Regelung ausgelaufen

60.000 Gasthermen in Wien vorübergehend illegal

10. Februar 2012, 11:58
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    foto: dpa/norbert försterling

    Eine neue Verordnung ab Herbst revidiert die neuen Grenzwerte für Stickoxid wieder.

Seit 1. Jänner gelten niedrigere Grenzwerte - Neue Verordnung ab Herbst revidiert dies wieder

Mit dem Auslaufen einer Übergangsregelung für Wiener Gasthermen gelten seit 1. Jänner niedrigere Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Stickoxid. Wie die Tageszeitung "Die Presse" berichtet, erfüllen rund 60.000 Gasthermen in der Bundeshauptstadt die neuen Werte nicht. Laut Abgas- und Emissionsgrenzwertverordnung müssen sie ausgetauscht werden.

"Das Kohlenmonoxid ist weniger das Problem. Meist überschreiten ältere Thermen die Werte beim Stickoxid und müssen getauscht werden", erklärt Michael Mattes, Innungsmeister der Wiener Installateure. Betroffen seien in erster Linie Thermen, die um die 20 Jahre alt sind.

Unzulässig im Frühjahr, zulässig im Herbst

Die Prüfung der neuen Grenzwerte führen Rauchfangkehrer durch. Erfüllt ein Gerät die Emissionsnormen, erhält es eine Prüfplakette, die fünf Jahre lang gilt. Damit steht heuer die Überprüfung von Thermen an, deren Werte zuletzt 2007 gemessen wurden - zu diesem Zeitpunkt galten noch höhere Grenzwerte. Rund 60.000 Wiener Haushalte müssten demnach ihre grundsätzlich funktionstüchtigen Heizthermen gegen neue austauschen, schätzt Mattes.

Aber: Noch heuer soll die sogenannte Paragraf-15a-Vereinbarung umgesetzt werden, in der die Länder die neuen Abgasgrenzwerte für Heizthermen präzisieren. Von Wien werden jedoch keine Stickoxidwerte mehr gefordert. Dadurch kann der Fall eintreten, dass eine Therme im Februar wegen zu hoher Emissionswerte ausgetauscht werden muss, eine Prüfung im Herbst aber bestehen würde.

Rauchfangkehrer setzen Frist bis Herbst

Den Rauchfangkehrern ist diese Problematik bewusst, deshalb setzen sie Besitzern von Thermen mit zu hohen Stickoxidwerten eine Frist bis Herbst, um diese auszutauschen. "Dann sollte die Paragraf-15a-Vereinbarung in Kraft sein", sagte Josef Rejmar von der Wiener Innung der Rauchfangkehrer zur "Presse". Die beanstandeten Geräte würden dann mitunter wieder legal.

Sofort abgedreht werden Thermen nur, wenn Gefahr im Verzug ist: "Wenn die Kohlenmonoxidwerte so hoch sind, dass Lebensgefahr besteht", so Rejmar. Bei leichteren Kohlenmonoxid-Überschreitungen reiche eine Reinigung. (red, derStandard.at, 10.2.2012)

Kommentar posten
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Achmo Ledbid
11
12.2.2012, 14:33
fachlich gesehen...

...ist eine jährliche wartung einfach sinnlos! da müsste man brennerstarts und brennerstunden heranziehen anstatt einen starren einjahres-intervall! bei wohnungen mit wenig aussenfläche sind die brennerstunden pro saison so gering, dass man das nicht warten muss. da wird soviel verunsicherungs-taktik gemacht, gemeinsam von vermieter, hausverwaltungen "wartungsfirmen" auf kosten der mieter. das geht schon soweit dass hausierer unterwegs sind und überall anklingeln, so tun als ob sie offiziell irgendwie von der stadt/hausverwaltung/gaswerk wären und wartungsverträge unterschreiben lassen (als "auftragsbestätigung" getarnt), schwarze bretter mit gaswartungs-aufkleber zugepflastert werden.

Saurer Zivi
10
12.2.2012, 19:23
anscheinend kennen Sie sich aus...

was halten Sie von gewissen verbrauchsmengen zb 700m3 ?

dass man dann so wie beim auto alle 20.000km ein service machen lässt.

wäre das sinnvoll?

