Speziell angepasste Version von Ubuntu 11.10 veröffentlicht - Ohne Spiele und File-Sharing-Tools, dafür mit VMware View, Flash und Java
Während SUSE und Red Hat schon seit langem eigene Enterprise-Ausgaben ihrer Linux-Distributionen anbieten - und damit nicht zuletzt ihr finanzielles Auskommen sichern - pflegt man bei Canonical bisher eine andere Herangehensweise. Die "normalen" Ubuntu-Versionen, und da im speziellen die alle zwei Jahre erscheinenden "Long-Term-Support"-Ausgaben, werden an der Distribution interessierten Unternehmen ans Herz gelegt.
Remix
Das soll auch in Zukunft im Groben so bleiben - und doch nimmt man nun einen weiteren Schritt in Richtung GeschäftskundInnen vor: Wie Ubuntu-Gründer Mark Shuttleworth verkündet, gibt es ab sofort einen eigenen "Ubuntu Business Desktop Remix". Das Grundsystem ist dabei deckungsgleich mit der aktuellsten Ubuntu-Version - im aktuellen Fall Ubuntu 11.10 "Oneiric Ocelot" - allerdings wurde die Default-Softwareausstattung angepasst.
Umbau
Konkret entfernt der Business Remix eine Reihe von Komponenten, die in diesem Umfeld von geringerer Bedeutung sind als im privaten Umfeld, dazu gehören File-Sharing-Tools, Spiele und Social-Networking-Programme. Im Gegenzug landet von Haus aus aber einiges auf der Platte, das sonst erst nachinstalliert werden muss, etwa der VMware View Client aber auch Flash und Java. Zur zentralen Administration empfiehlt man die von Canonical angeboten Landscape Management Tools.
Updates
Der Hersteller betont, dass all die entfernten Komponenten leicht über das "Software Center" nachinstalliert werden können, auch die Updates erfolgen aus der gleichen Quelle wie jene für die Default-Installationen der Distribution. Insofern sei der Business Remix nur dazu gedacht, Unternehmen einen einfacheren Ausgangspunkt für ihre Installationen zu bieten.
Ablauf
Wer den Ubuntu Business Desktop Remix ausprobieren will, muss sich zuerst beim Hersteller registrieren. Dieser Schritt sei notwendig, da der Remix einige proprietäre Komponenten enthalten, die man ohne expliziter Zustimmung zu den Lizenzvereinbarungen nicht ausliefern dürfe, erklärt Shuttleworth. (apo, derStandard.at, 12.02.12)