Mehr Zeit für Staatsanwalt

Tierschutzprozess: Berufungsfrist bis Juli verlängert

13. Februar 2012, 11:17

Antrag des Staatsanwalts auf längere Entscheidungsfrist wurde stattgegeben

Die Wiener Neustädter Staatsanwaltschaft hat noch bis 30. Juni Zeit, um über eine allfällige Berufung im Tierschutzprozess zu unterscheiden. Das hat die zuständige Einzelrichterin Sonja Arleth entschieden. Es könnte also noch bis Juli dauern, bis feststeht, ob das Urteil vom 2. Mai rechtskräftig wird oder ein Rechtsmittel erhoben wird.

Laut Gesetz beträgt die Rechtsmittelfrist zwar nur vier Wochen, sie kann in besonders umfangreichen Fällen jedoch auf Antrag verlängert werden - und zwar um jenen Zeitraum, der "erforderlich ist, um eine ausreichende Verfolgung der Anklage zu gewährleisten". 

Sollte die Staatsanwaltschaft ein Rechtsmittel ergreifen, dann steht auch den Angeklagten das Recht einer Gegenausführung zu. Arleth kündigte an, gegebenenfalls auch den Beschuldigten eine angemessene Frist für diese Gegenausführung zu gewähren.  (mas, derStandard.at, 13.2.2012)

Kommentar posten
25 Postings
Threonin
00
20.2.2012, 16:22

Wenns für die BEteiligten nicht so dramatisch wäre, würde ich eine zweite Runde begrüßen, war richtig unterhaltsam, andererseits denke ich nicht, dass meinem Chef das gefällt....

Aber natürlich ist es für die Angeklagten einfach ungut und man sollte dabei nicht vergessen, dass das jedem engagierten Menschen passieren kann.

belgma
 
10
19.2.2012, 17:14

kafka rotiert im grab, weil ihm sowas nicht eingefallen ist ...

Vera Rschung
 
00
20.2.2012, 08:17
Das Institut der Rechtsmittelfristerstreckung

ist für jede zivilisierte Rechtskultur völlig selbstverständlich.

In Nordkorea oder auf Kuba gibt es das vielleicht nicht. Aber sollten uns diese realsozialistischen Tyranneien Vorbild sein?

belgma
 
10
20.2.2012, 09:42

und deswegen ist es weniger kafkaesk?

Ignaz gartengschirrl
24
17.2.2012, 11:46

liebe staatsanwaltschaft. es hat schon nichts genützt den prozess künstlich mit allen mitteln in die länge zu ziehen um vielleicht irgendwann irgendwo doch noch belastendes zu finden.
und die verlägerung der berufungsfrist wird auch nichts bringen.

beendet diese farce doch endlich!!!

Heinz Anderle
 
00
16.2.2012, 18:51
Eine Extrarunde im Aktenlauf...

... über die Lichtenfelsgasse könnte eben mehr Zeit in Anspruch nehmen als der normale Amtsweg.

Es gilt die Unschuldslamperlvermutung.

(Schwarze Lamperl würden ohnehin nie Licht in die Sache bringen.)

Dr. Heinz Anderle, Freigeist

Weiße Rose
35
15.2.2012, 11:23

Herr Balluch wird gemeinsam mit S. Hessel für ihr außerordentliches Engagement international ausgezeichnet und „Kleinösterreich“ verlängert im gleichem Atemzug die Berufungsfrist, was für ein Armutszeugnis unseres „Rechtsstaates“!

hanslblasta
20
18.2.2012, 00:38
was ist rechtlich daran nicht in Ordnung?

und wenn es rechtlich in Ordnung ist, kann man es zwar kritisieren, aber den Rechtsstaat an sich zu verstehen und zu akzeptieren sollt schon auch drinnen sein;

nicht zuletzt: wenn auch die (eventuelle) Berufung abgewiesen wird, dann gibts da rechtlich gesehen keinen Diskussionsspielraum mehr für Gegnerschaften;

insofern ist das ein großer Vorteil für die Akzeptanz der Tierschutzbewegung

Berufungsmöglichkeiten aber pauschal oder auch nur speziell in diesem Fall zu verteufeln zeugt von genau keiner Bildung in gesellschaftspolitischen Dingen ...

und wie dann - bei Ahnungslosigkeit über rechtliche Basics - gesellschaftspolitisches Engagement zB für den Tierschutz erfolgreich sein soll, verstehe wer will?

...

Weiße Rose
01
18.2.2012, 07:25

Erstens: gesellschaftspolitische Bildung impliziert und lebt von kritischen Fragestellungen! Wo wären wir heute, würden Bürger Gegebenheiten nicht reflektieren? Bildung bedeutet nicht bloß das Anhäufen von Wissen bzw. Informationen, sondern es gilt dieses auch zu reflektieren sowie kritisch zu hinterfragen und entsprechend damit umzugehen.

