VfGH

Ausschreibungsfrist für neuen Verfassungsrichter endet

14. Februar 2012, 15:49

Hofmeister bewirbt sich nicht - Kucsko-Stadlmayer und Siess-Scherz sollen Interesse haben

Wien - Die Ausschreibungsfrist für den vakanten Posten eines Verfassungsrichters endet morgen. Eine als Favoritin gehandelte Juristin hat am Dienstag abgewunken: VfGH-Ersatzmitglied Lilian Hofmeister wird sich nicht bewerben. Ein zweites Ersatzmitglied, Gabriele Kucsko-Stadlmayer, soll sich hingegen dem Vernehmen nach beworben haben - ebenso wie die Leiterin des Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlichen Dienstes im Parlament, Ingrid Siess-Scherz, und Anna Sporrer vom Verfassungsdienst. Der Frauenanteil unter den Verfassungsrichtern ist mit 4 von 14 relativ gering.

Der Regierungsbeschluss könnte schon nächste Woche im Ministerrat fallen. Dann könnte der VfGH am 27. Februar schon wieder komplett in die März-Session gehen - falls der Bundespräsident die Ernennung rasch durchführt. (APA)

Section Control
40
15.2.2012, 07:29
Der oder die Beste soll genommen werden

Alles andere ist diskriminierend. Wenn man weiß, dass das wichtigste Anforderungsmerkmal das Geschlecht ist, dann sollte man auch gleich nach einer Verfassungsrichterin suchen, und nicht heucheln.

legal eagle
 
01
16.2.2012, 07:15

komisch, dass der der/die beste immer männlich ist.

Ätzend
01
15.2.2012, 11:10
Es ist

ja nicht das wichtigste. Wer unter 10, 20 objektiv ausgewiesenen Fachleuten der oder die "Beste" ist, kann fast nie völlig objektiviert werden, selten bewirbt sich nur eine herausragende Leuchte unter lauter Funzeln. Im Zweifel muss dann immer auf Argumente niedrigerer Kategorie zurückgegriffen werden, und da wäre mir Geschlecht tatsächlich lieber als zb "Parteinähe".

Tino67
 
02
15.2.2012, 07:52
Da darf ich Ihnen

Art. 7 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes entgegenhalten: "Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern insbesondere durch Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichheiten sind zulässig."

Und das ist kein österreichisches Spezifikum, sondern ein in der zivilisierten Welt anerkannter Rechtsgrundsatz!

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