Die neue Pension im Überblick

15. Februar 2012, 14:28

Pensionsverluste und späterer Pensionsantritt drohen

Wien  - Das Sparpaket wird zum Teil einen späteren Ruhestandsantritt und eine niedrigere Pension bringen. Dafür kann ab 2014 bei der Pensionsversicherungsanstalt ziemlich exakt erfragt werden, wie hoch der Ruhensbezug einmal sein wird. Was sich genau ändert, im Folgenden.

Der Weg in die Pension

Wer nicht bis zum gesetzlichen Pensionsalter zuwarten will oder kann, hat es künftig möglicherweise ein wenig schwerer, vor allem wenn er erst später zu arbeiten begonnen hat. Denn das Antrittsalter für die Korridorpension bleibt zwar bei 62, allerdings muss man mehr Versicherungsjahre vorweisen, um den vorzeitigen Ruhestand antreten zu können. Sind es derzeit noch 37,5 Jahre, die zum Antritt berechtigen, steigt diese Vorgabe ab kommendem Jahr in Halbjahresschritten auf 40 im Jahr 2017.

Dazu komme noch, dass gemäß Loipersdorfer Beschlüssen ab 2014 auch das Antrittsalter für die Hacklerregelung um zwei Jahre auf 57 bzw. 62 steigt (bei Frauen 40 Jahre, bei Männern 45 Versicherungsjahre Voraussetzung). Zudem werden kaum noch Ersatzzeiten angerechnet, z.B. nicht mehr Krankengeldbezug oder nachgekaufte Schulzeiten.

Schwieriger werden kann es auch, wenn man sich zu krank für Arbeit fühlt und eine Invaliditätspension antreten will. Für Über 50-Jährige ändert sich grundsätzlich nichts, es sei denn, sie sind ungelernte Arbeiter. Deren Tätigkeitsschutz beginnt künftig erst mit 60 statt mit 57.

Für Unter-50-Jährige gibt es an sich keine I-Pension mehr. An dessen stelle tritt ein Reha-Geld. Das soll etwa die gleiche Höhe haben wie eine I-Pension. Der Vorteil der Maßnahme ist, dass die Betroffenen in die Kompetenz des Arbeitsmarktservice fallen und dieses entsprechende Umqualifzierungen initiieren kann. Für Unter-50-Jährige, bei denen keine Hoffnung besteht, sie wieder in den Arbeitsmarkt integrieren zu können, wird es weiterhin die Option einer unbefristeten I-Pension geben.

Zäher wird es auch, was die Altersteilzeit angeht. Die Möglichkeit des Blockens entfällt. Bisher galt die Regel, dass man die Arbeitszeit nicht über die ganze Altersteilzeit reduzieren muss sondern auch die erste Zeit voll und die zweite Hälfte gar nicht arbeiten darf. Nunmehr wird es nur noch die Option geben, die Arbeitszeit durchgehend zu reduzieren und das fünf Jahre lang bis zum gesetzlichen Pensionsalter.

Der Pensionsverlust

Das Sparpaket wird gar nicht so wenigen eine niedrigere Pension bringen. Das beginnt schon einmal mit den Abschlägen für die Korridorpension. Sie werden von 4,2 Prozent jährlich auf 5,1 Prozent erhöht. Andererseits kann man auch die eigene Pension um 25 bis 30 Prozent erhöhen, wenn man drei Jahre länger arbeitet. Durch das Pensionskonto erhofft man sich im Sozialministerium, dass letztere Option für die Betroffenen sichtbarer wird.

Die zweite Möglichkeit, an Pension zu verlieren, ist das Defacto-Ende der Parallelrechnung. Nachdem die Ansprüche aus dem Altrecht künftig in eine Kontogutschrift umgewandelt werden, können Gewinne bzw. Verluste bezüglich der bisher erworbenen Ansprüche entstehen. Beim Jahrgang 1955 sind es plus/minus 1,5 Prozent. Der maximale Verlust bzw. Gewinn ist ab Jahrgang 1965 erreicht, nämlich 3,5 Prozent.

Höhere Beiträge müssen Selbstständige zahlen. Der Pensionsbeitrag in der gewerblichen Pensionsversicherung steigt mit Juli um einen Prozentpunkt auf 18,5 Prozent. Bei den Bauern soll ein "ähnliches Ergebnis" durch einen Mix an Maßnahmen (höhere Beiträge, Erhöhung der Berechnungsbasis etc.) erreicht werden.

Leichte Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage

Was Bezieher hoher Einkommen betrifft, ist die außertourliche Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage (die Grenze, bis zu der volle Sozialversicherungsbeiträge zu leisten sind) um 90 Euro im kommenden Jahr relevant. Die gleiche Erhöhung wird übrigens in Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung vorgenommen.

