Hungerstreikender Palästinenser bleibt weiterhin in Haft

13. Februar 2012, 19:43

Israelisches Militärgericht lehnte Freilassung ab

Jerusalem - Ein in Israel inhaftierter Palästinenser, der sich seit 58 Tagen im Hungerstreik befindet, bleibt weiterhin in Haft. Ein israelisches Militärgericht wies den Widerspruch des 34-jährigen Chader Adnan gegen seine Inhaftierung am Montag zurück, wie dessen Anwalt Dschawad Bulus sagte. Er werde nun vor den Obersten Gerichtshof Israels ziehen. Adnan, ein Sprecher des Islamischen Jihad, war im Dezember in der Nähe von Jenin im Norden des Westjordanlands festgenommen worden. Er ist seitdem ohne Angabe der ihm gemachten Vorwürfe inhaftiert.

Am 18. Dezember, einen Tag nach seiner Festnahme, trat Adnan in einen Hungerstreik, sein Gesundheitszustand hat sich seitdem rapide verschlechtert. Sein Anwalt sagte, er nehme weiterhin keine Nahrung zu sich. Es ist damit der bisher längste Hungerstreik eines palästinensischen Häftlings. Adnan gibt an, von den Ermittlern misshandelt worden zu sein.

Das israelische Gesetz erlaubt es, einen Verdächtigen sechs Monate ohne Angabe konkreter Vorwürfe festzuhalten. Die Maßnahme kann theoretisch beliebig oft verlängert werden. Am Samstag forderte die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) Israel auf, die "illegale Inhaftierung" Adnans zu beenden. (APA)

widiwutsch
00
18.2.2012, 19:34
Das sind wohl die Menschen, die man großzügig

beim Gefangenentausch mit der Gegenseite laufen lassen kann, um sich von der Welt dafür feiern zu lassen, wieviel einem ein Menschenleben wert ist. Ein Faustpfand auf Vorrat...

was_bisher_geschah
00
15.2.2012, 13:42
Auch in den USA möglich ...

Der Patriot Act ermöglicht es in den USA auch, "Verdächtige" ohne Anklage festzuhalten, bzw. in Prozessen "geheime Beweise" zu verwenden, d.h. Beweise, die dem Angeklagten nicht bekanntgemacht werden. Google "Susan Lindauer, Extreme Prejudice"

Tower Hill
25
14.2.2012, 06:29
"...Die Maßnahme kann theoretisch beliebig oft verlängert werden..."

Nicht nur theoretisch - Angeklagte sitzen oft jahrelang ein, ohne Vorlage von Beweisen und einer ordentlichen Verhandlung.

troob
00
21.2.2012, 20:15
Es ist nicht ganz so...

@TH

Im Gegensatz zu Österreich, wo Menschen ohne gerichtliche Anhörung von der Verwaltungsbehörde erster Instanz für Monate in Abschiebehaft genommen werden können, läuft das Verfahren gegen Adnan vor einem ordentlichen Gericht ab.

Nun ist - anders als Österreich - Israel in einem andauernden Kriegszustand mit seinen arabischen Nachbarn. Adnan ist nicht irgendwer - er ist Sprecher des Islamischen Jihad. Diese Organisation betreibt ganz offen die Vernichtung Israels, und hat mit ihren Terroranschlägen viele Opfer in Israel gefordert.

Dennoch kann Adnan zum OGH berufen. Anders als die Schubhäftlinge in Österreich.

Offenbar haben aber die Geheimdienste dem Gericht genug Material vorgelegt, um in der Güterabwägung die Haft zu rechtfertigen.

Tower Hill
10
24.2.2012, 14:43
Das ist Schönreden, was Sie hier betreiben:

Was Sie hier als "Verfahren" bezeichnen, hat nichts mit einem ordentlichen Verfahren vor einem ordentlichen Gericht zu tun. Es gibt weder eine Anklage, noch eine Verhandlung, geschweige denn ein Urteil. Der Richter ist noch nicht einmal verpflichtet, dem Angeklagten bzw. dessen Rechtsvertreter irgendwelche Beweise vorzulegen, was eine Verteidigung verunmöglicht, was staatlichem Missbrauch Tür und Tor öffnet.

Was Ö betrifft, haben´s nicht ganz recht. Es besteht sehr wohl die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen, das OGH hat auch schon Schadenersatzzhlungen zuerkannt. Daß das ö. Fremdenrecht zu Himmel stinkt ist allerdings offensichtlich.

HU
 
00
14.2.2012, 13:29
Was wollens beweisen

wenns nicht mal eine Anklage gibt?

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