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73 Bezirksgerichte könnten bald zusperren - zumindest laut Plänen der Justizministerin.
73 der 141 Bezirksgerichte sollen zusperren: Mit diesem Ziel will Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) in Verhandlungen mit den Länderchefs treten. Durch die Zusammenlegungen sollen jährlich sechs Millionen Euro eingespart werden. Die Ministerin wünscht sich, dass es künftig keinen Gerichtsstandort mit weniger als vier RichterInnen gibt. Derzeit ist dies österreichweit bei rund 100 Gerichten der Fall.
Das Richterpersonal dieser kleinen Standorte soll an größeren Gerichten zentralisiert werden, es werde dabei aber keine einzige Richterstelle gekürzt, versichert Karl. Künftig soll es nur noch 68 Bezirksgerichte geben - es wird also nicht mehr jeder Bezirk in Österreich ein eigenes Bezirksgericht haben.
Zuletzt waren Befürchtungen geäußert worden, dass es beim Kanzleipersonal an den Gerichten doch noch zu Kürzungen kommen könnte. "Ich schließe das aus", versichert Karl.
Wie dann aber jährlich sechs Millionen Euro gespart werden sollen, wenn die Personalkosten konstant bleiben? Das sei durch die Zusammenlegung der Infrastrukturen zu erreichen, glaubt Karl: Ein großer Brocken seien die Sicherheitskontrollen in den Gerichten - sie schlagen laut Karl mit 40.000 Euro pro Gericht zu Buche. Auch durch die Zusammenlegung von Bibliotheken, Einlaufstellen, IT-Abteilungen und Aktenlagern spare man Kosten.
Investitionen notwendig
Freilich müssen infolge der Gerichts-Konzentration bestehende Standorte zu größeren, "zentralen" Bezirksgerichten ausgebaut werden - und dadurch werden wiederum Investitionen fällig, die die Einsparungen zum Teil wieder auffressen. Auch neue Mieten werden anfallen, da bestehende Gerichtsgebäude räumlich meist gut ausgelastet sind und die Unterbringung zusätzlicher Arbeitsplatze kaum zu schaffen ist.
"Ja, es wird Investitionen geben müssen", gibt Karl zu - so seien die jährlich sechs Millionen Euro Einsparungen auch "langfristig gerechnet". Zur akuten Budgetkonsolidierung wird die Strukturreform also eher wenig beitragen können.
Karl möchte durch die Zusammenlegung aber laut eigenen Angaben nicht nur Kosten sparen, sondern auch "die Qualität erhöhen" - etwa dadurch, dass ein Gerichtsbediensteter, der bisher zwischen drei Gerichten gependelt ist, nur noch an einem Standort angesiedelt wird und dort dafür längere Öffnungszeiten anbieten kann.
Um die neuen, größeren Bezirksgerichte möglichst gut auszulasten, will die Ministerin Arbeit von den Landesgerichten zu den Bezirksgerichten verschieben: Diese sollen künftig für Zivilsachen im Streitwert von bis zu 25.000 Euro zuständig sein, bisher lag die Grenze bei einem Streitwert von 10.000 Euro - für alle gewichtigeren Causen waren die Landesgerichte zuständig.
Landesgerichte verlieren Causen
Wie viel Arbeit dadurch den Landegerichten genommen würde, lässt sich nicht genau sagen. "Gefühlsmäßig ist das mindestens ein Drittel der Fälle", meint Marlene Perschinka, Präsidentin des Wiener Landesgerichts für Zivilrechtssachen, auf derStandard.at-Anfrage. Für die Landesgerichte bringe die Anhebung der Streitwertgrenze zwar eine Entlastung, für die Bezirksgerichte könne dies aber schnell zur Überlastung werden, mahnt Perschinka - der Ruf nach zusätzlichem Personal an den Bezirksgerichten könnte bald laut werden.
Voves: "Haben Vorleistungen erbracht"
Wie viele Bezirksgerichte tatsächlich geschlossen werden, ist noch völlig offen: Die Landesregierungen müssen der Reform zustimmen.
