Klagenfurt - Der ehemalige Vorstand der Kärntner Hypo, Günter
Striedinger, hat - wie die "Wiener Zeitung" in ihrer Mittwoch-Ausgabe berichtet
- wie angekündigt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) in
Straßburg angerufen. Er will sich nicht mit dem Nein der heimischen Instanzen zu
den von ihm geforderten Ermittlungen gegen die CSI-Hypo abfinden, nennt laut
Blatt in seiner Beschwerde gegen die Republik Österreich Entscheidungen von
Staatsanwaltschaft und Landesgericht "willkürlich und nicht nachvollziehbar".
Striedingers Anwalt, Norbert Wess, bestätigte dies gegenüber der APA.
Sein Mandant fühle sich "verfolgt", so Wess am Dienstagabend. Die Anwälte der
CSI seien "gewissermaßen als verlängerter Arm der Staatsanwaltschaft zu
betrachten", heißt es in der Beschwerde laut "Wiener Zeitung". Die
Staatsanwaltschaft habe sich wegen der engen Kooperation selbst als befangen
erachtet. "Die Behörde hat das Verfahren auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft
selbst behandeln müssen, obwohl sie sich als befangen erklärt hatte", erklärte
Wess. Die Angelegenheit sei dann "ohne einen Ermittlungsschritt" eingestellt
worden, so der Anwalt.
"Keine Unvoreingenommenheit"
Dies widerspreche "dem Grundsatz der gebotenen Unvoreingenommenheit" auf
"eklatante Art und Weise", heißt es in der Beschwerde. Striedinger fordere nun,
die Einstellung der Ermittlungen für "konventionswidrig" im Sinne der
Europäischen Menschenrechtskonvention zu erklären, sowie eine "angemessene
finanzielle Entschädigung".
Wess gestand allerdings ein, dass es "juristisch betrachtet vor dem EMGR
schwierig genug wird, weil normalerweise dort nur Beschwerden von 'Opfern'
möglich sind. Striedinger ist in dieser Sache aber Anzeiger - im selben
Sachverhalt in dem er auch als Beschuldigter geführt wird. Ich glaube aber, dass
wir mit guten Argumenten durchaus Chancen haben", erklärte der Advokat.
Die Sache rührt ursprünglich aus einer Anzeige der CSI Hypo gegen Striedinger
wegen der kroatischen Gesellschaft AB Maris, an der die Hypo früher Anteile
gehalten hatte. Striedinger hatte CSI-Anwalt Guido Held angezeigt, er fühlte
sich wegen diverser Anzeigen der CSI bei der Staatsanwaltschaft verleumdet. Die
Staatsanwaltschaft legte die Anzeige nach einigen Monaten zurück, ein
Fortführungsantrag Striedingers wurde auch abgewiesen. Daraufhin wandte er sich
an die Generalprokuratur. Diese betonte, sie könne nur gegen die Verletzung
gesetzlicher Vorschriften durch ein Strafgericht Nichtigkeitsbeschwerde erheben,
was in diesem Fall nicht zutreffe. Die Sprecher der Staatsanwaltschaft und des
Landesgerichtes Klagenfurt wiesen die Vorwürfe Striedingers in seiner Beschwerde
am EMGR gegenüber der "Wiener Zeitung" zurück. Die Prüfung der Anzeige sei
"äußerst sorgsam" vorgenommen, die Einstellung vom Gericht bestätigt worden, so
Jamnig. Landesgerichts-Sprecher Christian Liebhauser-Karl bezeichnet die
Entscheidung als "umfassend". (APA)