EGMR-Urteil

Drogen am Oktoberfest: Bericht mit Namen zulässig

7. Februar 2012, 19:54

Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet gegen Schauspieler - Auch derStandard.at beschwerte sich

Straßburg/Wien - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied auch über eine zweite Beschwerde für das Medium: Der Verlag der "Bild"-Zeitung war quer durch alle deutschen Instanzen zu verurteilt worden: Das deutsche Boulevardblatt hatte mit Namen und Bildern berichtet, dass ein deutscher TV-Kommissar wegen Drogenkonsums auf dem Münchner Oktoberfest festgenommen und später verurteilt wurde.

Der Menschenrechtsgerichtshof entschied, dass "die dem Verlag auferlegten Beschränkungen in keinem angemessenen Verhältnis zu dem legitimen Ziel standen, das Privatleben des Schauspielers zu schützen". Dieser sei eine bekannte Person öffentlichen Interesses, das hier überwiege.

Das Gericht verweist darauf, dass die Staatsanwaltschaft Bild informierte und den Bericht anderen Medien bestätigte. Die Zeitung aus dem Springer-Verlag habe zudem keine Einzelheiten aus dem Privatleben des Schauspielers preisgegeben, sondern im Wesentlichen über die Umstände der Festnahme und das Verfahren berichtet. Bild habe den Schauspieler weder herabgewürdigt noch Unwahres über ihn behauptet.

Der Schauspieler hat unter vielen Medien auch derStandard.at in Hamburg mit Erfolg geklagt. Medienanwältin Maria Windhager bekämpft die Urteile in Straßburg. Die Entscheidung für "Bild" stärkt ihre Zuversicht, in diesem Fall Recht zu bekommen. (red/DER STANDARD; Printausgabe, 8.2.2012)

Kommentar posten
11 Postings
AlBundyFan
 
10
meine ansicht dazu ist:warum nimmt man auf das öffentliche interesse überhaupt rücksicht?

ich mein ich würds ja noch verstehen bei politikern - aber schauspieler, sänger, sportler - worin besteht der wert des öffentlichen interesses zu wissen, was diese tun oder nicht tun?
warum gibt es ein gesetz, das hier einen verminderten schutz gegenüber x-beliebigen menschen macht?

mMn sollte es hier im gesetz überhaupt keinen unterschied machen, ob jemand unbekannt ist oder wergen irgendeiner tätigkeit bekannt.es sollten die gleichen regeln gelten.
denn warum sollte es wichtiger sein, daß die mizzitant über das leben von person x bescheid weiß als das privatleben der person zu schützen?

p.s.bitte in antworten diesen fall hier nicht zur sprache bringen-das ist eine allgemeine aussage

wurm83
 
01
sie haben hier ein problem kollidierender rechte

einerseits natürlich das recht einer jeden person auf privatsphäre, ALLERDINGS gibt es natürlich auch meinungsfreiheit und presserechte...

und wenn sich jetzt ein journalist einbildet, dass er gerne von den drogendelikten des oktoberfests berichten würde...

UND jetzt kommen wir zum entscheidenten punkt...ein schauspieler etc. hat ja auch eine vorbildfunktion in der öffentlichkeit und ich finde seine "fans" haben das recht zu wissen ob er ein verbrecher ist oder nicht, bevor sie ihm einschaltquoten bzw. geld "schenken"

Ausgeflippter Lodenfreak
00

Wer sich für einen öffentlichen Beruf entscheidet, muss auch mit allen Nachteilen die dazugehören leben, genauso wie mit den vielen Vorteilen (Privilegien, Aufmerksamkeit und Geld). In dem Maße wie er sich und sein Leben freiwillig der Öffentlichkeit preisgibt, muss er auch akzeptieren, dass auch die Teile seines Lebens die er nicht öffentlich haben will, davon betroffen sind. Er gibt ja freiwillig sein Privatleben der "Mizzitant" preis. Für "Promis" wie diesen Schauspieler ist die Frage eigentlich keine schwierige, viel schwieriger wird es bei Menschen die nicht freiwillig in die Öffentlichkeit geraten (z.B. Verbrechensopfer).

AlBundyFan
 
10
ich weiß, daß es derzeit so ist

aber warum MUSS jemand sein leben öffentlich preisgeben nur weil er gerne in filmen mitspielt, ein passabler Sänger ist oder eine Sportart gut kann?

jede information die über die eigentlich ausgeübte tätigkeit hinausgeht sollte genauso geschützt sein wie bei jeder anderen privatperson.
warum wird man vom gesetz anders behandelt nur weil man statt einer maurerlehre anfängt zu singen?

ja er muss es akzeptieren - aber nur weil die gesellschaft diese unlogische und durch nichts zu rechtfertigende ansicht vertritt, daß man ein gläserner mensch sein muss nur weil man einen bestimmten beruf ergreift.

Ausgeflippter Lodenfreak
02

Er muss eh nicht, er kann auch alleine daheim oder nur auf Hochzeiten singen oder nicht bei Wettkämpfen laufen, sondern allein im Prater unbemerkt Weltrekorde erzielen. Sein Geld verdient er aber durch seine Auftritte vor der Öffentlichkeit. Sie tun so, als ob man eine in der Öffentlichkeit ausgeübte Tätigkeit von der Person trennen könnte, wie soll das gehen? Wer sein Tun in die Öffentlichkeit stellt, stellt sich selbst in die Öffentlichkeit. Man kann das Handeln nicht von der Person trennen. Einerseits Ruhm (+ mehr Geld für Auftritte und Werbung, Aufmerksamkeit, Einladungen, Spezialbehandlung in Geschäften, Lokalen, usw.) und andererseits Anonymität geht nun einmal nicht. Das ist überhaupt nicht unlogisch.

AlBundyFan
 
00
10.2.2012, 13:28
aha

leider gilt deine oder die vieler menschen ansicht nicht in gleicher weise für andere begebenheiten

da wird sogar vor gericht geklagt wenn man irgendetwas tun möchte aber äußere umstände nicht akzeptiert.
es gibt genügend arbeitsvorschriften die man alle streichen könnte würden die leute gleich denken wie du es hier bei prominenten beschrieben hast.
braucht ja keiner den xy-job machen wenn ihm was nicht passt....

du wirst jetzt sagen,daß ich blödsinn rede - ja tue ich...weil ich den gleichen blödsinn, den andere bei prominenten normal finden, übernehme.

Karl Benemsi
05

ist drogenkonsum nicht der zweck des oktoberfests ???

beos
01

Ja schon, aber offiziell nur Alkohol und Tabak.

der tron
 
02

Nein, aber wahrscheinlich die beste Möglichkeit, es halbwegs erträglich zu gestalten...

tan48
00

Bruno Eyron, der Name des koksenden Klägers.

tan48
05

... oder klagenden Koksers?

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.