In der Steiermark sind an 17 der 22 Bezirksgerichten weniger als vier Richter beschäftigt - hier wäre also einiges Sparpotenzial vorhanden. Der zuständige Landeshauptmann Franz Voves (SPÖ) gibt sich offen: "Wir haben die Unterlagen erst heute bekommen, aber wir sind gesprächsbereit", meint Voves' Sprecher René Kronsteiner im derStandard.at-Gespräch, fügt jedoch hinzu, dass "die Steiermark bereits 2005 Vorleistungen erbracht und Gerichte zusammengelegt hat".
Pühringer: "Da ist einiges drinnen"
Auch Oberösterreichs Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP) ist nicht abgeneigt, in seinem Bundesland zu sparen: In Oberösterreich sei "auf jeden Fall einiges drinnen", sagt Pühringer im derStandard.at-Gespräch. Dass es an manchen Standorten nur einen Richter oder eineinhalb mäßig ausgelastete RichterInnen gebe, sei "nicht zu rechtfertigen". Konkrete Zahlen wolle er aber erst nennen, wenn sich die Mitglieder der Landesregierung in dieser Frage eins seien.
Sparen will die Justizministerin auch bei den Gerichtstagen an ehemaligen Standorten, die künftig nicht mehr angeboten werden, und bei den Medikamenten im Strafvollzug, für die eine partielle Chefarztpflicht eingeführt wird. Auch technische Neuerungen beim Grundbuch sollen Einsparungen bringen. (derStandard.at, 15.2.2012)
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Natürlich total blöd für das gesamte nichtrichterliche Personal, das plötzlich entweder ohne Job dasteht, oder irgendwohin versetzt wird. Sowie blöd für die Leute, die dann die Mehrarbeit an den Gerichten haben, an denen diese Richter dann dazukommen. Denn es wird ja nicht nachbesetzt.
Wenn in der Privatwirtschaft einer ein Werk zusperrt sind alle gleich dabei mit "die armen Leute", aber beim Bund, da seid ihr alle so "Jaa, wir sparen endlich!" obwohl dort genauso Menschen arbeiten, die auf ihr Einkommen genauso angewiesen sind.
derzeit ist es so, dass Bezirksgerichte Aussenstellen haben. Bruck / Leitha hat zB Hainburg als Aussenstelle, Hollabrunn Retz als Aussenstelle. Auch wenn diese (politisch gewünscht?) im Moment nicht in Betrieb sind, sie sind im www auffindbar, und es gibt/ gab bereits ein System der Aussenstellen.
Also nichts Neues. Es kann auf das neue System angewendet werden bzw. ist den Gerichten organisatorisch wohl zuzumutbar über ein System regelmässiger Gerichtstage in den ehemaligen BG-Orten Termine wahrzunehmen. Bei örtlich nahe liegenden Gerichte wie Neusiedl & Eisenstadt (B) und Bruck / Leitha & Ebreichsdorf (NÖ) wird sicher auch ein über Bundesländer gemeinsames Bezirksgericht möglich sein, die Finanzämter haben das auch geschafft.
Die Rechtsberatung für nicht anwaltlich Vertretene, die es bei den Amtstagen der Gerichte gibt, ist unter anderem wichtig zur Prozess- und Prozesskostenvermeidung und hat eine soziale Funktion.
Das Justizministerium unter konservativer Leitung macht Druck, die Amtstage abzuschaffen.
Weniger mobile Menschen sollen die Möglichkeit haben, im näheren Umkreis zu Gericht, zur Post, zur Bezirkshauptmannschaft, ins Theater etc. zu gehen.
Monstergerichte über 100 Kilometer entfernt sind nicht mehr bürgernah.
Aus dem Artikel geht hervor, dass sich nicht einmal die Justizministerin große Nettoeinsparungen erwartet.
Aber Hauptsache beschneiden und abzwacken, etwas Konstruktives ist von dieser Seite nicht zu erwarten.
wie immer, da geht es ja nicht Kleinkriminalität, der Bürger braucht das BZG ja auch für Scheidung, Vormundschaft, Pflegschaft, Sorgerecht, Beglaubigungen, Sachwalterschaft, etc. und da Erhöhen sich natürlich die Fahrspesen und Anwaltskosten.
einen Sachwalterschaftsantrag für Frau Karl stellen?
