Mediengesetz

Mordfall Stefanie P.: Puls 4 zu 15.000 Euro Entschädigung verurteilt

13. Februar 2012, 15:05

TV-Bericht in der Reihe "Österreichs schockierendste Verbrechen" erfüllte Tatbestand der üblen Nachrede - Urteil nicht rechtskräftig

Wien - Der TV-Sender Puls 4 ist Ende Jänner im Wiener Straflandesgericht im Zusammenhang mit einem Bericht über den spektakulären Mordfall Stefanie P. wegen übler Nachrede nach § 6 Mediengesetz schuldig erkannt und zur Zahlung einer Entschädigung von 15.000 Euro verurteilt worden. Der zuständige Richter bestätigte am Montag eine Presseaussendung des 35-jährigen Oliver D., der geklagt hatte, weil er in einer Folge der Sendereihe "Österreichs schockierendste Verbrechen" als möglicher Tatverdächtiger dargestellt worden war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die 21 Jahre alte Stefanie P. war in der Nacht auf den 2. Juli 2010 in der Wohnung ihres Ex-Freundes Philipp K. mit zahlreichen Messerstichen zu Tode gebracht und zerstückelt worden. Philipp K. wurde im Mai 2011 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat den Schuldspruch mittlerweile bestätigt.

Für Polizei war Oliver D. nur Zeuge

Puls 4 hatte in seiner Berichterstattung Oliver D. in den Fokus gerückt: Philipp K. hatte den um zwölf Jahre älteren Freund nach der Bluttat angerufen und in seine Wohnung gebeten, wo er dem 35-Jährigen dessen Darstellung zufolge das Verbrechen gebeichtet haben soll. Nach seiner Festnahme hatte sich der 23-jährige Student zunächst dahingehend verantwortet, ihm wäre das Messer im Zuge einer einvernehmlich nachgestellten Vergewaltigung abgerutscht und er habe seine Ex-Freundin versehentlich erstochen, während er später in seinem Prozess erklärte, ein Unbekannter sei nachts, während er alkoholbedingt schlief, in seine Wohnung eingedrungen und habe Stefanie P. massakriert.

Diese Verantwortung, die von den Gerichten als Schutzbehauptungen gewertet wurden, gab auch Puls 4 wieder und deutete an, Oliver D. könne etwas mit dem Verbrechen zu tun haben. Die Polizei führte ihn aber von Anbeginn nur als Zeuge, da für die Ermittler rasch erwiesen war, dass er nicht in das blutige Geschehen verwickelt war.

Rechtsmittel angemeldet

Die Entschädigung, die Oliver D. in erster Instanz zugesprochen bekommen hat, liegt deutlich über Beträgen, die bei Vergehen nach §6 MedienG üblicherweise zu berappen sind. Gegen das Urteil meldeten sowohl Puls 4 als auch Oliver D. Rechtsmittel an, der offenbar eine höhere Summe anstrebt. Gemäß der maßgeblichen Gesetzesbestimmung darf der Entschädigungsbetrag 20.000 Euro, bei einer Verleumdung oder bei besonders schwerwiegenden Auswirkungen einer üblen Nachrede 50.000 Euro nicht übersteigen. (APA)

Kommentar posten
19 Postings
Nouria Awasnsn
01
11.3.2012, 17:06
Presse und TV in Österreich

NEWS Magazin sowie Puls 4 sind beides Sensationsmedien, die nichts mit seriösem Journalismus am Hut haben. Hut ab vor diesem Oliver D., der sich gegen diese zwei großen Unternehmen aufgestellt hat. Insbesondere die News Chronikchefin Martina Prewein sollte sich schämen, den Ruf eines Zeugen so in den Schmutz zu ziehen. Was der Frau Prewein 15 Minuten Ruhm einbringt und schnell vergessen wird, kann das ganze Leben eines Menschen zerstören.

Linkslinker Österreichfeind und Kulturbereicherer
02
17.2.2012, 14:06

Ich habe diese Sendung gesehen und da hat Puls 4 sehr eindeutig versucht, die Sache in ein falsches Licht zu rücken, also geht die Strafe absolut in Ordnung.

Oliver Daniel
02
17.2.2012, 19:44
Strafe für Puls 4

Die Verurteilung geht in Ordnung, ist allerdings viel zu niedrig. Die weltweite Verbreitung dieses Beitrags hatte schwerwiegende, irreparable Auswirkungen für meinen Ruf. Als Folge dieser verleumderischen Ausstrahlung bekam ich viele Morddrohungen, verlor fast alle privaten und geschäftlichen Kontakte, wurde so geächtet.

werwolfi
04
14.2.2012, 19:55

"Gemäß der maßgeblichen Gesetzesbestimmung darf der Entschädigungsbetrag 20.000 Euro, bei einer Verleumdung oder bei besonders schwerwiegenden Auswirkungen einer üblen Nachrede 50.000 Euro nicht übersteigen."

