Prozess um Sex mit Minderjährigen und Amtsmissbrauch geht in Mailand weiter
Rom - Silvio Berlusconis "Rubygate"-Prozess um
angeblichen Sex mit minderjährigen Prostituierten und Amtsmissbrauch
kann in Mailand weitergehen. Das Verfassungsgericht in Rom verwarf am
Dienstag einen Antrag der Abgeordnetenkammer, die Mailänder Justiz in
dieser Sache für nicht zuständig zu erklären, wie die italienische
Nachrichtenagentur Ansa berichtete. Die Kammer hatte auf Drängen
Berlusconis argumentiert, den angeblichen Amtsmissbrauch des
damaligen Regierungschefs müsse ein Ministergericht in Rom klären.
Hätte das Gericht den Forderungen des Parlaments zugestimmt, dann
wäre der Anfang April 2010 begonnene Mailänder Prozess um Berlusconis
"Bunga-Bunga"-Feste in seiner Luxusvilla Arcore praktisch hinfällig
gewesen. Er hätte neu aufgerollt werden müssen.
Hauptargument Berlusconis beim Vorwurf des Amtsmissbrauchs: Er
habe als verantwortlicher Regierungspolitiker gehandelt, als er das
frühere Partygirl Ruby persönlich mit einem Anruf bei der Polizei vor
einer Festnahme wegen Diebstahls bewahrte - in der Annahme, sie sei
eine Nichte des damaligen ägyptischen Präsidenten Husni Mubarak. Nach
Ansicht der Kammer gehörte der Fall deshalb vor ein Ministergericht.
Das Argument hatten die Mailänder Staatsanwälte "lächerlich"
genannt. Der von der damaligen Mitte-Rechts-Regierung Berlusconis
beherrschten Abgeordnetenkammer gehe es allein darum, den "Cavaliere"
vor der Justiz zu schützen.
Das Verfassungsgericht hatte den Vorstoß des Parlaments gegen den
Mailänder Prozess im Juli 2011 grundsätzlich für zulässig erklärt.
Das laufende Verfahren gegen den im November als Ministerpräsident
abgetretenen Berlusconi war damit allerdings nicht gestoppt. Das
Gericht ist bislang jedoch nicht über erste Zeugenbefragungen
hinausgekommen. (APA)