TRex30M
00
11.2.2012, 18:53

Natürlich macht es Sinn, hier auf die Umwelt und die Sicherheit zu achten.
Mit Gas ist schließlich nicht zu spassen.
Gleichzeitig muss man aber auch bedenken, wie teuer neue Gasthermen sind.
Die kann sich nicht jeder, einfach mal so, leisten.
Und das finde ich sollte auch in neue Gesetze einfließen.

tschamba fii
01
11.2.2012, 11:34
also gut

meine durchlauferhitzer ist pfuigack obwohl der ja nur gas verbrennt, aber wie schauts eigentlich mit der fernwärme wien aus, ich mein mit der müllverbrennungsanlage am flötzersteig? kommen da auch die monopol rauchfangkehrer messen und drohen mit anzeigen?

wenn ich jetzt die fernwärme nicht mehr will, welche möglichkeit habe ich eigentlich auszusteigen? oder geht das gar nicht, weil die gemeinde wien (wiener wohnen) des nicht dulden kann, könnt ja jeder kommen und wir schauen dann noch durch die finger und verdienen nichts mir der müllverbrennung.

rollie63
00
13.2.2012, 17:57

im fernwärmevertrag, den man vor dem mietvertrag abschlißen muss (!), steht ausdrücklich drin, dass heizen mit anderen quellen verboten ist. man kann aber nach einem jahr den fernwärmevertrag kündigen und dann mit strom und nur mit stron heizen, weil wr. wohnen keinen kaminanschluss genehmigt, obwohl wie bei mir vorhanden. (wohne in einem bau aus den 60-er jahren). das zahlt sich finanzell nicht wirklich aus, ausser du bist im winter wenig in der wohnung. aber da schneidet die gemeinde wien auch wieder mit, via wienstrom/energie.

tschamba fii
00
14.2.2012, 11:07
danke

für die antwort , nach einem jahr also , interessant.
ich hab mal gelesen , es muss ein kaminanschluß vorhanden sein , ob FW vorhanden oder nicht.
geht mir mächtig am ..... das ganze jahr über für etwas zu zahlen, was ich nur im herbst bzw. winter benutz , von der unnötigen verdunstung der flüssigkeit und von den kosten will ich gar nicht reden.

Saurer Zivi
07
11.2.2012, 09:42
Man möge doch bitte - wenn man schon einen Artikel für die Rauchfangkehrerinnung verfasst - die ab 1.1.12 geltenden CO und NOx Werte anführen, damit Konsumenten die alten Testergebnisse dahingehend vergleichen können.

Unpraktischer geht's ja kaum noch!

Oder darf der Konsument erst aus dem Mund des Raufangkehrers erfahren, dass die Therme "illegal" ist??

/. nerd
 
03
11.2.2012, 12:30
Saurer Zivi
00
11.2.2012, 23:14
geschafft, einer der sich auskennt. danke. jetzt schreiben wir es einfach rein. die meisten thermen werden über 15kW haben. meine

nächste sollte dann genau 15kW haben, um dieser behördlichen messerei zu entkommen.

Für CO-Emissionen folgende Grenzwerte:

a) mehr als 15 bis 350 kW: 2500/2000*
b) mehr als 350 bis 1 000: 2000/1000*
c) über 1000: 1000/150*

Für NOx-Emissionen folgende Grenzwerte:

