Was ist das Ziel des Abkommens, welche Rolle spielen die Provider und kann es noch gekippt werden?
Das internationale Abkommen gegen
Produkt- und Markenpiraterie "Acta" hat am Wochenende
Zehntausende Internet-Aktivisten in Europa zu Protesten auf die
Straße getrieben. Sie befürchten Repressalien gegen
Internet-Nutzer, die privat Dateien wie Musiktitel oder Filme
austauschen. Nachfolgend die Argumente im Streit über das
Acta-Abkommen:
Ziel des Abkommens
Laut EU-Kommission soll durch das internationale Abkommen
geistiges Eigentum wie Patente oder Marken wirksamer geschützt
werden. Europäische Firmen erlitten Verluste von acht Milliarden
Euro im Jahr durch Produktsfälschungen. Acta regelt, wie
Geschädigte besser mit Justiz, Zoll und Polizei zusammenarbeiten
können. Das schließt den Schutz von Urheberrechten im Internet
ein.
Rolle der Internet-Provider
Gegner des Abkommens wie der Grünen-Europaabgeordnete Jan
Philipp Albrecht monieren, Acta bereite schärferen Regeln zur
Kontrolle und Bestrafung von Internet-Nutzern den Boden. Denn
Internet-Zugangsanbieter seien verpflichtet, mit den Inhabern
der Rechte zu deren Schutz zusammenzuarbeiten. Dies könnte dazu
führen, dass Gesetzesverschärfungen Vorschub geleistet wird. So
könnte in der Richtlinie der EU zu elektronischem Handel oder in
nationales Recht ein Sanktionsverfahren aufgenommen wird, wie es
vor einigen Jahren in Frankreich vorgesehen war. Bei Verstößen
gegen Nutzungsrechte könnte der Internet-Kunde mehrmals
abgemahnt und vom Zugangsanbieter gesperrt werden.
Die EU-Kommission erklärte dagegen, mit dem Abkommen werde
das bestehende Recht nicht geändert, nach dem eine solche
Sanktion nicht möglich ist. Es ergebe sich daraus keine Pflicht
der Internet-Provider, als Polizist Verstößen im Netz
nachzugehen. Auch ein Sprecher der Deutschen Telekom erklärte:
"Eine Verpflichtung der Internetprovider zur Überwachung und
Sanktionierung ihrer Kunden ist aus dem aktuellen
Vertragsdokument, das vom EU-Ministerrat im Dezember 2011
gezeichnet wurde, nicht ersichtlich. Dies war in vorherigen
Fassungen der Fall, wurde jedoch im Zuge der politischen
Verhandlungen gestrichen."
Strafbarkeit
Die Verbreitung von Raubkopien müssen die an Acta
beteiligten Staaten unter Strafe stellen. Dies schließt
"Handlungen ein, die der Erlangung eines unmittelbaren oder
mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteils
dienen." Diese Formulierung ist nach Auffassung der Kritiker so
vage, dass auch die geschenkte Kopie einer CD an einen Freund
als kommerzieller Vorteil - die Ersparnis des Kaufpreises -
gilt. Auch Privatpersonen müssten deshalb mit Strafen rechnen.
Nach Darstellung der EU-Kommission ist dies aber nicht
beabsichtigt. Es sei nicht zu befürchten, dass Kinder und
Jugendliche wegen des Austauschs von Musikdateien nun vor dem
Jugendrichter landen. Auch bestreitet die Kommission, dass Acta
die Zollbehörden zu systematischen Durchsuchungen von Laptops
und MP3-Spielern befugen würde.
Kann ACTA gekippt werden?
Dies wäre laut EU-Kommission der Fall, wenn ein
Mitgliedstaat das Abkommen nicht unterzeichnet. Sollte die
Bundesregierung entgegen dem ursprünglichen Beschluss, Acta zu
unterzeichnen, nach den jüngsten Protesten einen Rückzieher
machen, könnte Acta demnach gestoppt werden. Außerdem kann das
Europäische Parlament Nein zur Ratifizierung sagen.(Reuters)