Ab 1. April müssen beim Verkauf einer Immobilie, die vor mehr als zehn Jahren (Stichtag 1.4.2002) erworben wurde, 3,5 Prozent des Verkaufspreises an den Fiskus an Steuern abgeliefert werden. Hat zuvor eine Umwidmung stattgefunden, erhöht sich der Steuersatz auf 15 Prozent.

Damit niemand auf die Idee kommt, das Geld am Finanzamt vorbeizuschleusen, will die Regierung laut "Presse" Notare und Rechtsanwälte dazu verpflichten, dass sie beim Verkauf von sogenannten Altliegenschaften gleich die Steuer für ihre Klienten abführen.

Der Vorsitzende des Fachsenats für Steuerrecht in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Karl Bruckner, hält die Prognose der Regierung über Einnahmen aus der neuen Immobiliensteuer übrigens für "Kaffeesudlesen". Man könne zwar aus den Zahlen der Grunderwerbsteuer errechnen, dass 25 Milliarden Euro an Immobilienwerten pro Jahr den Eigentümer wechseln und somit im Jahr 2015 rund 500 Millionen Euro an Steuer anfallen könnten. Wieso die Regierung allerdings für 2016 mit 750 Millionen Euro rechnet, ist für Bruckner nicht nachvollziehbar, wie er der Zeitung sagte. (red)