Wien - Der TV-Sender Puls 4 ist Ende Jänner im Wiener Straflandesgericht im Zusammenhang mit einem Bericht über den spektakulären Mordfall Stefanie P. wegen übler Nachrede nach § 6 Mediengesetz schuldig erkannt und zur Zahlung einer Entschädigung von 15.000 Euro verurteilt worden. Der zuständige Richter bestätigte am Montag eine Presseaussendung des 35-jährigen Oliver D., der geklagt hatte, weil er in einer Folge der Sendereihe "Österreichs schockierendste Verbrechen" als möglicher Tatverdächtiger dargestellt worden war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die 21 Jahre alte Stefanie P. war in der Nacht auf den 2. Juli 2010 in der Wohnung ihres Ex-Freundes Philipp K. mit zahlreichen Messerstichen zu Tode gebracht und zerstückelt worden. Philipp K. wurde im Mai 2011 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat den Schuldspruch mittlerweile bestätigt.

Für Polizei war Oliver D. nur Zeuge

Puls 4 hatte in seiner Berichterstattung Oliver D. in den Fokus gerückt: Philipp K. hatte den um zwölf Jahre älteren Freund nach der Bluttat angerufen und in seine Wohnung gebeten, wo er dem 35-Jährigen dessen Darstellung zufolge das Verbrechen gebeichtet haben soll. Nach seiner Festnahme hatte sich der 23-jährige Student zunächst dahingehend verantwortet, ihm wäre das Messer im Zuge einer einvernehmlich nachgestellten Vergewaltigung abgerutscht und er habe seine Ex-Freundin versehentlich erstochen, während er später in seinem Prozess erklärte, ein Unbekannter sei nachts, während er alkoholbedingt schlief, in seine Wohnung eingedrungen und habe Stefanie P. massakriert.

Diese Verantwortung, die von den Gerichten als Schutzbehauptungen gewertet wurden, gab auch Puls 4 wieder und deutete an, Oliver D. könne etwas mit dem Verbrechen zu tun haben. Die Polizei führte ihn aber von Anbeginn nur als Zeuge, da für die Ermittler rasch erwiesen war, dass er nicht in das blutige Geschehen verwickelt war.

Rechtsmittel angemeldet

Die Entschädigung, die Oliver D. in erster Instanz zugesprochen bekommen hat, liegt deutlich über Beträgen, die bei Vergehen nach §6 MedienG üblicherweise zu berappen sind. Gegen das Urteil meldeten sowohl Puls 4 als auch Oliver D. Rechtsmittel an, der offenbar eine höhere Summe anstrebt. Gemäß der maßgeblichen Gesetzesbestimmung darf der Entschädigungsbetrag 20.000 Euro, bei einer Verleumdung oder bei besonders schwerwiegenden Auswirkungen einer üblen Nachrede 50.000 Euro nicht übersteigen. (APA)