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Akribische Urteilsbegründung: Richterin Sonja Arleth

Am 2. Mai 2011 hatte Arleth ihre spektakulären Freisprüche in dem Monsterverfahren gegen 13 Tierschützer verkündet.
Wien - Neun Monate brauchte Richterin Sonja Arleth, um ihr Urteil schriftlich auszuführen. Am 2. Mai 2011 hatte sie ihre spektakulären Freisprüche in dem Monsterverfahren gegen 13 Tierschützer verkündet. Diese waren wegen Bildung einer kriminellen Organisation laut dem umstrittenen Paragrafen 278a und anderen Delikten angeklagt gewesen.
Am 6. Februar 2012 bekamen Verteidiger und Staatsanwalt das 385-Seiten-Konvolut zugestellt, das auch dem STANDARD vorliegt. Darin nimmt die Verhandlungsvorsitzende, die inzwischen keine Verhandlungen mehr leitet, sondern jetzt über Haftanträge entscheidet, auch zur eigenen Prozessführung Stellung. Diese war vielfach als schleppend empfunden worden.
"Die Hauptaufgabe des Strafgerichtes liegt nicht darin, ein Verfahren in übermütiger Raschheit zu Ende zu führen", schreibt Arleth. Vielmehr sei die "umfassende Bearbeitung unverzichtbarer Beweismittel" angesagt gewesen. So zum Beispiel die Entscheidung über die "circa 1.500 Beweisanträge", meist von Angeklagtenseite, die sie bei Durchsicht der Hauptverhandlungsprotokolle aus den 13 langen Prozessmonaten zusammengezählt hat.
Abgewiesen
Etliche davon hatte Arleth während des Prozesses abgewiesen: Sie hätten, wie sie schreibt, keine Zusatzerkenntnisse gebracht und den Prozess zusätzlich verlängert. Dass sie auch zwei vorgeschlagene Zeugenladungen zum "Mafia"-Vorwurf von Staatsanwalt Wolfgang Handler ablehnte, könnte laut Rechtsexperten jetzt Ausgangspunkt für dessen Berufung sein. Diese hat Handler zu Prozessende bereits angemeldet - doch allein entscheiden wird er nicht. "Eine allfällige Berufung geht zur Überprüfung auf dem Berichtsweg zur Oberstaatsanwaltschaft und ins Justizministerium", erläutert dort Sektionsleiter Christian Pilnacek.
Mit ihren Freisprüchen im Mai hatte Arleth Handlers Anklage in allen Punkten als zu dünn bezeichnet. In der Urteilsbegründung zerpflückt sie vor allem seinen Hauptvorwurf: dass es in Österreich eine kriminelle Tierschützer-Organisation gebe, die in verbrecherischer Absicht und international vernetzt gegen Pelzhandel und Tierversuche vorgehe.
Über mehr als 20 Seiten ziehen sich ihre rechtlichen Ausführungen zu Paragraf 278a: was dieser unter Strafe stelle, wie er zu interpretieren sei. "Was da steht, ist dissertationsreif und von einer wissenschaftlichen Akribie, die Arleth in meiner Gunst stark steigen lässt - egal, wie ihre Prozessführung auch war", kommentiert der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk.
Keine Tatbegehungsbeweise
Die beschuldigten Tierschützer seien eindeutig nicht der organisierten Kriminalität zuzurechnen, schließt die Richterin. Vielmehr hätten sie "durch legale Aktionen des zivilen Ungehorsams im Rahmen einer Protestbewegung politische Ziele verfolgt". Und bei den angeklagten Einzeldelikten - von Sachbeschädigungen an Hühnerbatterien bis zur Nötigung von Kleider-Bauer-Pressesprechern - fehlten überall ausreichende Tatbegehungsbeweise.
Harsch fällt auch Arleths Einschätzung der Zeugenaussage des Leiters der Sonderkommission Tierschutz, Erich Zwettler, aus. Zum Einsatz der verdeckten Ermittlerin Danielle Durand habe er nur "Schutzbehauptungen" von sich gegeben. (Irene Brickner/DER STANDARD-Printausgabe, 10.2.2012)
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Verein gegen Tierfabriken lud zu Podiumsdiskussion und Buchpräsentation "Staatsgewalt"
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Anklage wegen Freiheitsentziehung, Körperverletzung und Verleumdung
Weil er mit einer Geste einen Schuss auf Tierschützer andeutete, hat ein Staatsanwalt aus Wiener Neustadt nun großen Ärger. Der Beweis für die Entgleisung wird in der ORF-Sendung "Am Schauplatz" ausgestrahlt
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"§278a - Gemeint sind wir alle!" von Christof Mackinger und Birgit Pack
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Auch wenn Richterin S. ARLETH inzwischen durch die "Macht des Faktischen" offensichtlich eines Besseren belehrt worden ist, bleiben einige äuißerst unangenehme Dinge, die es zu bedenken/bereinigen gilt!
1) Faktum ist, dass man (im Sinne der Anklage) unschuldige StaatsbürgerInnen nicht nur monatelang ihrer Freiheit beraubt hat, sondern sie auch ihrer finanziellen und sozialen Existenz beraubt hat!