Zweitens: in unserer Welt ist vieles rechtlich gesichert (Beispiele brauche ich wohl nicht anführen?), was augenscheinlich unrecht ist. Wenn jede/r alles so hinnimmt, wie es gegeben ist, wie soll sich dann jemals etwas verbessern?

Drittens: Rechtlich gesehen, ist die Verlängerung der Berufungsfrist sicher nicht anzuzweifeln, aber die Sinnhaftigkeit des Ganzen darf wohl (von mir) in Frage gestellt werd

Fanny B
38
14.2.2012, 12:53

offenbar muss sich der Staatsanwalt nach dem Urteil erst in die Aktenlage einarbeiten - woanders ist das eine fristlose entlassung

hanslblasta
30
18.2.2012, 00:39
und schon wieder jemand,

der arbeitende Menschen abkanzelt ...

docNukem
41
13.2.2012, 15:22
Ja so ist es mit dem Rechts, da geht das Recht schon mal Baden

So wie in diesem Fall, ein wunderschönes Zeichen, für eine komplett überflüssige Justiz, unter Willkür-Gesichtspunkten, ist da doch kein Studium nötig, für Richter und Staatsanwälte reichten Handlungsanweisungen da doch aus, natürlich mit angepassten Bezügen.
Und schwupps ist das Rechts auch noch schön Billig zu haben, die § können dann einfach gewürfelt werden, kommt immer eine gute Existenz vernichtende Anklage raus und das Diktat des Geldes ist gewahrt in der Parlamentarischen Diktatur des Korrupten Politikers und seines Büttels, des immer bereiten Beamten.

In nomine domini
20
14.2.2012, 16:47

Und blah und blah...

docNukem
00
27.2.2012, 19:04
Mit dem Denken üben wir noch ja?

damit die nutzlosen fingerlein nicht weiter nutzlos sind und damit meine ich nicht den bisherigen .......

Briefträger
01
13.2.2012, 14:54

Sinnergreifend zu lesen braucht schon seine Zeit.

V. S.
212
13.2.2012, 14:51
Diesem StA + Justizministerium ist echt zu danken!

Anstatt dieses Verfahren, dessen Einleitung bereits eindrücklich die Nicht-Rechtstaatlichkeit Österreichs offenbart und uns zum internationalen Gespött geamcht hat, IM INTERESSE DER JUSTIZ und des Landes Ansehen zu beenden, dh auf ein Rechtsmittel zu verzichten, bzw die Frist hierfür verstreichen zu lassen, wird deren Erstreckung beantragt.
DAS, diese absolute egomanische Abgehobenheit muss auch der/dem allerletzten BürgerIn, die diesem Apparat noch vertraute, die Augen öffnen.

wirdeinlichtleinseinamendedestunnels
00
18.2.2012, 08:36
Dieser miiese prozess offenbart -

nur ein miese, lebensfeindliche, menschenverachtende justiz - nach wie vor!!!

Die Gezeichneten
00
13.2.2012, 14:17

...zu unterscheiden -> ...zu entscheiden

Rauhreif
118
13.2.2012, 13:24

>> Sehr geehrter StA Handler,
ich hab das Urteil extra langsam geschrieben, weil ich weiß, dass Sie nicht so schnell lesen können.
Bis 30. Juni sollte sich das aber ausgehen.
mfg Sonja <<

momodeluxe
01
13.2.2012, 13:13

uhuhuuuuhuhuhu

never ending stoohoryyyy

tralalalalla

Sansevieria
111
13.2.2012, 12:33
Das wär ja oberpeinlich,

wenn die Staatsanwalt diesen eh schon peinlichen Prozess in eine weitere Runde ziehen will.

V. S.
11
13.2.2012, 14:53
>Das wär ja oberpeinlich

Für eine "MIR SAN WIR und ihr seid die uns ausgelieferten BittstellerInnen" Institution wie diese unfassbare, landesentehrende Justiz nicht.

SouveränInnen erwachet!!!

MayerGue
317
13.2.2012, 11:59
Erstaunlich

und das obwohl den 13 NGO AktivistInnen weder Akteneinsicht noch Schadenersatz erhalten sollen.
Wem Bürgerrechte wichtig sind, könnte hier unterschreiben:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/... ndex.shtml

V. S.
210
13.2.2012, 15:08
Allein das,

nämlich der nicht einmal Ersatz von Vertretungskosten, von angemessenen Schadenersatz gar nicht zu reden, BEWEIST, dass Österreich das absolute Gegenteil eines Rechtsstaats im WORTsinn ist.
Auch im Rechtssinn, denn alleine schon den Grundrechten der EMRK ist eine volle Entschädigung immanent.

Eine absolute SCHANDE, was "unsere VertreterInnen" mit UNSEREM Land machen, es in den Dreck ziehen…

Walter Kaiser.
27
13.2.2012, 12:21
Danke!

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