Kein faires Verfahren bei Restitutionsprozess um Güter der Adelsfamilie Kinsky
Prag/Wien - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat
Tschechien zu einer Strafzahlung verurteilt, weil das Land in einem
Restitutionsverfahren keinen fairen Prozess ermöglicht hat. Franz
Oldrich Kinsky, österreichischer Staatsbürger und Mitglied der ehemals
adeligen Familie Kinsky, hatte in zahlreichen Prozessen die Rückgabe von
Grund im Gesamtwert von zwei Milliarden Euro gefordert, der seiner
Familie nach dem Zweiten Weltkrieg weggenommen worden sein soll -
erfolglos.
Mehrere tschechische Politiker hatten öffentlich gesagt, Familien, deren
Mitglieder "offensichtliche Nazis" gewesen seien, sollten kein
ehemaliges Eigentum zurück bekommen. 2003 richtete der damalige
tschechische Kulturminister Pavel Dostal den Richtern aus, sie müssten
"die volle Verantwortung tragen", sollten sie zugunsten Kinskys
entscheiden.
2004 hörte die Polizei zudem die Telefone Kinskys und seines Anwalts ab
- ohne triftigen Grund, wie ein tschechisches Gericht später urteilte.
Das aktuelle Urteil des EGMR sei "sehr peinlich" für Tschechien, werde
aber kaum Auswirkungen auf andere Restitutionsverfahren haben, meint
dazu Walter Rechberger, Restitutionsexperte vom Juridicum Wien. Aktuell
bemühen sich auch Mitglieder der Familie Schwarzenberg um die Rückgabe
von Besitztümern.
Der EGMR habe nur das Vorgehen der Behörden im konkreten Fall gerügt,
nicht aber etwa die nach wie vor mangelhafte gesetzliche Grundlage für
Restitutionen in Tschechien, sagt Rechberger.
Finanziell wird das Urteil das Land nicht treffen: Es muss eine Strafe
über 13.830 Euro zahlen. Für Kinsky kommt es zudem zu spät: Er ist im
Jahr 2009 verstorben. (tob/DER STANDARD Printausgabe, 10.2.2012)