Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate

Bei der ÖBB Infrastruktur AG waren statt 596 nur 327 Behinderte beschäftigt.
Wien - Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Einstellung von behinderten Menschen befinden sich die Wirtschaftskammer (WKÖ) und die ÖBB weiterhin im Hintertreffen. Das geht aus einer Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des BZÖ durch das Sozialministerium hervor. Ebenfalls nicht erfüllt wird die vorgeschriebene Quote von einigen Bundesländern, vor allem Tirol und Vorarlberg beschäftigen weniger Behinderte als vorgesehen. Die Daten beziehen sich auf das Jahr 2010 - laut Sozialministerium die aktuellsten Zahlen.
Unter Anforderungen
Die WKÖ beschäftigte mit Dezember 2010 statt 46 Menschen mit Behinderungen nur 27 (ein Minus von 41,3 Prozent). Gleich um 72,7 Prozent unterschritt die Wiener Kammer die Vorgabe, auch die niederösterreichische und die burgenländische Wirtschaftkammer blieben mit -36,4 bzw. -60 Prozent weit unter den Anforderungen. BZÖ-Chef Josef Bucher sprach angesichts der Zahlen von einem "fatalen Signal an die eigene Wirtschaft und einer unmoralischen Entwicklung".
Arbeiterkammer erfüllt Anforderungen
Im Gegensatz zur WKÖ erfüllt die Arbeiterkammer (AK) die Quote - zum Teil auch deutlich über dem Soll. Die AK Wien etwa beschäftigt statt 23 Personen mit Behinderungen 43, ein Plus von 87 Prozent. Auch die AK NÖ weist ein Plus von 58 Prozent auf, jene der Steiermark übertrifft die Quote gleich um 107,7 Prozent, auch jene Oberösterreichs (+100 Prozent), Kärntens (+60) und Tirols (+77,8) sind deutlich im Plus. Lediglich die Vorarlberger und Salzburger AK schafften die Vorgabe nicht (-50 bzw. -16,7 Prozent). Auch der ÖGB übererfüllt die Vorgaben und beschäftigt mit 75 Behinderten neun mehr als vorgegeben.
Ebenfalls überwiegend deutlich im Plus sind die Gebietskrankenkassen: Jene der Steiermark wies 2010 ein Plus von 136,2 Prozent auf, jene Kärntens gleich +171,4 Prozent. Auch die oberösterreichische Kasse konnte die Quote um 109,2 Prozent übererfüllen. Die Wiener Kasse stellte mit 140 Behinderten genauso viele wie vorgegeben an, im Minus war hier lediglich die niederösterreichische Kasse (-36,8 Prozent).
Defizite bei ÖBB und ORF
Defizite weisen auch die Bundesbahnen und der ORF auf: Bei der ÖBB Infrastruktur AG waren statt 596 nur 327 Behinderte beschäftigt (-45,1 Prozent), bei der ÖBB IKT GmbH wurde das Soll um 43,8 Prozent verpasst, bei der ÖBB Produktion verfehlte man das Ziel um 73,7 Prozent. Auch bei Personenverkehr (-51,2) und Postbus (-32,7) wurden die Vorgaben nicht erfüllt. Der ORF hatte im Jahr 2010 statt 152 Menschen mit Behinderungen nur 129 in Beschäftigung (-15,1 Prozent).
Große Unterschiede gibt es bei den Ländern: Während 2010 die Steiermark und Kärnten die Quote deutlich übererfüllten (+69,7 bzw. +54,5 Prozent), unterschritten Tirol und Vorarlberg die Vorgabe deutlich (-46 bzw. -42,1 Prozent).
Der Bund übererfüllt die Vorgaben: Mit Stichtag 1. Oktober 2011 beschäftigte der Bund mit 4.331 Behinderten mehr als gesetzlich vorgeschrieben. Die Gesamtzahlen für 2011 liegen noch nicht vor. (APA)
Wer Angehörige pflegt, soll bis zu drei Monate in Karenz gehen können. Allerdings muss der Arbeitgeber mitspielen, Rechtsanspruch gibt es keinen
Minderjährige wissen über Unterstützungs-Angebote oft nicht bescheid
Betreuung zu Hause soll weiter ausgebaut werden
Sozialminister hält Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbauförderung für sinnvoll
EU-Sozialbericht SILC: Insgesamt 1,4 Mio. von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht - Hundstorfer sieht Österreich auf gutem Weg in Richtung EU-Ziel - Rund 200.000 "Working poor"
Wir kaufen viel und besitzen wenig - Für manche wird die Ramschgesellschaft zum Existenzrisiko
daneben saß eine andere mitarbeiterin und sie sortierten gerade akten ein.
die normalle mitarbeiterin mußte bei jedem handsgriff die hand der behinderten führen (zb. blätter lochen) und für komplett einfache handgriffe mußte man sie dann loben.
alles in allem hat die arbeit ca. die 10-fache zeit benötigt und 2 mitarbeiter waren gebunden statt einer.
da stellt sich die frage für mich nicht warum betriebe auf so etwas lieber verzichten.
da das ja etwas positives ist,daß sich die firma so engagiert: http://www.wohlfühlwohnen.at/
Es geht bei der Anstellung von Behinderten nicht darum, sich ins Knie zu schießen.
Es kann niemand verlangen, dass ich Behinderte für Dinge einsetze, die sie wegen ihrer Behinderung genau nicht erfüllen können.
