Linzer OLG-Präsident

"Einsparungen beim Kanzleipersonal wurden verhandelt"

Interview | 14. Februar 2012, 17:40
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    foto: hermann wakolbinger

    "Falls weitere Einsparungen beim Kanzleipersonal kommen sollten, weiß ich wirklich nicht mehr, wie man den Betrieb an allen Gerichten aufrechterhalten soll."

Bezirksgerichte aufzulösen sei sinnvoll, aber es gebe Anzeichen, dass auch bei der Justiz gespart werden soll, sagt der neue Präsident des OLG Linz, Johannes Payrhuber

STANDARD: Die Schließung kleinerer Bezirksgerichte ist fixer Bestandteil des Sparpakets. Ist das auch in Ihrem Sinne?

Payrhuber: Ja, absolut, weil wir beim Personal ganz große Schwierigkeiten haben. Wir haben schon in den letzten Jahren 20 Prozent des Kanzleipersonals einsparen müssen. Bei den Kleinstgerichten haben wir jedoch proportional nicht so viel Personal wegnehmen können, wie es notwendig gewesen wäre, weil sonst der Betrieb nicht mehr aufrechtzuerhalten gewesen wäre. Auslöser der Schließungsdiskussion war aber auch das Thema Sicherheit. Wir haben im letzten Jahr damit begonnen, flächendeckend Eingangskontrollen an den Gerichten einzuführen, das heißt, es kommt niemand mehr ins Haus, ohne dass er von einer Person kontrolliert wird. Diese strengen Eingangskontrollen sind bei der Vielzahl der Kleinstgerichte schlichtweg nicht finanzierbar.

STANDARD: Mit den Schließungen können nur Wachdienste eingespart werden?

Payrhuber: Ja, bei uns wird sicher kein Personal eingespart, es gibt auch sicher keine Entlassungen, das ist absolute Vorgabe. Wir können ja schon jetzt kaum unsere frei werdenden Richterplanstellen nachbesetzen. Durch die Aufstockung der Richterplanstellen in den letzten zwei Jahren konnten wir nämlich nicht rechtzeitig Vorsorge treffen. Jetzt müssen wir versuchen, Rechtsanwälte zu rekrutieren. Trotz der Aufstockung der Planstellen, die wegen der Strafprozess-Reform überwiegend in den Bereich der Staatsanwaltschaft gegangen sind, haben wir bei den Richtern einen Fehlstand von 170 Planstellen bundesweit. Das macht im erstinstanzlichen Bereich bei den Richtern rund 15 Prozent aus.

STANDARD: Die Regierung erhofft sich aber durch die Zusammenlegung von Bezirksgerichten insgesamt 20 Millionen Euro an Einsparungen. Dieses Ziel wird mit der Schließung von jenen Bezirksgerichten mit einer oder weniger als einer Richterplanstelle nicht zu erreichen sein, oder?

Payrhuber: Zu der von der Justizministerin angekündigten bundesweiten Zusammenlegung der Bezirksgerichte kann ich derzeit nichts sagen, weil ich nicht weiß, wie viele Gerichte davon überhaupt betroffen sein könnten. Ich weiß nur, dass für das von meinen Vorgänger entwickelte Modell für Oberösterreich - Bezirksgerichte nur am Standort von Bezirkshauptmannschaften und an drei weiteren Orten - eine jährliche Ersparnis von rund 660.000 Euro errechnet wurde.

STANDARD: Muss die Justiz mit weiteren Einschnitten rechnen?

Payrhuber: Die Ansage lautete ja, dass Justiz, Lehrer und Polizei von den Sparmaßnahme ausgenommen sind. Aber wir haben gehört, dass wir vielleicht doch nicht ganz ausgenommen sind. Es ist noch nicht heraußen, ob wir nicht doch die Budgetreduzierung mittragen müssen. Wir haben jedenfalls die Anweisung bekommen, dass wir zehn Prozent der Mittel binden müssen. Worüber offensichtlich auch verhandelt wurde, und das wäre ganz schlimm, wenn es kommen sollte: weitere Einsparungen beim Kanzleipersonal. Doch dann weiß ich wirklich nicht mehr, wie man den Betrieb an allen Gerichten aufrechterhalten soll.