2) Es ist äußerst bedenklich, dass es in unserer Bananenrepublik offenbar möglich ist, dass gewisse ÖVP-nahe Kreise (Jägerschaft, Pelzhandel, Unternehmer etc.) die Exekutive und die Justiz in ihrem Sinne "beeinflussen" und eine derartige Anklage provozieren können!
3) Das Verhalten der Exekutive muss noch eigens untersucht und beurteilt werden!
also ich mag ja diesen "aufdecker" vom falter nicht wirklich...aber der bericht gibt einblick in die aktivitäten der tierschützer-szene, die schon sehr mafiös erscheinen...das zu beweisen ist freilich eine andere sache...
http://www.falter.at/web/print... php?id=767
Also, ich mag Sie ja auch nicht wirklich, aber wenn ihr einziger Anhaltspunkt ein Artikel von vor 5 Jahren ist, dann kann man daran allein schon erkennen, wie es um Sie steht; dass Sie nämlich schon so viel an Boden verloren haben, dass sie eigentlich nur mehr in der Luft schweben. Wie eine Comikfigur werden Sie das auch in der nächsten Zeit bemerken - und abstürzen.
In diesem Artikel beschreibt Herr Klenk das, was ihm in einem Interview der Herr Graf (=Kleiderbauer!) erzählt hat; nicht mehr und nicht weniger; von "Aufdeckungsjournalismus" keine Spur.
das ist ja sehr interessant, das einer auf die allzu beliebte Idee kommt diesen uralten Falter Artikel hier reinzustellen, um durch diesen einen Artikel gegen die Tierschützer die Meinung der Allgemeinheit beeinflussen zu wollen. Da sieht man mal was so eine unreflektierte
Propaganda für ein verdrehtes Meinungsbild erzeugen kann.
Ich sag nur , jeder soll sich ein eigenes Bild machen, und wenn schon Links hier reingestellt werden, dann ein bisschen besser recherchieren.
Ganz klar ersichtlich ein Tierschutz -Hasser der hier Bewusst die 99 % der Artikel vorenthält, sowie die aktualisierte Meinung von Klenk., und einen dementierten Artikel hier reinstellt, im Wissen das Klenk nicht mehr dahinter steht.
dieser artikel ist 3½ jahre alt, mittlerweile gibt es neue erkenntnisse, sogar von klenk selber.
http://derstandard.at/plink/129... id19628414
http://derstandard.at/plink/129... id19210671
http://derstandard.at/plink/129... id19163588
http://derstandard.at/plink/127... id17518228
http://derstandard.at/plink/126... id16331209
http://derstandard.at/plink/126... id16286157
http://derstandard.at/plink/126... id15900987
...
Danke für die Links. Darunter hatte ich diesen Video-Bericht gefunden:
http://derstandard.at/plink/126... id15846945
"Die Hauptaufgabe des Strafgerichtes liegt nicht darin, ein Verfahren in übermütiger Raschheit zu Ende zu führen", schreibt Arleth. Vielmehr sei die "umfassende Bearbeitung unverzichtbarer Beweismittel" angesagt gewesen.
(Immer gut, falls man nach gescheiten Sprüchen sucht:
http://de.wikipedia.org/wiki/List... Phrasen/I)
Abgesehen davon, das die Länge und die weiter bestehenden Unsicherheiten des Verfahrens, unverständlich sind und bereits als Strafe für die freigesprochenen Beschuldigten zu verstehen sind.
Z. B. wenn man die Liveberichterstattung mitverfolgt hatte, kann man nicht verstehen warum der Sprachsachverständige aus Graz nicht sofort des Saales verwiesen wurde.
Die "Ultimate Power" hätte die Richterin gehabt!
Die Behauptung, die genannte Richterin leite inzwischen keine Verhandlungen mehr, ist eindeutig FALSCH!
Die genannte Richterin leitet Haftverhandlungen. Diese sind zwar nicht öffentlich, trotzdem werden dort Zeugen vernommen und es ist ein Fall der notwendigen Verteidigung.
Die Richterin entscheidet über einen viel sensibleren Bereich als vorher, nämlich darüber, ob gegen jemanden, der noch nicht rechtskräftig verurteilt wurde und womöglich auch gar nicht verurteilt wird, Zwangsmaßnahmen (Bsp. Untersuchungshaft) zu verhängen sind.
Die genannte Richterin entscheidet also über einen Bereich in dem massiv in die Grundrechte eingegriffen wird. Wieso das eine Degradierung sein soll, vermag ich nicht nachzuvollziehen.
als Frau Arleth die Gelegenheit hat, unter weiterem Einsatz ihres richterlichen Muts den derzeit skandalösen Bereich "österreichische Haftverhandlungen" in das 21. Jahrhundert zu führen.
Ihr erster Dienstweg sollte in die U-Haft führen, wo sie sich detailliert und kritisch hinterfragend über die Lebensbedingungen der Häftlinge informieren sollte. Wenn sie ihre Zeit als Haftrichterin klug und sinnvoll nutzt, kann sie zum Schluß als eine Bahnbrecherin der Justiz und der Rechtssprechung hervorgehen. - Ist der Ruf bei buckelnden KollegInnen und Vorgesetzten einmal hin, lässt sich ungeniert viel Gutes tun! (0;
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