Ihre Rechnung ist so an den Haaren herbeigezogen, dass es einem dieselben aufstellt.
Ich würde mal sagen, wenn wir 1 - 2 Minister einsparen hätten wir pro Jahr den selben Erfolg, und es wären nur 2 Leute und nicht ein paar hunderttausend Bürger von der Veränderung betroffen.
habe ich von meinem Wohnort 4 Bezirksgerichte und das Landesgericht Linz.
Ich denke schon, dass man hier dem Bürger zumuten kann, dass hier das eine oder andere zugesperrt wird.
Speziell im Einzugsgebeit der Ballungszentren kann man einsparen. Alle wollen raus aus der Stadt und siedeln sich im Grünen an. Pendeln dann zum Arbeiten (teilweise mit 2 Autos pro Familie) in die Stadt. Das Bezirksgericht soll aber dann im Ort sein. Das kann´s auch nicht sein.
das ist ein mutiger und meines erachtens richtiger schritt von ministerin karl. Und ob der Bürger nun ein bisschen länger ins Amt fahren muss ist zweitrangig. Die Frage ist, ob ihm die nunmehr anfallenden Wege zum Gericht zumutbar sind und das möchte ich jedenfalls bejahen!
Und dieser Schritt hat auch Vorbildwirkung für die im Vergleich zur Justiz völlig unterentwickelte Verwaltung, deren Strukturen nach wie vor nicht angetastet werden.
6 Mill/Jahr LOL!
Wenn jeder ö Staatsbürger alle 10 Jahre einmal aufs Bezirksgericht muss, und dabei einen zusätzlichen Weg von 1 Stunde + 50 km (hin und Retour) aufwenden muss, hat man nach Milchmädchen pro Besuch EUR 35 Mehraufwand x 800.000 Besuche/Jahr = 28 Mill Eur Mehrkosten/Jahr der Bevölkerung umgehängt.
Da kann ich mich jetzt um den Faktor 4.6 verschätzt haben + den Mehraufwand der Anwälte zurecht ausgeklammert haben, und es wird immer noch keine "Einsparungsmaßnahme" draus. Und dann noch das ganze teuere BlaBla aller Beteiligten, bis sowas wirklich durch ist...
Was soll also der BS?
Gibt genug doppelgleisige Strukturen, die für die Bev. absolut NULL Mehrwert haben. Wie wärs damit, liebe Hrn. und Frn. Minister?
der Durchschnittsbürger muss im Leben zweimal zum Bezirksgericht, nicht 10 mal => Faktor 3,5
für 50% der Bürger bleibt der Anfahrtsweg gleich, für den Rest erhöht er sich im Durchschnitt um eine halbe Stunde => Faktor 4
Sie haben sich also um den Faktor 14 verschätzt.
OK. Verfeinern wir das weiter:
Zur Anfahrt gehört auch die Abfahrt => nicht Faktor 4 sondern Faktor 2.
Den Anwälten unterstell ich den selben Zusatzaufwand wie den sonstigen Beteiligten, im Schnitt ein halber Anwalt pro Beteiligtem aber ein dreifach anzusetzender Stundensatz => EUR 52,5 + EUR 35 = EUR 87,5/Beteiligung Zusatzaufwand.
Alle 35 Jahre beteiligt => EUR 2,5/pot. Beteiligtem/Jahr * 8Mill. Staatsbürger = EUR 20 Mill./Jahr * Faktor 2 von oben ergibt EUR 10 Mill/Jahr Zusatzkosten > EUR 6 Mill/Jahr Einsparung.
Und selbst wenns bei Ihrem Faktor 4 bleibt, reden wir dann von einer Einsparung von 1 Mill EUR/Jahr!
Ist das nicht exakt der Betrag, den Kärnten an Birnbacher als Beratungshonorar bezahlt hat?
Oder sind das nicht ca. 60% des Honorars an Meischberger beim BUWOG Deal?
Oder sind das nicht ca. 2% von dem, was uns Sky Link durch politisches Versagen (bzw. Freunderlwirtschaft mehr gekostet hat)?
Oder ist das ca. nur 1 Promille von dem, was dem Staat Österreich die Hypo Alpe Adria Geschichte gekostet hat?
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