STANDARD: Aus den Gemeinden kommt schon der Aufschrei wegen der drohenden Schließungen. Befürchtet wird ein weiteres Aushungern des ländlichen Raums. Verstehen Sie diese Ängste?

Payrhuber: Wir verstehen die Ängste und Sorgen der Bürgermeister, aber für uns ist das kein Argument. Wir halten dem entgegen, dass die regionale Bedeutung eines so kleinen Gerichts nicht so bedeutend sein kann. Die Bürger haben in einem Leben mehr Kontakte zu den Bezirkshauptmannschaften als zu den Bezirksgerichten. Daher ist es nicht einzusehen, dass wir ein verzweigteres System brauchen als das der Bezirkshauptmannschaften. (Markus Rohrhofer, Kerstin Scheller, DER STANDARD, Printausgabe, 15.2.2012)

JOHANNES PAYRHUBER (60) studierte in Wien und Linz Jus. Von 2002 bis 2011 war er Präsident des Landesgerichts Ried im Innkreis, seit Dezember 2011 ist er Präsident des Oberlandesgerichts Linz.

Kommentar posten
18 Postings
auch gut...
10
15.2.2012, 14:04
Postler und ÖBBler...

...sind bei der Justiz als Kanzleihilfskraft mit Sicherheit besser aufgehoben wie als Hilfssheriffs bei der Polizei, wo sie auch Außendienst machen müssen und nicht dürfen oder können.

Übrigens jammert die Exekutive, dass die Justiz ihren gesamten Schreibkram bereits auf die Polizei abgeschoben hat, weswegen der Streifendienst ins Hintertreffen gelangt.

In den Bezirksgerichten werden Vertragsbedienstete als Bezirksanwälte eingesetzt, die juristische Kenntnis nur aus Krimiserien haben.

Die Richter mögen unabhängig unab- und versetzbar sein, einen Arschtritt kann man ihnen trotzdem mal geben... wenn sie ihre Aufgabe nicht erledigen können, sollen sie auch ihre Privilegien verlieren.

V. S.
21
15.2.2012, 13:27
>manche richter sollten endlich umgangsformen lernen und sich anständig gegenüber den menschen verhalten!

Du verstehst da was nicht! Du bist die/der BittstellerIn! DU hast RichterInnen Respekt entgegen zu bringen, heisst, den Mund zu halten, alles von den hochwohlgeborenen GöttInnen in schwarz hinzunehmen! Solltest Du Dich gegen eine entwürdigende Behandlung und/oder gegen, natürlich nur von Dir, Unwerter/n und Nichts-WissendeR so gesehenen Unfähigkeit und/oder Wilkür wehren, läufst Du virulenter Gefahr besachwaltert zu werden, heisst, RichterInnen können willfährig Deine Geschäftsfähigkeit in Frage stellen.
Es gibt ergo wenig Gefährlicheres als diese Justiz.

Erwin Wolfram
11
15.2.2012, 14:25
...

man muss schon dazu sagen, dass diese einstellung nicht mehr an der oberflaeche liegt, sondern handlungsleitend ist bzw leicht motive handlungsleitend werden, damit ist es strafbar und zeigt, dass die menschenrechte in oesterreich (was eine kurzrecherche aufdeckt) nicht ordentlich vertreten sind...

V. S.
11
15.2.2012, 15:01
>dass die menschenrechte in oesterreich (was eine kurzrecherche aufdeckt) nicht ordentlich vertreten sind...

Sie sind gar nicht "vertreten"!
Mangels einer Klagsoption zur Grundrechtewahrung im Zivilbereich, kannst Deine Menschenrechte dem Salzamt vorlegen.

sonne-licht
 
33
15.2.2012, 10:39
mangel am gericht

oder sollen die einsparungen herhalten für die unfähigkeit auch im oberen segment bei unqualifizierten richtern/staatsanwälten anzusetzen?

manche richter sollten endlich umgangsformen lernen und sich anständig gegenüber den menschen verhalten!

alles wird immer an die kleinverdiener im justizsystem abgewälzt und die alteingesessenen sitzen am hohen roß und drehen ihre abgehobenen runden!

