Wien - Der Bereich Bildung ist beim Sparpaket weitestgehend ungeschoren davongekommen. So wurden im "Konsolidierungspaket" für die Jahre 2013 bis 2016 insgesamt 1,6 Milliarden Euro für bereits fixierte Bildungsreformen festgeschrieben. Einsparen muss nur das Unterrichtsministerium nur bei seinen Ermessensausgaben, das soll allerdings ausschließlich über Straffung der eigenen Verwaltung gelingen. Konfliktträchtige Themen wie das neue Lehrerdienstrecht wurden ausgespart.

Mit den 1,6 Mrd. Euro ist laut Unterrichtsministerium die Finanzierung von zusätzlichem Personal für die Neue Mittelschule, aber auch von Maßnahmen wie Bildungsstandards, Senkung der Klassenschülerhöchstzahl oder Anlaufkosten für die Einführung der Modularen Oberstufe sichergestellt. Zusätzlich soll es auch weiterhin die 80 Mio. Euro Offensivmittel pro Jahr für den Ausbau ganztägiger Schulangebote geben.

Interne Verwaltungsvereinfachungen

Auf der Minusseite steht eine Kürzung der Ermessensausgaben, von der mehrere Ressorts betroffen sein werden. Insgesamt sollen 170 Mio. Euro pro Jahr eingespart werden, zehn Prozent davon soll das Ministerium für Unterricht, Kunst und Kultur beitragen. Allerdings sollen davon weder Schüler noch Kunst- und Kultureinrichtungen etwas merken, wie im Büro von Unterrichtsministerin Claudia Schmied betont wird. Stattdessen sollen die Ausgaben durch interne Verwaltungsvereinfachungen und Straffung von Abläufen reduziert werden.

Abschaffung der Bezirksschulräte

Einsparungen in nicht näher definierter Höhe soll auch die bereits lange angekündigte Reform der Schulverwaltung bringen. Hier sollen im Verlauf der kommenden Woche mit VP-Bildungssprecher Werner Amon die Details geklärt werden. Dabei könnte nicht nur die vielfach angedachte Abschaffung der Bezirksschulräte umgesetzt werden. Zur Debatte stehe auch das von Salzburgs Landeshauptfrau Gabi Burgstaller vorgeschlagene Modell, laut dem alle Bundesländer die Verwaltung der Landeslehrer von ihren Schulabteilungen an den Landesschulrat - und damit an den Bund - abgeben. In Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, dem Burgenland und der Steiermark ist dies schon jetzt der Fall. Einen Zeithorizont für diese Maßnahmen will man im Ministerium allerdings noch nicht nennen.

Keine Studiengebühren

Die Hochschulmilliarde für die Jahre 2013 bis 2015 ist durch das Konsolidierungspaket abgesichert worden, auf das Festschreiben von Reformen im Hochschulsektor wurde in dem von Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle als "Reformpaket" gelobten Programm hingegen vollkommen verzichtet. So wurde etwa der Hochschulplan, der u.a. eine Studienplatzfinanzierung für die Unis bringen soll und derzeit mit der SPÖ ausverhandelt wird, trotz der zu erwartenden Mehrkosten mit keinem Wort erwähnt.

Auch Hinweise auf den weiteren Umgang mit den innerkoalitionär heftig umstrittenen Studiengebühren fehlen. Für sie gibt es nach der Aufhebung der entsprechenden Gesetzespassagen durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) ab 1. März keine Rechtsgrundlage mehr und sie müssten daher neu geregelt werden. Dabei geht es für die Unis immerhin um eine Summe von 30 bis 35 Mio. Euro pro Jahr. Vor der Schaffung umfangreicher Ausnahmeregelungen, durch die derzeit rund 85 Prozent der Studenten befreit sind, waren es rund 160 Mio. Euro pro Jahr. Je nach Rechtssicht können ohne Neuregelung gar keine Gebühren mehr eingehoben werden oder aber die Unis autonom über Beiträge in beliebiger Höhe entscheiden.

"Effizienz und Leistung"

Töchterle lobte am Freitag in einer Aussendung, dass trotz der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Wissenschaft und Forschung investiert werde. Gleichzeitig hob er hervor, dass sein Ressort durch den angekündigten Hochschulplan-Strukturfonds "einen wichtigen Beitrag auf Basis von Effizienz und Leistung" leiste. In diesen Fonds sollen 450 der insgesamt 990 Mio. umfassenden "Hochschulmilliarde" fließen, die als "Belohnung" für die Erfüllung bestimmter Kriterien (Steigerung der Zahl prüfungsaktiver Studenten oder Absolventen, Kooperationen etc.) ausgeschüttet wird. (APA)