Brüssel - Das gesetzliche Pensionsantrittsalter für Männer liegt in 15 der 27 EU-Ländern bei 65 Jahren. Nur Frankreich scherte bisher mit 60 Jahren deutlich nach unten aus, doch kündigte die Regierung zuletzt eine Anhebung um zwei auf 62 Jahre an, allerdings erst für die Zeit nach 2020. Auf der anderen Seite wird in Deutschland schrittweise das Pensionsantrittsalter von 65 auf 67 Jahre zwischen 2012 und 2029 erhöht.

Sieben Jahre Erhöhung bis 2060

Die EU kann sich vorstellen, das gesetzliche Pensionsantrittsalter bis 2060 um bis zu sieben Jahre zu erhöhen. Dies würde theoretisch in den meisten Staaten einen Pensionsbeginn erst mit 72 Jahren ermöglichen. Tatsächlich kommt nach den vorliegenden Plänen der EU-Länder nur Italien an dieses Alter heran. Die ItalienerInnen beabsichtigen nach den jüngsten Daten der EU-Kommission eine Anhebung auf über 70 Jahre für die - nicht genau definierte - Zeit nach 2020.

Nur mehr in zwei Ländern unter 60

Bei den Frauen gibt es bisher bereits in zehn EU-Staaten ein Pensionsantrittsalter von 65 Jahren und damit keinen Unterschied zu den Männern. In neun weiteren EU-Ländern beträgt es noch 60 Jahre. Nur in zwei Ländern liegt es unter 60 Jahren - in Rumänien mit 58 Jahren und acht Monaten sowie in der Slowakei, wo der Pensionsantritt für Frauen gestaffelt bereits ab 57,5 Jahren möglich ist.

In Österreich gilt derzeit ein Antrittsalter von 65 Jahren für Männer und 60 Jahren für Frauen. Allerdings gibt es für die Frauen ebenfalls schrittweise eine Anhebung - 2033 sollen sie wie die Männer 65 Jahre als Antrittsalter haben. An eine darüber hinausgehende Erhöhung des Pensionsantrittsalters denken Österreichs PolitikerInnen - zumindest vorläufig - nicht. Ob es bei weitere Änderungen im Rahmen der Frühpensionsmöglichkeiten bei der sogenannten Korridorpension - derzeit ab 62 Jahren möglich - geben wird, ist teil der laufenden Sparpaket-Verhandlungen. Zuletzt war von einem Anstieg der Korridor-Frühpension auf 63 Jahren die Rede. (APA)