Immosteuer: "Tod für Vorsorgewohnungen"

9. Februar 2012, 19:19
  • Artikelbild
    foto: derstandard.at/kraus

    Nichts zu lachen haben jene, die zuletzt bei Vorsorgewohnungen viel zu teuer eingestiegen sind und deren einziges Asset der Wertzuwachs nach zehn Jahren war.

Steuersparmodelle rechnen sich nicht mehr, Abdriften ins Illegale wird befürchtet

Wien - Die Streichung der Spekulationsfrist bei Immobilien bedeutet "den Tod" für die in den vergangenen Jahren so beliebten Steuersparmodelle wie Vorsorgewohnungen oder Bauherrnmodelle. Das sagte der Dozent für Steuerrecht an der Wiener Wirtschaftsuniversität, Reinhold Schürer-Waldheim, im Gespräch mit dem Standard. Nichts zu lachen haben auch jene, die zuletzt bei Vorsorgewohnungen viel zu teuer eingestiegen sind und deren einziges Asset der Wertzuwachs nach zehn Jahren war.

Bisher konnten Immobilien zehn Jahre nach dem Kauf steuerfrei verkauft werden. Wurde davor verkauft, fiel je nach Einkommen eine Steuer von bis zu 50 Prozent an. Künftig wird der Verkauf einer Immobilie (wie auch bei Kapital- oder Betriebsvermögen) mit 25 Prozent besteuert.

Schürer-Waldheim ist eins mit Thomas Malloth, Hausverwalter und Obmann des Fachverbandes Immobilien in der Wirtschaftskammer: Im Gesetz müsse die Inflation in irgendeiner Weise berücksichtigt werden. Andernfalls sei es eine "echte Vermögensbesteuerung und keine Vermögenszuwachsbesteuerung", argumentiert Malloth. Ein Beispiel: Wurde um 100.000 Euro gekauft und zehn Jahre später um 120.000 Euro verkauft, "dann sind die 25 Prozent nichts anderes als eine Indexsteuer". Schürer-Waldheim: "Die Gewinne müssten inflationsbereinigt versteuert werden."

Wird übrigens nach einer Umwidmung (auch hier werden künftig 25 Prozent Steuer fällig) verkauft, fallen nicht zweimal 25 Prozent Steuer an. Der Verkauf erfolgt einmal, und besteuert wird der Wertzuwachs, so Schürer-Waldheim.

Spekuliert wird bereits, wie man die neue Vermögensteuer umgehen oder reduzieren kann: Innerhalb der Familie durch Vererben und Schenken. Oder es wird - was zwar nicht legal ist, aber früher durchaus üblich - der Kaufpreis im Vertrag niedriger angesetzt und die Differenz zum tatsächlichen Kaufpreis "schwarz" bezahlt. Diese Praxis gab es laut Schürer-Waldheim bis in die 80er-Jahre. Damit wollte man die Grunderwerbssteuer von acht Prozent etwas einsparen. Als diese auf aktuell 3,5 Prozent reduziert wurde, konnte der Schwarzgeldverkauf stark eingedämmt werden.

Mit der Umwidmungsabgabe und der Abschaffung der Spekulationsfrist werden erstmals auch die Bauern bei Immobilientransaktionen zur Kasse gebeten. Bisher waren bäuerliche Betriebe im Unterschied zu Gewerbebetrieben bei Veräußerungsgewinnen von Grund und Boden von der Körperschaftssteuer befreit. Diese Bevorzugung der Bauern fällt künftig weg. (Claudia Ruff, DER STANDARD, Printausgabe, 10.2.2012)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 83
1 2 3
Emu Smart
00
11.2.2012, 12:06
Wohnortziel Nordkorea

ich schlage Ihnen vor, in ein kommunistisches Land zu siedeln. Dort kümmert sich auch der Staat um alles - wird Ihnen sicher gut gefallen dort!

m g
02
11.2.2012, 09:59
Nonsens

Die Steuer wird einfach in den Verkaufspreis eingerechnet. Sobald der Markt sich an diesen Preissprung gewöhnt hat, geht´s weiter wie bisher. Damit wird das Wohnen wieder teurer, nicht nur beim Kauf, sondern auch weil wegen des Hauptwohnsitzprinzips wohl weniger Einheiten vermietet werden.

