Unfairer Restitutionsprozess

Menschenrechtsgericht verurteilt Tschechien

9. Februar 2012, 18:01

Kein faires Verfahren bei Restitutionsprozess um Güter der Adelsfamilie Kinsky

Prag/Wien - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Tschechien zu einer Strafzahlung verurteilt, weil das Land in einem Restitutionsverfahren keinen fairen Prozess ermöglicht hat. Franz Oldrich Kinsky, österreichischer Staatsbürger und Mitglied der ehemals adeligen Familie Kinsky, hatte in zahlreichen Prozessen die Rückgabe von Grund im Gesamtwert von zwei Milliarden Euro gefordert, der seiner Familie nach dem Zweiten Weltkrieg weggenommen worden sein soll - erfolglos.

Mehrere tschechische Politiker hatten öffentlich gesagt, Familien, deren Mitglieder "offensichtliche Nazis" gewesen seien, sollten kein ehemaliges Eigentum zurück bekommen. 2003 richtete der damalige tschechische Kulturminister Pavel Dostal den Richtern aus, sie müssten "die volle Verantwortung tragen", sollten sie zugunsten Kinskys entscheiden.

2004 hörte die Polizei zudem die Telefone Kinskys und seines Anwalts ab - ohne triftigen Grund, wie ein tschechisches Gericht später urteilte.

Das aktuelle Urteil des EGMR sei "sehr peinlich" für Tschechien, werde aber kaum Auswirkungen auf andere Restitutionsverfahren haben, meint dazu Walter Rechberger, Restitutionsexperte vom Juridicum Wien. Aktuell bemühen sich auch Mitglieder der Familie Schwarzenberg um die Rückgabe von Besitztümern.

Der EGMR habe nur das Vorgehen der Behörden im konkreten Fall gerügt, nicht aber etwa die nach wie vor mangelhafte gesetzliche Grundlage für Restitutionen in Tschechien, sagt Rechberger.

Finanziell wird das Urteil das Land nicht treffen: Es muss eine Strafe über 13.830 Euro zahlen. Für Kinsky kommt es zudem zu spät: Er ist im Jahr 2009 verstorben. (tob/DER STANDARD Printausgabe, 10.2.2012)

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16 Postings
Ph Gudenus
00
12.2.2012, 18:34
Nachlass Herr Franz Ulrich Kinsky wird zur Zeit im Dorotheum versteigert

Natürlich gib es einen Fürsten, ein anderer war und ist derBerechtigte. Eherecht, österr.!

Bluestone
010
10.2.2012, 06:44

Der größere Skandal ist, daß das Land in die EU mit aufrechten Benes-Dekreten aufgenommen wurde.

Ph Gudenus
50
10.2.2012, 09:04
Warum?

dr.b.
02
Brueder im Schweik`schem Geiste!

Was das Nachkriegsoesterreich und Tschechien eint, ist das Nichtaufarbeiten der Vergangenheit.
Wir haben die Shoah und den Nazimassenmord nie als beteiligte besonders aktive Akteure eingestanden- uns als erstes Opfer der Nazis ins "Leo" gestellt- noch haben die Tschechen ihre Feigheit bei der Naziokkupation (die hatten damals ein starkes nationales Heer, das keinen einzigen Schuss abgegeben hat..) noch die Enteignung und die Massenmorde an der nicht- tschechischen Minderheit offiziell zugegeben.
Es werfe einer keinen Stein auf das andere Glashaus, aber Wahrheit tut beiden not!

oas
21
10.2.2012, 03:20
Dir Büsserhemdenfraktion

die aus der Vorteilnahme einer Minderheit - und sei sie auch gross gewesen - gleich von allen die Schuld Deutschlands am Krieg ein wenig bis "und überhaupt" übernehmen soll, sind die ekligste Variante der Revisionisten, übler noch als Vertriebenenverbände.
Kleine Gegenfrage: War der Zahnbürstenverleih an Juden zwecks Strassenwaschen vor oder nach Einmarsch der Deutschen Wehrmacht, hierzulande beispielsweise? So wie das Nazigesindel hier auch heute feige bis allerfeigst ist, so hätten die sich ohne Wehrmacht als Beschützer nie sowas getraut, die wollten dach nicht nach Wöllersdorf!

Oder?

Andreas Hofer10
11
10.2.2012, 04:11

Danke. Allzu oft hoert man die Wahrheit nicht aber wenn, dann ist das sehr erfrischend. Danke.

K 3
01

Noch interessanter wäre es gewesen, wenn eine jüdische Familie, die außereheliche Nachkommen vom Fürsten Liechtenstein in Tschechien waren, jedoch in Auschwitz ums Leben kamen, Restitutionsforderungen für die enteigneten Güter vor Gericht hätten bringen können.

Ph Gudenus
00
10.2.2012, 23:32
waren

gab es diese?

Es liegt ja grosses Interresse vor

paulchen77
01

nicht "weggenommen worden sein soll" sondern weggenommen, das bestreitet ja niemand.

Ph Gudenus
02
ehemals adeliger Familie

Der Vater war dies, nicht aber sein Erbe, sein Sohn, der im übrigen dem Adelsrechte nach ausserehelicher Sohn war. Richtig ist, dass der Vater gewisse Sympathien hatte. Der Sohn, Erbe, heute verstorben, Herr Kinsky,kann nicht im Nachhinein für Acte seines Vaters haften. Richtig ist, dass nach ungarischen Adelsrechte Herr Kinsky ein Fürst Kinsky war; aber das hat - des anderen Rechtes wegen - nicht zu greifen.

Ph Gudenus
00
14.2.2012, 11:40
gab, gibt es so etwas überhaupt?

Ist, war nicht vielmehr die Person dies?

Im übrigen was für Sorgen das Volk, die Leut haben!

Ein Richter dieser Tage in Paris - vom Auftreten her ein Aristokrat - warum fehlt plötzlich in Ihrem bürgerliochen Namen das “von”? Antwort: Man ist kein Deutscher! Damit war die Audienz beendet!

Ph Gudenus
00
10.2.2012, 10:59
warum?

Monarchie es gab verschiedene Eherecht! Ö, Ungarn, Fiiume, Kroatien. Daher konnte ein Fürst ancderswo titellos sein. Zum Vergnügen der Adelsfresserei!

K 3
00
10.2.2012, 13:20
Wie z.B. der "König der Berge" in Illyrien.

http://books.google.at/books?id=... 22&f=false

Ph Gudenus
00
10.2.2012, 14:54
Wird Titel des Kaiserhuses angesprochen?

K 3
00
10.2.2012, 15:33

Ein Kaiserhaus wurde nicht erwähnt, aber es wurde erwähnt im Jahre 1746 daß Illyrien eine römische Provinz war, welche aus West-Illyrien mit den Präfekturen Italien, Dalmatien, Pannonien, Savien und Noricum, aus Ost-Illyrien mit den Präfekturen Makedonien, Achaia, Thessalien, Epirus, Kreta, Dakien, Mösien, Dardanien und Praevalitanien und aus Groß-Illyrien ohne Präfektur mit dem Adriatischen Meer, den Flüssen Donau und Save bestand.

Ph Gudenus
00
10.2.2012, 21:08
Sie sagen ES

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