Vermögenszuwächse werden in Österreich nominal und nicht real besteuert - und daher viel höher als es scheint
Der Obmann des Verbandes Immobilien in der Wirtschaftskammer, Thomas Malloth, hat bei der neuen Immobilienbesteuerung vor kurzem kritisiert,
dass Wertzuwächse, die nur der allgemeinen Preissteigerung entsprechen
und daher dem Besitzer gar nichts bringen, in Zukunft genauso mit 25
Prozent besteuert werden wie reale Zuwächse - also jene, die über der
Inflationsrate liegen.
Malloth fordert hier eine Anpassung, sodass nur reale Gewinne der Immobilienbesteuerung unterliegen sollen.
Der
Wirtschaftskämmerer hat mit seiner Kritik grundsätzlich recht.
Allerdings übersieht er, dass Sparer dieses Problem schon seit
Jahrzehnten haben. Auch Zinsen werde mit 25 Prozent Kapitalertragssteuer
belegt, egal ob der Ertrag real ist oder nicht. Das gleiche gilt für
die neue Wertpapier-Kest, die sich ebenfalls um die Inflation nicht
schert.
Nun, da auch alle Immobilien, die nicht als Hauptwohnsitz
genutzt werden, einer Kest unterliegen werden - und das ist gut so -, kann man feststellen,
dass in Österreich Vermögenszuwächse grundsätzlich nominal und nicht
real besteuert werden.
Der effektive Steuersatz auf reale
Vermögenszuwächse (und das sind die einzigen, von denen der Eigentümer
profitiert) liegt daher deutlich über 25 Prozent und wahrscheinlich
ungefähr auf dem gleichen Niveau wie der Grenzsteuersatz bei der
Einkommenssteuer - also zwischen 36 und 50 Prozent.
Der so oft
wiederholte Vorwurf, dass in Österreich Arbeit zu hoch und Kapital zu
niedrig besteuert werden, trifft einfach nicht mehr zu.
Aber wie
hoch ist der echte Steuersatz auf reale Vermögenszuwächse? Das hängt von
der jeweiligen Inflation ab, genauer gesagt: vom Verhältnis zwischen
Inflation und Rendite.
Wird ein bedeutender Teil der nominalen
Rendite von der Inflation aufgefressen, dann ist der Steuersatz sehr
hoch. Nehmen wir an, Sie haben bei zwei Prozent Inflation eine nominale
Rendite von vier Prozent. Die reale Rendite ist zwei Prozent, die Kest
beträgt ein Prozent - das heißt, 50 Prozent der realen Rendite wird
wegbesteuert.
Ist die nominale Rendite dreimal so hoch wie die
Inflation (also bei zwei Prozent Inflation sechs Prozent), dann sinkt
der effektive Steuersatz auf 37,5 Prozent. Ist die Rendite allerdings
nur um die Hälfte höher als die Inflation (also drei Prozent), dann
steigt der Steuersatz auf 75 Prozent.
Bei vielen Sparern beträgt
die Kest derzeit wegen der niedrigen Nominalzinsen sogar mehr als die
Realrendite - der Steuersatz auf Sparbücher liegt derzeit oft über 100
Prozent.
Grundsätzlich kann man feststellen, dass bei niedrigere
Inflation die effektive Kest niedriger ist als bei einer hohen. Bei
Inflationsraten über drei Prozent muss man schon gewaltigen Rendite
einfahren, um einen vernünftigen Steuersatz zu kommen. Das gilt für
Wertpapiere und Immobilien in Zukunft genauso wie für Spareinlagen.
Kleine
Sparer werden von diesem System am härtesten getroffen, weil sie meist
nur geringen Renditen erhalten - als Preis für mehr Sicherheit.
Auch
bei Immobilien wird der Fiskus in Zukunft oft hart zuschlagen: Die
Wertzuwächse gerade im privaten Bereich liegen meist nur wenig über der
akkumulierten Inflationsrate, wie Malloth richtig festgestellt hat.
Am
besten schneiden Aktieninvestoren ab, denn dort gibt es erstens die
Möglichkeit, Verluste aus dem gleichen Jahr bei der Steuer
gegenzurechnen, und zweitens die Chance (dank hohem Risiko) auf
gelegentlich sehr hohe Gewinne, die weit über der Inflationsrate liegen.
Ich glaube nicht, dass der Gesetzgeber geplant hat, Zocker
niedriger zu besteuern als jene, die das Risiko scheuen. Aber er hat
offenbar auch nichts dagegen. Die potenziellen Ungerechtigkeiten bei der
Besteuerung nimmt er in Kauf.
Ein anderes System, das bei der
Besteuerung jedes Kapitalertrags die Inflationsrate berücksichtigt, wäre
von der Abwickung wahrscheinlich zu aufwändig.
Eine Option könnte
man sich dennoch überlegen: Wie wäre es, wenn jeder Steuerzahler die
Möglichkeit erhält, statt einer 25-Prozentsteuer auf den Nominalertrag
den realen Ertrag in seine Einkommenssteuererklärung aufzunehmen und zu
seinem jeweiligen Grenzsteuersatz zu versteuern.
Bei Immobilien
wäre dies wohl meist 50 Prozent, weil der Gewinn aus einem Haus- oder
Wohnungsverkauf den Steuerzahler rasch in die höchste Steuerklasse
bringt. Aber selbst da könnten manche Private etwas besser aussteigen
als bei 25 Prozent auf alles.
Und gerade für Menschen mit wenig
Einkommen würde durch so ein System die drückende Steuerlast auf
niedrige Sparzinsen etwas sinken. Das wäre eine sozial gerechte Reform.
Ich
weiß nicht, was diese Wahlmöglichkeit dem Fiskus kosten würde. Leisten
kann es sich der Staat wohl erst in einigen Jahren, wenn der
Schuldenberg etwas abgetragen worden ist. Aber mit der Berechnung könnte
man schon heute beginnen.