Was war nochmal mein Nick?
00
10.2.2012, 17:31

zu spät, die griechischen immo-investoren haben in östeörreich bereits kräftig zugeschlagen und den preisanstieg mitangekurbelt.

tonator1
 
23
10.2.2012, 15:05
Das ist genau der Sinn!

"beliebte Steuersparmodelle wie Vorsorgewohnungen oder Bauherrnmodelle" zu streichen ist endlich einmal eine gute Nachricht! Gerecht ist, wenn alle Steuersparmodelle gestrichen werden und jeder gleich behandelt wird.

Saint Simon
32
10.2.2012, 16:02
Toll gell?

Nun werden halt einige Wohnungen weniger gebaut werden, die Bauwirtschaft und die Bauarbeiter etwas weniger Einkommen haben, es werden weniger Wohnungen zum Mieten vorhanden sein, was die Preise nicht unbedingt senken wird.
Aber Hauptsache, wir haben unseren Neid befriedigt.

Katze Konstantine
36
10.2.2012, 22:07
Sicher nicht

sondern die Vorsorgewohnungen haben den Erwerb von Wohnungen zum WOHNEN für Familien unerschwinglich gemacht. Alles was die Menschen kriegen, ist eine völlig überteuerte Mietwohnung mit Befristung, weil für eine Durchschnittsfamilie in den größeren Städten Eigentumswohnungen unerschwinglich wurden. Wenn den Vorsorgeheuschrecken der Garaus gemacht wird, ist das gesamtgesellschaftlich nur zu begrüßen.

max ritz
11
11.2.2012, 18:48
in 15 Monaten werden Grundstück

um 30% teurer sein und das bezahlen die Wohnungskäufer und auch die Mieter - dh die Mieten werden nicht billiger werden. Und wenn niemand mehr Wohnungen baut, wird es wieder Bettgeher geben.

Kühnemund
12
11.2.2012, 13:44

Neid und Missgunst sind deine Antriebsmotoren. Denk mal darüber nach.

Katze Konstantine
21
12.2.2012, 10:12
Es ist kindisch

und jenseits jeder Art von Diskussionskultur, jemandem, der ein massives gesellschaftliches Problem anspricht, pauschal Neid und Missgunst zu unterstellen. Ich bin auf niemanden neidig, da ich eine optimale Wohnsituation habe. Ein soziales Gewissen habe ich deshalb dennoch, was man von Befürwortern von Vorsorgewohnungen, die derzeit nur zu Armut und Wohnungsnot führen, nicht behaupten kann.

Jan Sommer
00
12.2.2012, 13:59
Unsinn !

js

Saint Simon
13
10.2.2012, 23:09
Aha

Und Sie meinen, dass all jene, die dauernd über die überhöhten Preise für Eigentumswohnungen jammern, sich solche Wohnungen leisten könnten, wenn der qm-Preis (bspw. in Ibk) von 4500 auf 3900 sänke?
Ist nicht das Hauptproblem, dass viele Leute heute nicht mehr bereit sind, die für den Kauf einer Eig.-Wohnung erforderlichen Opfer zu bringen und stattdessen lieber die Gesellschaft verantwortlich machen? Hab das auch mal mitgemacht. Das heißt, jahrelang auf Urlaub, tolles Auto etc etc zu verzichten und abzuzahlen.
Und dann stellt sich halt immer noch die Frage: Wer finanziert die (Miet-) Wohnungen für jene, die sich einfach keine Eig.-Wohnung leisten können / wollen ?

marie berg
31
11.2.2012, 00:59
die gemeinde?

schon mal was von sozialem wohnbau gehört?

max ritz
11
11.2.2012, 18:50
welche Gemeinde

die sind doch selbst alle verschuldet

Saint Simon
12
11.2.2012, 01:31

super, weil die gemeinden ja wöchentlich den Volltreffer bei Euromillionen machen?
MaW, sie meinen, für Ihre günstige Wohnung sei natürlich die Allgemeinheit zuständig.
Und außerdem wollten Sie ja immer schon einen Porsche, den Sie nun auch auf Staatskosten zum Preis eines Polo bekommen sollen?

