Pensionsreform

Geöffnete Konten, enge Korridore

14. Februar 2012, 18:56
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    foto: standard/cremer

    Sozialminister Rudolf Hundstorfer: Will mit dem Pensionskonto für (fast) alle etwas durchsetzen, woran frühere Regierungen scheiterten.

Wie funktioniert das Pensionskonto? Verbirgt sich dahinter eine Kürzung? Was kostet künftig die Frühpension? Die Pensionsreform wirft viele Fragen auf - DER STANDARD hat Antworten zusammengetragen

Frage: Was ist ein Pensionskonto?

Antwort: Das Konto weist eingezahlte Versicherungsbeiträge, die Beitragsgrundlagen, sowie die bis dato angehäuften Ansprüche aus. Der Versicherte kann die angeführte Gesamtgutschrift durch 14 dividieren - und erfährt so, wie hoch die bisher erworbene Bruttopension bei einem Antritt im Regelpensionsalter sein würde.

Frage: Gibt es das nicht bereits?

Antwort: Bisher galt das Pensionskonto als ausschließliches System nur für Jahrgänge ab 1990. Mit 2014 sollen nun auch alle ab 1955 Geborenen überführt werden, deren Pensionen bisher in komplizierten Parallelrechnungen aus Alt- und Neurecht bestimmt wurden. Für Jahrgänge vor 1955 bleibt es beim alten System.

Frage: Versteckt sich dahinter eine Pensionskürzung?

Antwort: Im Altrecht erworbene Ansprüche werden so ins Konto übertragen, dass laut Sozialministerium die Einbußen oder Gewinne gegenüber der ursprünglichen Erwartung maximal 3,5 Prozent betragen.

Frage: Was bringt das alles?

Antwort: Bisher war das Pensionssystem eine Art Geheimwissen. Nun soll jeder Pensionist in spe seinen aktuellen Stand ausrechnen können - und erkennen, dass sich länger zu arbeiten auszahlt. Wer drei Jahre frühzeitig in Pension geht, verliert wegen Abschlägen ein Viertel seiner Leistung.

Frage: Bis wann muss man arbeiten?

Antwort: Das gesetzliche Regelpensionsalter beträgt 65 Jahre für Männer und 60 Jahre für Frauen. Es gibt aber Frühpensionen: die Korridorpension, die Invaliditätspension, die Schwerarbeiterpension und die "Hacklerregelung" für Langzeitversicherte.

Frage: Wird der Zugang zur Frühpension erschwert?

Antwort: Ja, zumindest was die reguläre Frühpension betrifft, den "Korridor". Dieser funktionierte bisher so: Wer 37,5 Versicherungsjahre erreicht, kann ab 62 in Pension gehen, muss aber für jedes Jahr vor 65 Abschläge von 4,2 Prozent zahlen. Dazu kommen noch einmal 2,1 Prozent für jenen Pensionsteil, der im Altrecht berechnet wird. Allerdings greift dabei auch ein Verlustdeckel.

Frage: Was ändert sich nun?

Antwort: Statt der 37,5 werden künftig 40 Versicherungsjahre verlangt, wobei die Anhebung ab 2013 in Halbjahresschritten erfolgt. Der Abschlag steigt 2014 auf 5,1 Prozent, gilt aber erst für Jahrgänge ab 1955. Weitere Übergangsfristen sind nicht geplant. Wer für die nächsten Jahre die Korridorpension angepeilt hatte, muss mitunter nun also doch länger arbeiten, weil die nötigen 40 Jahre fehlen. Es gibt aber die Möglichkeit, Schul- und Studienzeiten als Versicherungsjahre nachzukaufen, was im Vorjahr empfindlich teurer wurde. Ein Monat kostet 964 Euro, absetzbar von der Steuer.

Frage: Wer ist betroffen?

Antwort: Vorerst nur Männer. Für Frauen ist die Korridorpension noch nicht relevant - ihr Pensionsalter wird erst zwischen 2024 und 2033 schrittweise an das männliche Niveau angepasst. Überdies hält sich der Ansturm noch in Grenzen. Nur 5236 Menschen, gerade 5,7 Prozent aller Neopensionisten, wählten im Vorjahr diese Variante. Der Zuwachs betrug jedoch acht Prozent.

Frage: Gab es bei der Hacklerpension auch Einschnitte?

Antwort: Nein. Der Sozialminister beruft sich auf den Vertrauensschutz, zumal eben erst eine Reform beschlossen wurde. Mit 2014 steigt das Antrittsalter auf 62 (Männer) und 57 Jahre (Frauen), Bedingung bleiben 45 bzw. 40 Beitragsjahre. Weder können dann Schul- und Studienzeiten nachgekauft noch andere Ersatzzeiten angerechnet werden - Ausnahmen sind Kindererziehung, Zivil- und Präsenzdienst. Außerdem gibt es Abschläge von 4,2 Prozent.

Frage: Und die Beamten?

Antwort: Aus technischen Gründen kommen sie nicht ins gleiche, aber in ein entsprechendes System. Die völlige Umstellung aufs Konto gilt ab dem Jahrgang 1976. (Gerald John, DER STANDARD, Printausgabe, 15.2.2012)

Kommentar posten
14 Postings
Bertel Mann
04
16.2.2012, 17:49
Die Parallelrechnung wurde seinerzeit auch mit dem Vertrauensschutz begründet

Lang hat er nicht gehalten.

