Arbeiterkammer-Spot

Verfassungsgericht lässt ORF "die Krot schlucken"

14. Februar 2012, 17:50

Höchstgericht sah keine Rechte des ORF verletzt und reicht die Causa an den Verwaltungsgerichshof weiter

Wien - Der Verfassungsgerichtshof ließ den ORF abblitzen: Der Bundeskommunikationssenat hatte 2010 entschieden, dass ein Werbespot der Arbeiterkammer gegen "Massensteuern und Sparen am falschen Platz" keine "Einschaltung im öffentlichen Interesse" war. "Müssen wir jede Krot schlucken?", fragte die Kammer, der Senat erkannte eher Werbung für die SPÖ. Das Höchstgericht sah keine Rechte des ORF verletzt und reicht die Causa an den Verwaltungsgerichshof weiter. (fid, DER STANDARD; Printausgabe 15.2.2012)

berti russell
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15.2.2012, 17:15

achso, und in der wirtschaftskammerwerbung erkenne ich dann "eher werbung für" die övp, oder wie?

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