*Viel* zu billig!

Da kann man jemandem das komplette Leben ruinieren - und dann ist das maximal 20.000 oder 50.000 EUR wert?
Da zahlt es sich für solche Schmierblätter ja in jedem Fall aus, etwas falsches zu behaupten, der Nettogewinn wird selbst nach Abzug der Strafzahlung bei solchen Stories ordentlich positiv ausfallen.

Ich würde sagen ein Faktor 10 käme hin, dann wird die Schmierenjournaille vielleicht anfangen sich zu überlegen was sie behauptet.

Oliver Daniel
03
14.2.2012, 20:21
Entschädigungshöhen in Medienprozessen

In der Tat sind die Entschädigungen bei Übler Nachrede bzw. Verleumdung nach dem österreichischen Mediengesetz nicht sehr hoch bemessen. Allerdings gelten die Summen von 20.000 und 50.000 € (bei besonders schweren Fällen) pro Fall und Antrag. Puls 4 hatte die TV Doku 2 x im Tv und einmal als Onlinesendung veröffentlicht, das sind drei Rechtsverletzungen. Wenn man die Doku als einfache Rechtsverletzung (bis zu 20 K Entschädigung) einstuft, so läge der theoretische maximale Entschädigungsbetrag bei 60.000 € (3 x 20 K). Bei einer Einstufung als schwerer Fall läge der maximale Betrag bei gar 150.000 €. In den USA hätte ich für diese Art der Berichterstattung mehrere Millionen US Dollar zugesprochen bekommen.

werwolfi
04
14.2.2012, 21:47

Der Strafrahmen wird ja offensichtlich bei weitem nicht ausgeschöpft - im besten Fall 1/4 der möglichen Summe bzw. gar nur ein Zehntel.
Lächerlich für einen zerstörten Ruf.

Die Strafen müssen weit höher werden, damit die Schmierfinken von den Revolverblättern vorher nachdenken was sie zusammenerfinden.

goldstandard
00
14.2.2012, 17:37
Forum geschlossen?

goldstandard
01
14.2.2012, 14:45
OTS-Aussendung Teil 2

Gemäß Ermittlungen der Gruppe Stöcklhuber vom Landeskriminalamt
Wien war Oliver Daniel Dikas zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens
Verdächtiger sondern lediglich Zeuge.
Der Medienrichter Stefan Apostol sprach nach kurzer Verhandlung
ein Urteil: der Fernsehsender Puls 4 wurde zu 15.000 Euro
Schmerzensgeld, Prozesskostenübernahme und Gegendarstellung
verurteilt.
Rückfragehinweis:
Oliver Daniel Dikas

Trollscore
06
14.2.2012, 11:10

kann man nur hoffen das diese widerwertige truppe ordentlich in die tasche greifen muss.
selbiges dann für die schundblätter österreich und heute.

was sich da tut, geht auf keine kuhhaut

Seria
00
14.2.2012, 10:47

... und das Opfer?

macapfel
02
13.2.2012, 23:59

puls4 ist lustig!!! kameraredakteurecutter...alles in einem!!?

erkelteter tiger
013
13.2.2012, 20:34

"Österreichs schockierendste Verbrechen"

die medienlandschaft ist eines davon

suboptimal
 
04
13.2.2012, 22:39
ja,

das ist ungeschaut richtig.
Und unseren Presserat kann sie sich gleich miteinrexen, unsere schmierende Zunft.

Fräulein Smillas Geschwür am Zeh
013
13.2.2012, 19:37
Österreichs schundhaftestes Fernsehen

1000 Kopfläuse können nicht irren
00
14.2.2012, 13:22
Do ziagts Ihna die Zechn auf, gö?!

Samt'n Gschwüa!
(C;

Oliver Daniel
02
13.2.2012, 18:19
Peanuts

Sicherlich sind 15 K für Puls 4 lediglich Peanuts, allerdings wundert es mich dann doch, wieso die dann noch in die Berufung gehen. Die zahlreichen Rechtsverletzungen in dem streitgegenständigen TV-Beitrag sind so offensichtlich. Große Medien geben in der Regel selten klein bei, man geht aus Prinzip durch alle Instanzen.

saftundkuchen
02
14.2.2012, 13:21

offebar ist bei puls4 kein Bewusstsein vorhanden, etwas falsches getan zu haben.

Steinfisch
02
13.2.2012, 18:03
15.000 Euro?

für die pro7-sat1 gruppe sind das doch peanuts...

pu-muckl
 
03
14.2.2012, 11:43

glaub ich nicht, die feilschen doch um jeden cent, ausbeutungs-tv

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