Jabloko darf Präsidentenwahl am 4. März nicht kontrollieren
Moskau - Der Oberste Gerichtshof Russlands hat den
Ausschluss des liberalen Oppositionspolitikers Grigori Jawlinski von
der Präsidentenwahl am 4. März bestätigt. Die Entscheidung der
Wahlkommission vom 27. Jänner, Jawlinski nicht zuzulassen, entspreche
der Gesetzeslage, führte Richter Nikolai Toltschejew am Mittwoch aus.
Jawlinski nahm an dem Gerichtstermin nicht teil. Er reagierte im
Internet-Kurznachrichtendienst Twitter mit der Bemerkung, die
Entscheidung habe schon vorher festgestanden.
Die Wahlkommission hatte den Ausschluss Jawlinskis mit
Unregelmäßigkeiten bei den vorgelegten Unterschriften von
Unterstützern begründet. Jawlinski musste zwei Millionen
Unterschriften vorlegen. Die Wahlkommission stellte bei einem Viertel
der Unterschriften Fehler fest und beschloss mit 13 von 15
Mitlgiedern, den Liberalen von der Wahl auszuschließen.
Der Ausschluss Jawlinskis bedeutet auch, dass die von ihm
mitgegründete Jabloko-Partei für die Kontrolle des Wahlgangs am 4.
März keine Beobachter stellen kann. Bei der Parlamentswahl am 4.
Dezember hatte Jabloko massiv zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten
beigetragen. Jabloko-Chef Sergej Mitrochin erklärte, die Entscheidung
des Obersten Gerichtshofes zeige, dass es in Russland "keinen
Rechtsstaat" gebe.
Bei der Präsidentschaftswahl gilt Ministerpräsident Putin, der
bereits in den Jahren 2000 bis 2008 russischer Staatschef war, als
haushoher Favorit. (APA)