Plattform zu Reformen

Neue Regelung der Jugendwohlfahrt gefordert

14. Februar 2012, 12:32

Vereine verlangen Ausweitung der Betreuungspflicht bis zum 27. Lebensjahr und mehr Prävention

Wien  - Die "Plattform Kinder- und Jugendhilfegesetz" präsentiert ihre Forderungen zu einer Erneuerung des Jugendwohlfahrtsgesetzes. Verschiedene Interessensvertretungen, darunter die Diakonie Österreich, SOS Kinderdorf und der Dachverband Österreichischer Jugendwohlfahrtsvereinigungen appellierten bei einer Pressekonferenz am Dienstag an die Politik, das seit 1989 bestehende Gesetz als Kinder- und Jugendhilfegesetz zu novellieren. Sie fordern die Ausweitung der Betreuungspflicht bis zum 27. Lebensjahr, mehr kostenfreie Therapieplätze für Kinder und Jugendliche, eine Stärkung der präventiven Maßnahmen und österreichweit einheitliche Rahmenbedingungen.

Zu wenig Therapie

Mit 18 Jahren seien die Jugendlichen oft weder emotional bereit, noch mit der Ausbildung fertig, begründete Martin Schenk von der Diakonie Österreich die Forderung nach einer längeren Betreuungspflicht. Auch in der Gesundheitsversorgung würden große Defizite herrschen, für zehntausende Kinder würden kostenfrei Ergo- und Psychotherapieplätze fehlen. Das Versäumnis einer frühen Förderung der Beziehung des Kindes zu den Eltern würde auch hohe ökonomische Kosten verursachen, so Schenk.

Einen unabhängigen Jugendwohlfahrts- bzw. Jugendhilfebeauftragten forderten Roswitha Laminger-Purgstaller von SOS Kinderdorf und Maria Moritz vom Österreichischen Berufsverband der SozialarbeiterInnen. Moritz pochte außerdem darauf, dass das "Vier-Augenprinzip" bei der Feststellung der Gefährdung von Kindern verpflichtend wird.

Seit 2008 finden Verhandlungen zwischen Bund und den Ländern statt, es sind aber noch nicht alle Länder mit der Höhe der Finanzierung einverstanden. Aus dem Familienministerium heißt es, Oberösterreich, Steiermark und das Burgenland hätten bisher noch nicht zugestimmt. Justizministerin Beatrix Karl (V) hatte Herbst 2012 als Deadline für ein neues Jugendhilfegesetz genannt. (APA)

Alfred Zopf
01
14.2.2012, 21:08

In Deutschland gilt schon lange die Regelung, dass Kosten (z.B. Psychotherapie) bei schwerst traumatisierte Kinder und Jugendliche bis zum 27. Lebenjahr finanziert werden, weil klar ist, dass diese Finanzierung nicht nur den Betroffenen hilft, sondern vor allem sich positiv auf die nachfolgende Generation auswirkt. Österreich ist in der Jugendwohlfahrt ein Entwicklungsland, da gibts noch sehr, sehr viel zu verbessern.

die naive
21
14.2.2012, 18:50
Diese sogenannte Jugendwohlfahrtsvereinigungen

wollen sich wohl auch als Erwachsenenwohlfahrtsvereinigungen absichern.

Wolke Sieben
02
15.2.2012, 10:03
Keine Ahnung!

Wir reden hier vom Jugendwohlfahrtsgesetz! Das heißt, wir reden nicht von ALLEN Kindern, sondern von Jugendlichen oder jungen Erwachsenen, die über die Jugendwohlfahrt betreut werden. Es handelt sich dabei um solche Jugendlichen, die nicht bei ihren Eltern aufwachsen (können), die in jeder Hinsicht benachteiligt sind und die Hilfe und Unterstützung dringend benötigen. Nicht jeder ist automatisch ein Sozialschmarotzer.

politint
13
14.2.2012, 16:56
Jugendwohlfahrt

Betreuung unter diesem Titel bis 27 ist ein Witz. Wenn es um die Rechte geht sind die Leute mit 18 angeblich erwachsen.

die naive
10
14.2.2012, 18:42

Jugendliche dürften doch bereits ab 16 Jahren wählen! Dafür sind sie anscheinend reif genug......Betreuungspflicht bis zum 27. Lebensjahr kann nur ein schlechter Witz sein!

jeff5
10
14.2.2012, 18:30
nur rechte und keine pflichten, siehe schulstangler.

Alfred Zopf
21
14.2.2012, 14:30

Ein unabhängiger Jugendwohlfahrtsbeauftrage/r hat nur eine Alibifunktion, solange nicht wirklich die Länder Jugendwohlfahrtsprävention und bessere Rahmenbedingungen für die Jugendwohlfahrt umsetzen wollen. Das kostet Geld, viel Geld und wirkt sich erst ökonomisch in 20 Jahren bei der nachfolgenden Generation aus. Leider denkt niemand volkswirtschaftlich, sondern nur auf Heute bezogen betriebswirtschaftlich. Dass bei schlechter Betreuung in der Jugtendwohlfahrt die Folgekosten in Gefängnisse, Mindestsicherung, Drogen-substitionstherapien, Psychiatrien, etc. steigen interessiert keinen Sozialpolitiker/in, leider.

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