dann solltens endlich einmal anfangen wirklich was für die menschen zu tun im staate nicht immer die täter bevorzugen und die opfer sich selber zu überlassen!

es gehört gefragt welche menschen am gericht wirklich leistung erbringen und auch qualifiziert sind z.b. it-bereich!

da gibts 50-jährige justizmitarbeiter die nur auf die pension warten!

ai1
64
14.2.2012, 20:37
bin mir nicht sicher

können einsparungen bei der justiz derer performance wirklich noch verschlechtern?

sonne-licht
 
21
15.2.2012, 10:44
performance

meine erfahrungen sind weitesgehend dahin, dass die junge generation sehr wohl den willen haben leistung zu erbringen (über ausbildung/qualifikation kann diskutiert werden), jedoch bei den alteingesessen "großteils" kanzleimitarbeitern/richter/staatsanwälten keine leistung gegenüber den bürgern, was ich als dienstleistung sich zu repräsentieren verstehe, besteht!

da dauern die einfachsten ansuchen/entscheidungen urlange bis endlich zu einem bescheid/urteil kommen!

in der privatwirtschaft würde so ein arbeiten in die insolvenz/konkurs führen!

beispiele sind die vielen jahrelang verschleppten prozesse, die unsinniges steuergeld verschlingen und rechtsanwälte/gutachter für wenig leistung reich machen!

Ph Gudenus
20
15.2.2012, 09:15
Einsparrungen,

Rechtsvertretungen.

Der Vertreter ist schuldig, das heisst der Anwalt!

iuranovitcuria
02
15.2.2012, 00:28

Können solche Kommentare das Niveau des Standardforums wirklich noch verschlechtern?

Ph Gudenus
10
15.2.2012, 13:00
Vielleicht berechtigt?

Andreas W
10
14.2.2012, 20:15
Ja genau, etwas, das jetzt schon so gut funktioniert, müssen wir mit noch mehr Einsparungen endgültig den Todesstoß verpassen!

johann steiner
70
14.2.2012, 19:59
großer Arbeitsanfall

Die Überlastung ist ja auch sehr groß, das sich selbst Schreiben der Testamente ist sehr aufwändig, oder das Zusammenschweißen von ungerechten Urteilen geht nicht so leicht von der Hand, weil man unheimlich viel bedenken und herumschreiben muss.

johann steiner
60
14.2.2012, 19:58
nur nichts verändern, es ist ja so gemütlich

Dort gibt es Kanzleipersonal wie zu Zeiten der Schreibmaschinen mit Durchschlagspapier

paragraphenreiter
31
14.2.2012, 19:38
schlimm,

wenn ein richter, der es besser wissen müsste, kündigungen mit entlassungen verwechselt:
" Ja, bei uns wird sicher kein Personal eingespart, es gibt auch sicher keine Entlassungen, das ist absolute Vorgabe."
oder meint er, dass bedienstete nicht einmal bei schweren verfehlungen entlassen werden?

Klar Blick
01
14.2.2012, 22:56
Scheint mir viel eher ein von Journalisten

gekürztes und dabei verschlimmbessertes Interview zu sein.

Wolfgang Ullram
50
14.2.2012, 20:20
eher

sie kennen sich nicht aus

ein arbeitnehmer kündigt dem arbeitgeber

ein arbeitgeber entläßt den arbeitnehmer

paragraphenreiter
00
15.2.2012, 14:53
der typische "besser"wisser

aha. woher entnehmen sie das? den §§ 20 und 27 des österreichischen Angestelltengesetzes z.B. jedenfalls nicht, muss eher ullramsches rechthaberrecht sein...

mein opa hat immer gesagt: solange es keiner besser weiss als ich, hab ich recht. so kommt mir das bei ihnen auch vor, nix dahinter aber "recht haben".

Klar Blick
11
14.2.2012, 23:00

Nein, falsch. Entlassen ist in Österreich das, was der Volksmund "Fristlose" nennt, mit sofortiger Wirkung, meistens wegen Verfehlungen, jedenfalls nur aus wichtigem Grund zulässig. Kündigung heißt es, wenn das Arbeitsverhältnis normal mit Frist einhalten und allen Rechten beendet wird. In Deutschland ist die Terminologie allerdings zugegeben anders.

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