Ermittlungsrichter verurteilt, weil er Gespräche zwischen Verdächtigen und ihren Anwälten abhören ließ
Der Oberste Gerichtshof in Madrid hat in
einem umstrittenen Verfahren die Karriere des prominenten spanischen
Richters Baltasar Garzón beendet. Die Richter verhängten am
Donnerstag wegen illegaler Abhörpraktiken ein elfjähriges
Berufsverbot gegen den 56-Jährigen. Gegen den seit 2010 suspendierten
Garzón läuft ein weiteres Verfahren wegen seiner Ermittlungen zu
Verbrechen während der Franco-Ära.
Neben dem Berufsverbot, das nach Angaben der sieben Richter
einstimmig verhängt wurde, muss Garzón 14 Monate lang eine Geldstrafe
von sechs Euro täglich zahlen. Die Richter sahen es als erwiesen an,
dass der Ermittlungsrichter das Abhören von Gesprächen zwischen
inhaftierten Verdächtigen und ihren Anwälten angeordnet hatte und
damit bei Ermittlungen in einem Schmiergeldskandal um die
konservative Volkspartei (PP) 2009 Verteidigerrechte verletzt hatte.
Garzón hatte auf unschuldig plädiert, weil die Anwälte selbst in den
Skandal verwickelt gewesen seien.
Machtbefugnisse überschritten
In dem Madrider Prozess ging es um einen von Garzón aufgedeckten
großen Korruptionsskandal, in den mehrere Politiker der PP des neuen
spanischen Ministerpräsidenten Mariano Rajoy verwickelt waren. Der
Jurist begründete die Abhöraktion damit, dass die Anwälte im Verdacht
gestanden seien, als Kuriere den Verdächtigen helfen zu wollen,
Schmiergelder in Sicherheit zu bringen.
In einem anderen Prozess wird Garzón vorgeworfen, er habe trotz
einer Amnestieregelung Ermittlungen zu Verbrechen während der
Franco-Ära geführt und damit seine Machtbefugnisse überschritten. Der
Prozess wurde von zwei rechtsextremen Organisationen angestrengt, die
auf die Gültigkeit des Amnestiegesetzes von 1977 pochen. Demnach
könnten Verbrechen während des Spanischen Bürgerkriegs (1936 - 1939)
und der Diktatur Francisco Francos (1939 - 1975) nicht juristisch
aufgearbeitet werden.
Garzón: Amnestieregelung gilt für Menschenrechtsverbrechen nicht
Der Prozess wegen Ermittlungen zu Verbrechen während der
Franco-Ära endete am Mittwoch. Garzón argumentierte, da es sich um
Menschenrechtsverbrechen handelte, gelte die Amnestieregelung nicht.
Wann das Urteil verkündet wird, ist unklar. In diesem Prozess droht
Garzón ein 20-jähriges Berufsverbot.
Der Starjurist ist über die Landesgrenzen hinweg unter anderem
deshalb bekannt, weil er in hochkarätigen Anti-Terror-Verfahren, aber
auch wegen Verbrechen in lateinamerikanischen Diktaturen ermittelte.
1998 setzte er die Festnahme des chilenischen Ex-Diktators Augusto
Pinochet in London durch. Derzeit arbeitet er als Berater für den
Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. (APA)