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Weniger als fünf Prozent der Angehörigen stimmen einer Autopsie zu.
Trotz umfassender diagnostischer Möglichkeiten bleiben zum Tode führende Erkrankungen häufig unerkannt und können erst durch eine Obduktion geklärt werden. In den vergangenen Jahrzehnten ist die Zahl der Obduktionen jedoch deutlich zurückgegangen; weniger als fünf Prozent der Angehörigen stimmen einer solchen Untersuchung zu. Im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) werden mit Hilfe einer speziellen Computertomographie-Untersuchung (CT) seit einiger Zeit auch virtuelle Autopsien durchgeführt. Eine von UKE-Experten jetzt veröffentlichte Studie im renommierten Fachmagazin "Annals of Internal Medicine" zeigt, dass solche virtuellen Untersuchungen sehr aussagekräftig sind.
Ziel der Wissenschaftler ist es, über den Tod hinaus eine sehr sorgfältige Diagnostik sicherzustellen - damit es für die Lebenden künftig Fortschritte gibt. „Leider stimmen immer weniger Menschen nach dem Tod ihrer Angehörigen einer Obduktion zu", sagt Stefan Kluge, Direktor der Klinik für Intensivmedizin. Die virtuelle Autopsie, bei der die Toten gescannt und durchleuchtet werden, der Körper aber unversehrt bleibt, bietet sich als Alternative an. In Deutschland gehört das UKE zu den ersten Krankenhäusern, die diese moderne Technik auch bei verstorbenen Patienten anwendet.
Konventionell und virtuell
Im Rahmen der Studie wurden 162 Patienten mit der neuen Methode untersucht, bei 47 wurde mit Einverständnis der Angehörigen eine konventionelle Obduktion durchgeführt. Durch die virtuelle Obduktion" konnten bei jedem fünften Patienten (21,3 Prozent) neue Erkenntnisse gewonnen oder bisher unerkannte Krankheiten nachgewiesen werden. Eine hohe Anzahl der in der konventionellen Obduktion erhobenen Befunde konnte durch die virtuelle Obduktion bestätigt werden.
Der Nutzen einer virtuellen Autopsie zeigte sich in der UKE-Studie vor allem bei der Entdeckung von Blutungen, Entzündungen der Bauchspeicheldrüse, Luftansammlungen im Brustkorb und Schlaganfällen. „Mit den Schnittbilduntersuchungen konnten wir darüber hinaus auch die Befunde von Patienten miteinander vergleichen und so feststellen, ob es sich bei bestimmten Begleiterscheinungen um Einzelphänomene oder Krankheitsmuster handelte", sagt Prof. Dr. Klaus Püschel, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin.
Die neue Methode, davon sind die UKE-Experten überzeugt, eignet sich als neues Qualitätssicherungsinstrument in der Medizin. Auch die Angehörigen, ohne deren Zustimmung auch virtuelle Obduktionen nicht durchgeführt werden können, akzeptieren das Verfahren wesentlich leichter als Untersuchungsmethode. (red)
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