Gobi Todic
00
13.2.2012, 14:10

wohnen: grundbedürfnis wie essen und trinken
porsche: luxusgut.

hinkt.

Lionel Cosgrove
01
10.2.2012, 13:52
Ein Beispiel: Wurde um 100.000 Euro gekauft und zehn Jahre später um 120.000 Euro verkauft, "dann sind die 25 Prozent nichts anderes als eine Indexsteuer".

25 % von der Differenz, also den 20.000 oder wie?

Ulrich Strauss
00
10.2.2012, 19:31

Gemeint ist, dass man die Inflation berücksichtigen muss.

In dem Beispiel:
Gekauft um 100.000 Euro im Jahr 1999. Ist 89,41% des aktuellen HVPI (2005) (Quelle: http://www.statistik.at/web_de/st... 22837.html )

Verkauft um 120.000 Euro im Jahr 2009. Sind 107,71 % des aktuellen HVPI.

Um den tatsächlichen Gewinn bei der Transaktion zu berechnen muss man nun den Verkaufspreis auf das Niveau von 1999 zurückrechnen 120.000 x 0,8941 = 107.292,-

Gewinn bei dieser Transaktion daher: 7.292,- Euro davon 25% wären 1.823,- Euro

Unangepasst würde man aber einen Gewinn von 20.000,- Euro versteuern müssen (5.000,- Euro zu bezahlen.)

Ischgl
01
10.2.2012, 22:32
muss nicht!

Die Inflation kann berücksichtigt werden. Aber warum sollte diese bei Immobilien berücksicht werden??? Hierfür gibt es keinen Grund. Da diese weder bei den Sparbüchern, Aktien oder Anleihenerträgen eine Berücksichtigung finden, haben diese auch bei Immobilien nicht mal den Wert einer Diskussion. game over heisst es hier für eine Steuerumgeher- und Spekulantenindustrie mitten unter uns. Ist es schade drum?? Sicher nicht. Man kann es auch Gleichberechtigung nennen.

max ritz
00
11.2.2012, 18:55
Hierfür gibt es keinen Grund

wie bewerten Sie eine Immobilie die in den 30er Jahren gekauft wurde, oder gar im 19.Jh und dann immer wieder vererbt wurde?
1870 hat die Immobilie vielleicht 5000 Gulden gekostet, was ist nun der 'Gewinn'?

Isegrim1
01
11.2.2012, 09:45

Das Problem ist, dass meist der Wertzuwachs (im gegensatz zu anderen Anlageprodukten) bei Immobilien nur die Inflation ist, sie besteuern daher hier die Substanz härter als nur den Zuwachs bei den anderen Anlagen.

nikita nixe
00
12.2.2012, 13:16
und was ist mit dem wertzuwachs

durch renovierung von substandard auf zeitgemäßes wohnen?

so so ....
00
10.2.2012, 16:07

25% Von der Differenz zwischen Buchwert und Verkaufspreis.

Gobi Todic
01
10.2.2012, 14:54

frag doch den inder. oder den herold.

scherz beiseite, wenn dann gehts natürlich um den zuwachs und nicht die substanz.

Eisherz
03
10.2.2012, 13:00
Vertrauensschutz?!

"Nichts zu lachen haben auch jene, die zuletzt bei Vorsorgewohnungen viel zu teuer eingestiegen sind und deren einziges Asset der Wertzuwachs nach zehn Jahren war."

Die Spekulationssteuer auf Immobilien wird also *rückwirkend* verändert und gilt nicht erst für Käufe ab Wirksamkeit des Gesetzes?

Das hat die deutsche Regierung auch versucht und sind am Bundesverfassungsgericht gescheitert: http://www.aktionsbund.de/docs/docs... 70-505.pdf

Isegrim1
00
11.2.2012, 09:47

Natürlich geht es um Käufe nach dem Inkraftreten, aber wenn sie jetzt eine Wohnung gekauft haben, verkaufen sie diese erst in 10 Jahren und da ist das Gesetz gültig.
Wenn sie von rückwirkend reden, dann müssten Verkäufe der Wohnungen ind er Vergangenheit neu besteuert werden.

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 83
1 2 3

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.