Bitter für die bereits in Pension Befindlichen ist, dass die Anpassung in den kommenden beiden Jahren unter der Inflationsrate liegen wird. Für 2013 wird ein Prozentpunkt abgezogen, 2014 dann auch noch 0,8. Der geplante Solidaritätsbeitrag für Sonderpensionisten (Nationalbank etc.) kommt zumindest fürs erste aus rechtlichen Gründen nicht.Das transparente Konto

Das Pensionskonto gibt es schon länger, wirklich sagen konnte einem die Pensionsversicherungsanstalt aber nicht, wie hoch der Ruhensbezug einmal sein wird. Das ändert sich ab 2014. Denn es wird die Pension nicht mehr mittels komplizierter Parallelrechnung zwischen Ansprüchen aus dem günstigeren Altrecht und jenen des weniger günstigen Neurechts errechnet. Stattdessen wird mit einer komplexen Formel eine Gutschrift aus den bisherigen Ansprüchen für das Pensionskonto errechnet, auf das auch alle künftigen Ansprüche aus dem Neurecht fließen.

Die konkrete Auswirkung: es ist für den Versicherten klar erkennbar, wie viel Geld er schon für die Pension angespart hat (also wie hoch sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt wäre) und wie viel er (ohne weitere Änderungen des Pensionsrechts) einmal erhalten dürfte. Verluste durch einen allfälligen Frühpensionsantritt könnte man sich selbst ausrechnen. Zeit für diese Umstellung hat die PVA bis 2014. Ab dann soll das Konto auch dank einer neuen EDV mit allen Daten gefüttert sein.

Relevant ist diese Umstellung für alle Jahrgänge ab 1955. Für die Älteren wird die Parallelrechnung weitergeführt. Beamte sollen angesichts der bei ihnen schwierigeren Umrechnung erst ab Jahrgang 1976 in das Gutschriftmodell einbezogen werden.

Nachkaufen ist teuer

Verlierer der aktuellen Reformen im Pensionsrecht sind jene, die exakt so viele Schul- oder Studienjahre nachgekauft haben, dass sie nach 37,5 Versicherungsjahren in die Korridorpension gehen wollten. Durch die Anhebung der Mindestversicherungsdauer für diese Pensionsart müssen sie nun entweder länger auf den Pensionsantritt warten oder aber weitere Schul- bzw. Studienzeiten nachkaufen. Das ist aber mittlerweile ziemlich teuer. Ist man nämlich schon über 55, sind immerhin 2.141 Euro pro Schul- oder Studienmonat zu bezahlen. Über-60-Jährige müssen noch einmal 115 Euro pro Monat drauflegen. Für Jüngere ist der Nachkauf mit 964 Euro deutlich billiger. (APA)

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Posting 1 bis 25 von 32
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jane doe2
01
20.2.2012, 12:36

Wenn man in diesem Land in den 60ern geboren ist, ist man der Depp der Nation. jede, auf auch schon jede Änderung tifft diese Jahrgänge am härtesten, und das genau jede, die bereits lange eingezahlt haben, und jetzt über das nachsehen haben (länge arbeiten, voller Durchrechnungszeitraum, am meisten Verlust durch das vorzeitige Ende der Parallelrechnung usw.). Das betrifft allerdings nur die ASVGler. Bei den Beamten gibt es ja schon wiedr Ausnahmen!

I. O.
00
26.2.2012, 14:32
Wenn man in diesem Land in den 60ern geboren ist

...Nein, ab 01.01.1955 geboren ist..sonst hast 100 % Recht!

carbonara
00
20.2.2012, 07:52
Der geplante Solidaritätsbeitrag für Sonderpensionisten (Nationalbank etc.) kommt zumindest fürs erste aus rechtlichen Gründen nicht

Wie bitte ?!

Christian Mathias Sand
 
00
20.2.2012, 17:27

Das Problem sind dort die Einzelverträge. Es ist ausgesprochen vertrackt, hier eine verfassungskonforme Lösung zu finden.

Befreier von Butter und Eier
00
20.2.2012, 18:50

Bausparer und Vorsorgepension wurden auch über Nacht gekürzt. Hier wurde auch in bestehende Verträge eingegriffen. Wenn das Verfassungskonform ist dann sollte es auch mit den Einzelverträgen kein Problem geben.

Christian Mathias Sand
 
00
20.2.2012, 19:10

Es wurde eben nicht in bestehende Verträge eingegriffen, sondern das Gesetz geändert. Der Gesetzgeber hat hier verfassungsrechtlich umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten. In Einzelverträge kann dagegen nur schwer eingegriffen werden. Ich weiß ja, dass die Folgen von solchen rechtlichen Details ungerecht erscheinen mögen, aber das ist doch nicht so schwer zu verstehen.