Sondern dass ich sie für Arbeiten einsetze, die sie trotz Behinderung erfüllen können, oder für die die Behinderung irrelevant ist.
ich habe eben eine taubstumme Bewerberin als Schneiderin eingestellt. Nähen kann sie so gut wie andere auch. Die Kommunikation ist halt etwas komplizierter. Aber ich finde, damit soll sich die Abteilung auseinandersetzen und nicht dagegen sperren. Ich glaube sogar, dass die Gesamtkommunikation in der Abteilung insgesamt besser klappt, wenn man lernt auf Kommunikationsbedürfnisse Rücksicht zu nehmen .
ihre schneiderin ist ja weder geistig beeinsträchtigt noch hat sie körperliche gebrechen die sie an an der normallen arbeit hindern.
im vergleich zu meinem beschriebenen fall gibt es da schon einen großen unterschied.
eine geistig behinderte person oder jemanden ohne arme hätten sie wohl nicht als näherin eingestellt.
Und wer sich vehemment gegen anstellung dieser vom leben benachteiligten straeubt, der so viel bezahlen, dass ihm vielleicht die einsicht kommt dass man als betrieb auch eine gewisse verantwortung den anderen gegen ueber zu tragen hat.
Und mit diesem geld dann weitere spezifisch aujfr den arbeitsmarkt richtende berufsfoerderungen fuer jene zu finanzieren. Es gibt viele unter denen die einen hoeheren iq haben als manche poster hier.
Es fehlt meistens bloss am guten willen, aber dem kann nachgeholfen werden. Ich hatte vor jahren diesen vom leben benachteiligten chancen geboten im betrieb voellig integriert zu sein, ich bin nie schlecht damit gefahren. Deren selbstwertgefuehl steigern = eigen motivation foerdern = work efficiency.
... die einschlägigen kündigungsschutzbestimmungen fallen würden - und fast alle personen mit körperlicher einschränkung hätten vermutlich über nacht einen job. es ist mMn nicht argumentierbar, warum ein dienstgeber sich von einem behinderten nicht trennen soll dürfen, nur weil dieser eine einschränkung von >=50% auf einem amtlichen papierl beschienen hat "und" diese einschränkung bei der einstellung für die gegenständliche beschäftigung causal nicht hindernd ist bzw. war. der kündigungsschutz ist mMn nur in fällen von arbeitsverunfallungen und/oder berufserkrankungen gerechtfertigt, an welchen dem dienstgeber eine mit-schuld/verantwortung trifft. (... und ja, ich weiß eh, der kündigungsschutz wurde mittlerweile gelockert.)
ich habe einmal in einem IT-Beratungshaus gearbeitet, in dem eine sehbehinderte Mitarbeiterin eingestellt wurde.
Abgesehen davon dass man sie einige Male zu Kunden begleiten musste bis sie den Weg kannte, war die Resonanz der Kollegen und der Kunden sehr positiv!
mfg
Behindert bedeutet nicht, man sei "vom Leben benachteiligt." Wer so etwas schreibt, hat keine Ahnung, vom Leben mit Behinderung.
Die Idee, man müsste Firmen härtere Strafen auferlegen, wird nur dazu führen, dass mehr gezahlt wird. Oder dann Behinderte eingestellt werden, nur - wie das für die betroffenen dann wird, will ich nicht wissen.
Die einzigen Benachteiligungen bestehen meist in baulichen Maßnahmen oder der Anpassung am Arbeitsplatz. Und das lässt sich auch mit denen die behindert sind direkt zu klären. (Sofern nicht geistig behindert).
Ich käme mir übrigens für dumm verkauft vor, wenn ich erführe man stellte mich nur ein, weil ich "benachteiligt" wäre, oder als "Quoten-Behinderter." Darauf würde ich, gelinde gesagt, pfeiffen.
Ich habe den ausdruck " benachteiligt " absichtlich gewaehlt. Warum ? Weil sie meiner meinung vom leben schuldlos benachteiligt wurden und man lebt nur einmal. Eine integration kommt auf den grad der behinderung an ob geistig oder koerperlich. Fuer letztere gibt es viele moeglichkeiten, es fehlt aber oft am guten willen und der bequemlichkeit der geschaeftsfuehrung sowie des HR department. Contergan , glieder amputierte, verwachsene usw. usw. sollten wahrlich kein hinderungsgrund sein. Auch fuer blinde gibtes wohl bessere moeglichkeiten als besen zu binden !
Gib denen den arbeitsstolz zurueck and their performance will be equally adequate.
Die Frage ist doch - soll man behinderte einstellen, weil sie behindert sind? Oder soll man sie einstellen, weil sie entsprechende Fähigkeiten für diese und jene Aufgaben mitbringen?
Fakt ist jedenfalls, es gibt schon mehr als genug Menschen, die nicht behindert sind, und auch keine Arbeit haben. Da wird sich ein AG noch doppelt die Wahl zwischen behindertem und nicht behindertem überlegen.
Wichtig wäre - das beide gleichermaßen eine Chance bekommen, wenn die Qualifikationen entsprechend vorhanden sind.
Man kann auch während einer Beschäftigun ein Mensch mit besonderen Bedürfnissen werden, meist bekommt man gewissen Operationen und Erkrankungen einen Behindertenausweis (50%), auch das wird in die Qote eingerechnet, ausser man wird durch Beziehungen in die Invaliditätspension gehievt.
Was soll der Unsinn, dass jeder Mensch arbeiten müsse! Leider muss in unserem System alles einen (ökonomischen) Nutzen haben. Früher sind diese Menschen daheim gesessen, und haben nichts getan; jetzt zwingt man sie, im Sinne der gesellschaftlichen Teilnahme, zu einer Arbeit, die ihren Bedürfnissen vielleicht gar nicht gerecht wird.
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.