Finanzministerium: Spitzensteuersatz bleibt unangetastet

9. Februar 2012, 21:09

Aufgrund anderslautender Berichterstattung im Vorfeld der Präsentation des Reformpaketes sieht sich das Finanzministerium dazu veranlasst, folgendes klarzustellen: Der Spitzensteuersatz im Einkommenssteuergesetz, wonach für über 60.000,- Euro Jahreseinkünfte 50 % Einkommenssteuer zu entrichten sind, bleibt auch im Reformpaket unangetastet.

Rückfragehinweis:

Mag. Gregor Schütze Pressesprecher der Bundesministerin BMF Bundesministerium für Finanzen Kabinett der Frau BM Dr. Maria Fekter Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien gregor.schuetze@bmf.gv.at Tel.: +43/1/514 33 / 500005 Fax.: +43/1/514 33 / 507060

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OTS0192 2012-02-09/21:09

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