a) Einzelheizöfen, Warmwasserbereiter: 1200/ 900*
b) alle übrigen mit mehr als 15 bis 350: 900/600*
c) alle übrigen mit über 350: 600/400*
~~~~~
*) ab 1.1.2012, in ppm

Die meisten herkömmlichen Heizthermen haben 16-24kW, fallen also unter Gruppe b).

Jetzt kann jeder seinen alten Befund hernehmen u ggf schon heute der Hausverwaltung die illegale (!) Therme melden - u das Heizen einstellen;-).

Fazit: Wir Mieter kriegen nun alle neue Thermen!

Good news!!

moss
00
13.2.2012, 18:57
Die Grenzwerte passen

nicht zu diesem artikel, da sie die Messwerte für die festbrennstoffe abgeschrieben haben.

Saurer Zivi
00
13.2.2012, 19:57
ups, stimmt. danke für den hinweis. leider war der NOx in der amtlichen tabelle nach oben verrutscht...

hier die für gasförmige Brennstoffe:

[ in mg/m3 ]

Für CO-Emissionen folgende Grenzwerte :

120/80*

Für NOx: 300/120*

ab 1.1.2012.

jetzt müsste es aber passen.

heute mit dem Rauchfangkehrermeister gesprochen:

"Ja, der Installateur kann so lange herummessen, bis die Werte passen!"

Aha.

Oliven Brot
01
11.2.2012, 09:06
Je nach

giftiger Verwaltung bzw. Vermieter + etwas "verstörendem" Rauchfangkehrer findet sich sicherlich die eine oder andere Partnerschaft, die dem (schüchternen) Mieter den Tausch der Therme aufzwingt.
Der Vermieter freut sich und der Mieter glaubt richtig gehandelt zu haben.

Politiker sind Idioten, sorry.

systemfehler1
03
11.2.2012, 08:12
Müssen eine starke Lobby haben, die Installateure.

Das spült jetzt mittelfristig eine Menge Geld in die Kassen dieser - Installateure.

Saurer Zivi
20
11.2.2012, 09:30
Im Artikel steht aber nichts von Installateuren! Noch dazu ist nicht jeder Installateur ein befugtes Prüforgan!!

Es steht ausschließlich etwas von den Rauchfangkehrern - quasi monopolistisch und so als ob es zu diesen keine andere Alternative gäbe!

Also woher der Schluss, dass die Installateure profitieren sollen? Das Gegenteil will der Artikel erreichen.

Marlon62
00
11.2.2012, 20:09
Der Rachfangkehrer prüft,

der Installateur tauscht das Gerät aus und verdient daran.

Alles klar?

Saurer Zivi
00
11.2.2012, 23:30
Nope.

Die in die Listen eingetragenen befugten Prüforgane prüfen.

Diese werden von der Abteilung TGA, beh. Elektro- und Gasangelegenheiten der MA36 bestellt.

Alles klaro?

Schnick
00
10.2.2012, 23:39
Ja dankeschön ...

dass ich jetzt deswegen eine völlig unnötige vorgezogene Abgasmessung durchführen habe lassen, um das Gerät wenigstens noch die 5 Jahre nützen zu können.

werwolfi
06
10.2.2012, 23:34

"Dadurch kann der Fall eintreten, dass eine Therme im Februar wegen zu hoher Emissionswerte ausgetauscht werden muss, eine Prüfung im Herbst aber bestehen würde."

Kakanien wie es leibt und lebt...

lisa marie
01
10.2.2012, 21:36
geh geh

die lieben Rauchfangkehrer machen nichts im Sinne der Kunden. Aalglatt verschweigen sie das man die Überprüfung von anderen Firmen machen kann und das Ergebnis dann dem Rauchfangkeher vorlegen.
Diese Untersuchungen sind ein nettes Zubrot und ich muss auch jedes Jahr wieder streiten das meine Therme nur alle 5 Jahre die Prüfung braucht, nicht alle 3 Jahre.
Richtig geil sind die Rauchfangkehrer auf die Prüfungen.

Und wenn jemand seine Therme tauschen muss, obwohl sie noch technisch geht, der wird sich bestimmt sehr freuen. Hauptsache die Groß-Unweltsünder werden geschont.

Pierre d´Aubusson
36
10.2.2012, 17:46

Ist das eine Werbung der Installateure?
Solang ich an einer Heizungs-/Warmwasseranlage nix ändere, solange wird sie zu den Bedingungen betrieben, die bei der Inbetriebnahme Gesetz waren.
Und aus.

/. nerd
 
03
11.2.2012, 12:34
Es gibt Gesetze, daran haben Sie sich zu halten, und aus

Z.B. das Wiener Feuerpolizei- und Luftreinhaltegesetz, falls sich ihre Feuerstätte in Wien befindet.

i po
01
10.2.2012, 18:08

es gibt verpflichtende abgasmessungen bei gasthermen.

Pierre d´Aubusson
32
10.2.2012, 18:17

weiß ich. Und die macht der Rauchfangkehrer.
Die Werte, die die Therme erreichen muß sind aber die Werte, für die die Therme genehmigt ist und nicht die, die später allgemein festgesetzt wurden.
Ich würde sogar soweit gehen, daß eine Konformitätserklärung, die eine TÜV-Prüfung voraussetzt genügt. Eine EU-weit genehmigte Therme würde ich gnadenlos einbauen. Die dort angegebenen Werte muß die Therme allerdings erreichen...

Saurer Zivi
00
10.2.2012, 19:09
nein, das macht nicht der rauchfangkehrer!

weil es eine entgeltlich dienstleistung ist, hat der besitzer bzw mieter darüber zu bestimmen, wer das macht.

in der praxis machts der russknecht, wenn bereits ein loch gebohrt wurde. die arbeit des anbohrens ist nämlich den meisten schon zu viel.

Pierre d´Aubusson
22
10.2.2012, 19:24

Ohne die Bohrung zum Einführen der Sonde gibts keine Genehmigung für diesen Typ von Therme. Was haben Sie da für ein seltsames Fabrikat, das scheint ja wirklich jenseitig zu sein....

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