Quartz1
01
15.2.2012, 15:30
Brav

Bei Hundstorfer beschleicht einen immer dieses unangenehme Gefühl, dass da einer spricht, der weit weit weg ist vom Tellerrand.

maj jong
02
15.2.2012, 17:15
nicht eher doch...

bei vollem Teller sitzt und nicht versteht dass es nicht überall so leicht geht!

ilrio xxxxx
 
01
15.2.2012, 13:01
lustig, das einer der immer als beamte tätig war und ist ...

trifft entscheidungen und redet über asvg anwärter.

maj jong
03
15.2.2012, 12:17
ein ehemaliger Gewerkschaftspräsident....

hat nichts begriffen und freut sich dass bei den Pensionen gespart wird....

Heinz Herb
03
15.2.2012, 10:55
Typisch für ASVG Anwärter

wird ab Jahrgang 1955 verschlechtert, für Beamte 20 Jahre später. Damit bringen die locker ihre Schäfchen ins Trockene. Jeder der nicht Beamter ist, hat eigentlich eine falsche Lebensentscheidung getroffen in seiner Jugend.

Ohr O Pax
32
15.2.2012, 10:04
Dass die Hackler-regelung dieses

Sparpaket überleben konnte ist UNGEHEUERLICH und zeigt das wahre Gesicht dieses "Sparpakets" und den dahinter nicht stehenden Willen der Verantwortlichen, allen voran solchen Typen wie Hundsdorfer, Neugebauer et al., irgendetwas am status quo - insbesondere zugunsten der jungen Generationen - zu ändern.
Pfui Teufel. Die nächste Herabstufung Österreichs wird kommen, und zwar VOLLKOMMEN ZU RECHT!!!!

Bertel Mann
02
15.2.2012, 08:16
"Im Altrecht erworbene Ansprüche werden so ins Konto übertragen, dass laut Sozialministerium die Einbußen oder Gewinne gegenüber der ursprünglichen Erwartung maximal 3,5 Prozent betragen"

Also ist das eine Pensionskürzung.

Was sagen eigentlich die Voll... , die schon Pensionsanwartschaften als Vermögen bezeichnet haben, zu einer Vermögensabschöpfung im Ausmaß von 3,5% ?

ynot me
011
15.2.2012, 08:14
Ja geht's noch??

Ich werde heuer 56 und gehe mit 65 in Pension – akzeptiert.
Niedrigere Pension durch Erhöhung des Durchrechnungszeitraumes dann 33 Jahre – machtlos akzeptiert.
Parallelrechnung und Pensionskonto ab 2005 – zornig akzeptiert!
Verunsichert zynischer Empfehlung eines Herrn S. gefolgt und Versuch kleine Zusatzpension über Pensionskasse aufzubauen – die Verluste dieser Veranlagungskünstler machen mir schon solche Kabeln!!
Vertrauensschutz?? Wie bitte?? Jemandem 9 Jahre vor seinem wohlgemerkt gesetzeskonformen Pensionsantritt mit 65 auch noch das zu nehmen, das durch die Parallelrechnung mit der Altrechtbetrachtung bis wenigstens 2005 bleibt, ist echt letztklassig und eine solche Verhöhnung seiner Wähler.
Und viele werden immer zorniger…

jane doe2
01
22.2.2012, 12:44

Alle Jahrgänge ab 55 (bis dahin haben sie alle Vorteile wie Hacklerregelung, Doppelberechnung, kürzerer Durchrechnungszeitraum, früherer Pensionsantritt mit geringeren Abschlägen usw.) sind die absolten Vollidioten in diesem Land. Was die mit uns aufführen ist ein Skandal. Eigenltich sollte es einen Volksaufstand (zumindest von den betroffenen Jahrgängen) geben. Eine Revolution ist nötig in diesem korrupten scheiß Land!

Heinz Herb
02
15.2.2012, 10:57
Stimme Ihnen voll zu

fühle mich auch seit Jahren vera...

lieschen müller4
01
15.2.2012, 00:01

falsch!
Langzeitversichertenpension falsch als "Hacklerpension" bezeichnet verschlechtert sich ab 2014 massiv:
Antrittsalter M 62 / 47 Beitragsjahre
Antrittsalter F 57 / 42 Beitragsjahre
daher nur mehr für Beamte erreichbar die durchgängig gearbeitet haben.ASVG Versicherte die Arbeitslosenzeiten haben,können diese Pensionart de facto nicht mehr beziehen.

Lieber rot als tot
09
14.2.2012, 21:49
Vertrauensschutz gilt offenbar nicht für die Korridorpension

Lieber Herr Sozialminister, darf ich mich auch auf den Vertrauensschutz berufen?
Nachdem mir das 2010 endlich finanziell möglich war, habe ich mit einer fünfstelligen Summe fehlende SV-Zeiten nachgekauft, um auf die für die Korridorpension nötigen 37,5 Versicherungsjahre zu kommen. Diesen Betrag hätte ich, bitteschön, jetzt gerne wieder zurück; er war nämlich nicht als Spende an ein von neoliberalen Politikern ausgehöhltes SV-System gedacht. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Peter Eibel1
03
15.2.2012, 07:40
Sehr richtig

Ich sehe das genauso. Für viele sind die sogenannten Lebensplanungen in der kurzen Zeit nicht mehr änderbar, leider sind relativ wenige Menschen betroffen, somit gibts keine Lobby und wahrscheinlich kaum Medieninteresse. Die Meinung, einfach länger im Arbeitsprozess zu bleiben, mag für den einen oder anderen möglich sein, ein Großteil findet sich in der AMS Betreuung wieder.

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