Good News versus Bad News: Die Wiener Watchgroup zeigt anhand von Beispielen auf, wie WerberInnen es machen können respektive wie sie es besser nicht machen sollten.

Foto: Sreenshot/www.watchgroup-wien.at

Nach Graz und Salzburg startete am Mittwoch auch Wien mit einer Watchgroup gegen sexistische Werbung. Alle drei stoßen sich an derselben Problematik: der alltäglichen Begegnung mit Geschlechterklischees und Rollenbildern, Sexualisierung, dem Körper als Stilmittel, Verharmlosung von Gewalt und Mehrfachdiskriminierung in der Werbung. Sei es auf Plakaten, in Radio- oder TV-Spots, Postwurfsendungen, Zeitungen oder im Internet: Sexistische Darstellungen prägen das Bewusstsein und die Geschlechterwahrnehmung.

"Frauen müssen in Wien selbstbestimmt und frei von sexistischer Werbung leben können", gab sich Stadträtin Sandra Frauenberger von der SPÖ bei der am Mittwoch veranstalteten Pressekonferenz kämpferisch. Auch das Ziel wurde klar definiert: In enger Kooperation mit dem Werberat, den GrazerInnen, SalzburgerInnen und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek soll ein bundesweites Verbot sexistischer Werbung gesetzlich verankert werden. Durch die Kooperation mit Graz und Salzburg soll der Druck auf die Bundesregierung effektiver werden. Monika Vana, Gemeinderätin der Grünen, fügte hinzu, dass sich Österreich 1982 mit CEDAW* verfassungsrechtlich dazu verpflichtete, entsprechende gesetzliche Regelungen umzusetzen. Geht es nach Vana, soll das "Gesetz gegen sexistische Werbung keinen Symbolcharakter haben, sondern mit Sanktionen bestückt sein".

Keine offizielle Stelle vorhanden

Weil es dieses Gesetz noch nicht gibt, gibt es bis dato in Österreich auch keine offizielle Stelle, die sich der Problematik annimmt. Erst kürzlich veröffentlichte der Werberat zwar, dass im vergangenen Jahr Sexismus als häufigster Beschwerdegrund genannt wurde, doch von einer gesetzlichen Lösung scheint man hierzulande noch weit entfernt. Immer wieder werden Anträge von Frauenpolitikerinnen abgelehnt. Für die rot-grüne Wiener Stadtregierung, die die Installierung dieser Watchgroup im Regierungsprogramm verankert hat, ein Grund mehr, die Bemühungen der Frauenministerin um ein entsprechendes Gesetz zu unterstützen. Frauenberger betonte, dass man nicht vergessen dürfe, dass der Werberat lediglich ein Selbstkontrollorgan der Werbewirtschaft ist und im Vergleich zu den Watchgroups nicht aktiv vorgeht, sondern lediglich prüft, wenn Werbungen eingereicht werden.

"Softporno-Ästhetik"

Daher haben die WienerInnen gemeinsam mit der Grazer Watchgroup einen ausführlichen Kriterienkatalog erarbeitet, ab wann eine Werbung als sexistisch einzustufen ist. Dieser umfasst traditionelle Geschlechterklischees und sexualisierte Darstellungen, die vor allem Frauen betreffen. "Sexismus ist ein gesellschaftliches Phänomen, das natürlich auch Männer als Models, als Medienmacher, als Konsumenten mit einschließt. Daher besteht das ExpertInnenteam auch aus sensiblen und fortschrittlichen Männern und Frauen", so die Medienwissenschaftlerin Ulrike Weish, die mit ihrer Expertise bei der Installierung der Wiener Watchgroup bisher mit Rat und Tat zur Seite stand.

Die Kriterien und auch die Forschung haben sich seit den 1980er Jahren kaum verändert oder weiterentwickelt. Verändert jedoch hat sich laut Weish die Häufigkeit sexistischer Werbung: Sie beobachtet einen starken Anstieg. Vor allem aber die "Softporno-Ästhetik" ist ihr ein Dorn im Auge. "Wir wollen keine Spaßverderberinnen sein, sondern Grenzen aufzeigen, ab wann eine Werbung nicht mehr vertretbar und durch ihre Körperpolitik gefährlich wird. Sexistische Werbung operiert mit dem tiefen Herrenwitz", für den Weish kein Lachen übrig hat.

Zivilgesellschaftliche Mithilfe nötig

Ähnlich wie die SalzburgerInnen und GrazerInnen hoffen auch die Proponentinnen der Wiener Watchgroup auf zivilgesellschaftliche Mithilfe. Auf ihrer neu installierten Homepage können und sollen verdächtige Sujets anhand einer vorgefertigten Maske an die PrüferInnen geschickt werden. Wird eine Werbung als sexistisch eingestuft, ergeht eine Beschwerde an das jeweilige Unternehmen und an den Werberat. Dieser wiederum kann das Unternehmen dazu auffordern, die Werbung zu stoppen - jedoch ohne rechtliche Sanktionen zu verhängen. (eks, dieStandard.at, 15.2.2012)