Neue Verfassung ohne Oberhoheit der Baath-Partei - Referendum am 26. Februar
Damaskus/Wien - Syriens Regime ist bereit, den berühmt-berüchtigten
Artikel 8 aus der Verfassung streichen zu lassen: Am 26. Februar soll
ein Referendum über einen neuen Verfassungtext stattfinden, in dem die
seit 1973 festgeschriebene Vorherrschaft der Baath-Partei fällt.
Gestrichen ist weiters der Sozialismus - auf diesen wurde bei
Umgestaltung und Öffnung der syrischen Wirtschaftspolitik während der
letzten Jahre ohnehin keine Rücksicht mehr genommen.
Nach dem Ende der Baath-Herrschaft im Irak kommt nun also auch in Syrien
das Aus für "Einheit, Freiheit, Sozialismus", wie der Baath-Slogan
lautete. Die Streichung der Baath-Herrschaft ist ein Grundanliegen der
syrischen Demokratiebewegung - nach deren Einschätzung das Einlenken von
Präsident Bashar al-Assad in dieser Sache allerdings zu spät kommt.
Unklar ist, wie ein weiterer wichtiger Passus umgesetzt werden soll:
Laut Verfassungsentwurf wird die Regierungszeit eines Präsident in
Hinkunft auf zwei Amtsperioden von je sieben Jahren beschränkt sein.
Rückwirkend gerechnet müsste Assad in zwei Jahren gehen, denn er ist
seit dem Jahr 2000 im Amt. Wenn die Regelung aber erst ab jetzt
schlagend würde, wäre sie natürlich sinnlos.
Dennoch ist der Schritt des Regimes ein Gewinn für seine wenigen
verbliebenen Unterstützer wie Russland und China, die auf Assads
Reformbereitschaft verweisen werden - und auch darauf, dass gerade in
jenen Ländern der Arabischen Liga, die die Anti-Assad-Front anführen,
die politischen Systeme viel weniger pluralistisch sind. Innerhalb von
90 Tagen nach Annahme der Verfassung sind Parlamentswahlen vorgesehen,
die ein Mehrparteiensystem hervorbringen sollen.
Allerdings werden Referendum und Wahlen wohl nur in jenen Gebieten
stattfinden können, wo Ruhe herrscht. Das sind zwar noch immer die
meisten, aber eben genau die, wo die Regime-Loyalisten sitzen. Das
entwertet die Abstimmung beträchtlich.
Vom demokratischen Gesichtspunkt betrachtet, kann man am Verfassungstext
noch vieles andere aussetzen - als allererstes natürlich, dass er nicht
auf demokratischem Weg zustande gekommen ist, sondern von einer vom
Regime bestellten Kommission geschrieben wurde. Die Rolle des Parlaments
ist denn auch in der neuen Verfassung eingeschränkt: Es hat bei der
Regierungsbildung nichts mitzureden, und Artikel 111 besagt auch noch,
dass der Präsident legislative Gewalt außerhalb der Sitzungsperioden des
Parlaments hat.
Das Parlament redet jedoch stark mit bei der Auswahl der Kandidaten für
die Präsidentschaftswahlen: Wer antreten will, braucht 25 Prozent
Zustimmung im Parlament. Und man kann davon ausgehen, dass die
Baath-Partei auch im nächsten Parlament stark sein wird. Dass so ein
System also unbedingt einen "neuen" Präsidenten produziert, ist nicht
gesagt. Auch wenn Assad selbst nicht mehr kandidieren sollte, könnten es
Personen aus der Familie oder dem Umkreis sein.
In Damaskus gab es am Mittwoch Razzien im Bezirk Barseh, die Kämpfe in
Homs und Hama gingen weiter. (DER STANDARD-Printausgabe, 16.02.2012)