbindungsnachweise müssen schon jetzt kostenlos und in Papierform bereitgestellt werden.

magenta cyan
00
16.2.2012, 13:25

macht nix. um 50cent erhoehen und als "rechnungsbearbeitungsgebuehr"anfuehren. so macht's a1.

Tony Mayer
00
16.2.2012, 13:49

So lange nicht alle deppert werden kann man ja die Kraft des Marktes walten lassen und als Kunde für sich dann eben das bessere Angebot wählen.

Robert Niessner
 
01
17.2.2012, 10:42

Hat man ja gesehen wie gut die Kraft des Marktes funktioniert - bei der Servicepauschale.

F. Ritzl
05
16.2.2012, 13:18
wenn's g'scheit sind, bekommen alle Online-Rechnungs-Empfänger einen 2-Euro-Bonus

Effekt gleich und Problem gelöst ;-)

Michael Haberler
00
16.2.2012, 13:57
das ist zu einfach für den VKI

know your enemy
00
22.2.2012, 07:59
na das hat mit dem VKI auch nix zu tun, sondern mit dem handy-anbieter

Beate Kreuzberg
01
16.2.2012, 14:49

Hast das Problem nicht verstanden oder magst den VKI einfach nicht?

Michael Haberler
20
17.2.2012, 13:17
das Problem ist:

der VKI besteht auf dem gaaanz wichtigen Recht auf eine Papierrechnung, und die sollen auch die zahlen, die sie nicht brauchen - und je kleiner der Betrag, desto höher prozentuell der Flurschaden für die anderen

was ist so schwierig daran, das als sinnlose Retro-Aktion zu erkennen?

Tschuri Cazzino
 
00
21.2.2012, 19:45
Flurschaden im wahrsten Sinn des Wortes, denn für die Papierrechnungen

werden Schneisen in den Wald geschlagen.

Karl Krammer
78
16.2.2012, 12:50
man muß kein Umweltaktivist sein,

aber Papier zu bedrucken und physisch kilometerweit zu transportieren, um eine Information zu übermitteln, die auch in einer SMS oder E-Mail übertragen werden könnte, ist einfach nur sinnlose Verschwendung von Ressourcen. Wenn schon Gesetz, dann eines, daß derart mutwillige Umweltzerstörung genauso unter Strafe stellt wie das Warmlaufen eines KFZ-Motors oder die Entsorgung von Altöl im Wald.

Mathias Steinlaus
 
01
17.2.2012, 11:05
Wenn schon Gesetz, dann eines, daß derart mutwillige Umweltzerstörung genauso unter Strafe stellt wie das Warmlaufen eines KFZ-Motors oder die Entsorgung von Altöl im Wald.

Es gibt aber einen Unterschied, ob der Motor am Morgen Früh warm gelaufen wird, damit man nicht "blind" durch die Gegend fahren muß - Scheiben laufen gerne innen an, wenn es saukalt ist.

Oder Sie meinen diese Unsitte, daß manche den Motor laufen lassen, während sie nur schnell zur Bank oder Supermarkt gehen ...

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