Muss Konsequenzen ziehen: Nicht-Mehr-Volksanwalt Stadler

Foto: BZÖ

Aller Protest war sinnlos: Dass Ewald Stadler sich auf Wahlplakaten im EU-Wahlkampf 2009 als "unser Volksanwalt in Brüssel" präsentieren ließ, war rechtswidrig. Dies berichtet diePresse.com. Stadler, der von 2001 bis 2006 Volksanwalt war, war von der Volksanwaltschaft erfolgreich auf Unterlassung geklagt worden. Vor allem die Formulierung "Post vom Volksanwalt" war Stadler ausdrücklich verboten worden. Stadler wollte dies nicht einsehen - er ging in Berufung. Nun hat der Oberste Gerichtshof entschieden: Es sei Stadlers Pflicht gewesen, den Wahlkampfleiter des BZÖ zu drängen, von der Werbung abzugehen.

Stadler muss neben den Verfahrens- und Anwaltskosten nun auch eine offene Geldstrafe begleichen, erfuhr derStandard.at. Stadler hatte die einstweilige Verfügung im Jahr 2009 missachtet und muss nun eine Strafe "zwischen 500 und 1000 Euro" zahlen, sagte Sprecherin Elisabeth Lovrek.  (red, derStandard.at, 13.2.2012)