41-Jähriger wollte mit fünfseitigem Brief, in dem von "zweitem Hollabrunn" die Rede war, Verlegung einer Verhandlung erwirken
Ein auf Justizberichterstattung spezialisierter
Blogger ist am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht wegen
versuchter schwerer Nötigung zu eineinhalb Jahren unbedingter
Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der 40-Jährige hatte im März 2010
einem Richter des Bezirksgerichts Wien-Döbling einen fünfseitigen
Brief zukommen lassen, in dem er in einer eigenen Rechtssache um die
Verlegung einer Tagsatzung ersuchte. Das Schreiben enthielt eine
"gravierende Drohung", wie Richterin Martina Krainz im Grauen Haus
betonte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
"Und jetzt bin ich
gespannt, welche Entscheidung Sie treffen."
Im Hinblick auf gesundheitliche Probleme - dem Blogger machten im
Frühjahr 2010 seinen Angaben zufolge Wirbelsäule- und Hüftbeschwerden
zu schaffen - hatte er nachdrücklich um die Verlegung des anstehenden
Verhandlungstermins ersucht. "Es kann ein Gericht doch nur eine
korrekte Verhandlungsfähigkeit wollen und kein zweites Hollabrunn, wo
jemand, der eben so Justizopfer geworden ist, dem Richter auflauert,
weil er sich ungerecht behandelt fühlt", hieß es in dem Brief. Ein
paar Seiten später merkte der Blogger dann an: "Und jetzt bin ich
gespannt, welche Entscheidung Sie treffen."
"Der Satz ist hineingerutscht"
"Wenn ich so ein Schreiben krieg', kann ich gar nicht anders, als
die Staatsanwaltschaft einschalten", erklärte der betroffene Richter,
weshalb er Anzeige erstattet hatte. Der Hinweis auf das Attentat im
Bezirksgericht Hollabrunn, wo im Dezember 2009 ein Mann eine
Rechtspflegerin erschoss, die sich ihm in den Weg gestellt hatte, als
er seine Scheidungsrichterin suchte, sei ihm "relativ aggressiv"
erschienen.
"Der Satz ist hineingerutscht", behauptete der Angeklagte. Es sei
ihm damals nicht gut gegangen, er habe unter Schmerzen gelitten:
"Wahrscheinlich war ich auch überarbeitet." Es handle sich um "ein
Missverständnis", er habe dem Richter nicht Angst machen, sondern
einen "freundlichen Vorschlag" unterbreiten wollen.
Exekutionsanträge
Der Bezirksrichter hatte mehrere gegen den Blogger gerichtete
Exekutionsanträge zu behandeln gehabt. Vor allem ein Anwalt, über den
der 40-Jährige regelmäßig abschätzige Berichte ins Internet stellte,
hatte jenen auf Unterlassung der angeblich unwahren Behauptungen
geklagt.
Der Blogger war Anfang Oktober 2011 in U-Haft genommen worden,
nachdem er mehrfach der gerichtlichen Aufforderung, sich von einem
psychiatrischen Sachverständigen untersuchen zu lassen, nicht
nachgekommen war und auch sonst auf behördliche Verständigungen nicht
reagierte. Die Justiz wertete dieses Verhalten als Versuch, sich dem
Strafverfahren zu entziehen. Die viereinhalbmonatige U-Haft wurde dem
Mann auf die Strafe angerechnet. Ihm wurde allerdings auch eine aus
einer vorangegangenen Verurteilung resultierende offene bedingte
Freiheitsstrafe von drei Monaten widerrufen, so dass er insgesamt 21
Monate zu verbüßen hat. Der 40-Jährige weist vier einschlägige
Vorstrafen wegen gefährlicher Drohung auf. (APA)