Der Ex-Finanzminister sieht sich in Sachen 500.000 Euro keineswegs enttarnt und kann auch keine Widersprüche erkennen: "Niemand lügt"
Wien - Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser sieht trotz
neuer Vorwürfe keinen Widerspruch zwischen seinen Angaben und jenen
seiner Schwiegermutter, Marina Giori-Lhota, bei der Veranlagung von 500.000 Euro. Er habe das Geld von ihr bekommen und
ihr mit Erträgen zurückgezahlt. Einen Bericht des "profil", wonach
ihn seine Schwiegermutter nun belaste, weist er als "bösartig" und
"einseitig" zurück. Grasser versteht auch, warum sich seine
Schwiegermutter gegenüber der Justiz der Aussage entschlägt: Sie
beteilige sich eben nicht am "Verfolgungswahn" gegen ihn, meinte er
Dienstagabend im Gespräch mit dem "Report" des ORF-Fernsehens.
"Schwiegermutter gegen Schwiegersohn"
Grasser richtete erneut Vorwürfe gegen die ermittelnden Behörden:
Seine Schwiegermutter sei Schweizer Staatsbürgerin und lebe bei
Besuchen in Österreich im Haus ihres Bruders in Kitzbühel. Die
Behörde habe dort eine Hausdurchsuchung gemacht und ihr erst dann
gesagt, dass man sie einvernehmen wolle. Für ihn stelle sich das Ganze als
"Tiefpunkt einer Verfolgungsjagd" dar: "Man sagt, jetzt spielen wir
die Schwiegermutter gegen den Sohn aus." In zweieinhalb Jahren
Ermittlungen habe man nichts anderes gefunden.
Grasser: Keine Widersprüche zu sehen
Grassers Schwiegermutter hatte in einem Brief an das Finanzamt
betont, dass sie nicht wirtschaftlich Berechtigte des Geldes gewesen
sei und der Treuhandvertrag ohne ihr Wissen zustande gekommen sei. Da
sie nicht wirtschaftlich Berechtigte war, habe sie es auch nicht in
ihre Steuererklärung aufgenommen. Dazu befragt, meinte Grasser: "Da
müssen Sie meine Schwiegermutter fragen." Er sei jedenfalls davon
überzeugt, dass "niemand lügt": Er habe das Geld - rund 500.000 Euro
- von seiner Schwiegermutter bekommen. "Alles danach, die Ferint AG,
die Treuhandverwaltung, habe ich absolut in Eigenverantwortung
gemacht." Genau das habe er auch den Ermittlungsbehörden gesagt,
einen Widerspruch zu den Angaben seiner Schwiegermutter gebe es hier
nicht, beteuerte Grasser.
"Hätte nie Geld der Buwog sein können"
Seine Schwiegermutter sei "entsetzt und schockiert" darüber
gewesen, was das "profil" aus dem "vertraulichen Brief an das
Finanzamt" gemacht habe, sagte Grasser. Sie werde sich weiterhin der
Aussage entschlagen. Er habe das Geld auf ein Konto der
Schwiegermutter in der Schweiz zurücküberwiesen. Es könne sich gar
nicht um illegale Gelder aus der Buwog-Provision handeln:
Diese Gelder seien ab 2006 geflossen, er aber habe das Geld der
Schwiegermutter schon im Jahr 2005 eingezahlt. "Das hätte nie Geld
der Buwog sein können."
Grasser: "Möchte Gerechtigkeit"
Nach zweieinhalb Jahren Ermittlungen gebe es keinen einzigen
Zeugen gegen ihn, beteuerte Grasser, zweieinhalb Jahre lang sei kein
einziger Beweis gegen ihn erbracht worden. Angesprochen auf Michael
Ramprecht, der die Buwog-Privatisierung als "abgekartete Sache"
bezeichnet, meinte Grasser, dieser sei in erster Instanz verurteilt
worden. Das nicht rechtskräftige Urteil gegen Ramprecht war aber
aufgehoben worden, das Ehrenbeleidigungsverfahren wegen einer Klage
Grassers läuft nun wieder in erster Instanz.
Grasser betonte erneut seine Unschuld: "Mir steht das Wasser nicht
bis zum Hals." Er sage die Wahrheit, versicherte er: "Ich bin
unschuldig, ich habe nichts gemacht, ich möchte Gerechtigkeit und die
Einstellung dieser Verfahren."
Mit Grassers Beschwerden konfrontiert, wies Christian Pilnacek,
Leiter der Strafrechtssektion im Justizministerium, in der "ZiB 2"
darauf hin, dass Grasser selbst seine Schwiegermutter ins Spiel
gebracht habe. Der Buwog-Zuschlag sei schon 2004 erfolgt. Insgesamt
betonte er, dass ein "großer, starker Verdacht in Richtung
korruptiven Verhaltens" bestehe. Der schwere Tatvorwurf rechtfertige
auch tiefgreifende Grundrechtseingriffe, so Pilnacek. (APA)