Zentralkomittee
 
00
21.2.2012, 09:44

Zusammengefasst - die folgen sind ungerecht, aber immerhin rechtlich gesichert. Eine regierung, die mit dem volk so handelt wie ein bösartiger virum mit seinem wirten. Ziel dieses virus ist sich zu vermehren, d.h. weitere bösartige viren zu produzieren.
Ich hoffe ich habe nicht i-was falsch verstanden..

Sozialliberaler Buerger
01
17.2.2012, 17:31
Ganz einfach gesagt:

seit 2005 doktert man an der Pension herum und kürzt und verschlechtert das System praktisch jährlich. Von (Fast)nullpensionsrunden bis zu dem Unsinn, schwerkranke Menschen wieder in einen Arbeitsmarkt integrieren zu wollen, den es für sie nicht gibt, ist alles dabei. Treffen tut das vor allem Menschen, die unter oder an der Armutsgrenze leben; die durchschnittliche ASVG-Pension ist unter EUR 1.300m-- brutto(!). Und das alles nur, weil die "Alten" nicht und nicht sterben wollen.

ela vie
00
17.2.2012, 12:24
hacklerregelung

das verwirrt mich jetzt alles ein wenig: heisst das, ich kann nach 45 dienstjahren mit 62 ohne abschläge in pension gehen ?

Bertel Mann
01
16.2.2012, 23:07
"Für die Älteren wird die Parallelrechnung weitergeführt."

Unsinn. Für die Älteren (Geburtsdatum bis 31.12.1954) gab und gibt es keine Parallelrechnung. Es waren damals und sind jetzt ausschließlich die Jahrgänge ab 1955 betroffen

Bertel Mann
02
16.2.2012, 22:58
"Das Pensionskonto gibt es schon länger, wirklich sagen konnte einem die Pensionsversicherungsanstalt aber nicht, wie hoch der Ruhensbezug einmal sein wird. "

Bis zu Schüssels Pensionsreform konnte sie das sehr wohl.

P.S.: Wie lautet denn die "komplexe Formel" oder soll das gemeine Volk das nicht wissen? Motto: "Wird schon stimmen"...

cointreux
02
16.2.2012, 19:45
Nachdem die ÖVP-Leistungsträgen das ganze öffentliche Geld in ihre Keller verzaht haben,

sollen wir jetzt hackeln, bis wir schwarz werden.

Außerdem muss ja Mikls Traum, die lückenlose Bürgerüberwachung, finanziert werden.

Walther von der Vogelweide, der 1.
010
16.2.2012, 12:53
Die neue Pension im Überblick

Es gibt folgendes zur Auswahl

1) Hackeln bis zum Umfallen oder
2) Arbeitslose, Notstandsbeihilfe, Psychopharmaka und
dann Abkratzen.

Wer die Wahl hat, hat die Qual.

dakakadu
01
16.2.2012, 19:24
wir könnten auch neuwahlen verlangen

und die leute die uns das eingebrockt haben wegen verletzung der un-menschenrechtskonvention belangen.

jane doe2
00
20.2.2012, 12:37

Das Volk hat leider nix zu melden!

Mann40
03
16.2.2012, 10:45

ich freue mich heute bereits auf meine zukünftige Altersarmut

Munis
08
16.2.2012, 10:11
Man hat also die Studienzeiten teuer nachgekauft....

und dann wird man vom Staat so beschissen???!!! Jetzt weiss ich was Rechtssicherheit in diesem Land zählt, nämlich nichts! Das ist pure Anarchie des Staates und ich hoffe die Bürger werden mit diesem Staat abrechnen!

le chat botté
00
16.2.2012, 14:29

Leider haben Sie Recht, aber was wäre die Alternative?

Bertel Mann
00
16.2.2012, 22:54
RAF die zweite?

lieschen müller4
00
16.2.2012, 02:50

Warum steht im neuen Artikel nochmals die gleiche Falschinformation?

Langzeitversichertenpension falsch als "Hacklerpension" bezeichnet verschlechtert sich ab 2014 massiv:
Antrittsalter M 62 / 47 Beitragsjahre
Antrittsalter F 57 / 42 Beitragsjahre
daher nur mehr für Beamte erreichbar die durchgängig gearbeitet haben.ASVG Versicherte die Arbeitslosenzeiten haben,können diese Pensionart de facto nicht mehr beziehen.

Rob Ramone
00
17.2.2012, 14:36

Hättest halt Beamte werden sollen

lieschen müller4
00
18.2.2012, 02:11

Im nachhinein ist man immer klüger...

Mario Gonzales
00
16.2.2012, 09:12
Weil nur ein

vom Staat besch.... Bürger ein guter Bürger ist?

lieschen müller4
06
16.2.2012, 11:33

Ein guter Bürger ist vermutlich nicht nur ein besch...Bürger, sondern vor allem einer, der die immer wieder wählt, die ihn besch... haben!

kuonrad
00
16.2.2012, 22:30
Bravo!

Nochmals: Bravo! Geht doch.

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