Kriminalpolizei wittert neues Steuerdelikt: 65.000 Euro
unterjähriger Aktiengewinn nicht versteuert?
Die Wiener Wochenzeitung Falter berichtet in ihrer
morgen Mittwoch erscheinenden Ausgabe über neue spektakuläre
Wendungen in der Causa Grasser. Dem Falter liegt ein Schriftsatz der
CA-Immo vom Oktober 2011 vor. Die Bank hat sich dem
Buwog-Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen und fordert
von den Beschuldigten des Buwog-Strafverfahrens (darunter auch
Grasser) nicht weniger als 200 Millionen Euro an Schadenersatz für
"entgangenen Gewinn" und Beraterkosten.
Die CA-Immo ist jene Bank, die im Buwog-Bieterverfahren rund um
den Verkauf von 60.000 Staatswohnungen den Kürzeren zog, weil, so der
Verdacht, vertrauliche Informationen aus dem Bieterverfahren von
Grassers Trauzeugen Meischberger mutmaßlich an den Konkurrenten
Immofinanz gespielt worden sein sollen. Für die Insiderinfo, so der
Verdacht, flossen zehn Millionen Euro Schwarzgeld.
Die Kriminalpolizei, so berichtet der Falter, eröffnet auch eine
neue Front im Finanzstrafverfahren gegen Grasser. Sie wittert wieder
eine Steuerhinterziehung. Denn auf jenem Treuhandkonto, auf das
Grasser 500.000 Euro seiner Schwiegermutter eingezahlt haben will,
wurden aufgrund von Aktiendeals unterjährige Gewinne in der Höhe von
65.000 Euro eingefahren und von KHG offenbar nicht versteuert, wie
Grasser selbst zu Protokoll gab.
Seine Schwiegermutter, so erzählte er, sei dafür zuständig. Doch
die will von den Treuhandkonten nichts gewusst haben. Für Grassers
Anwalt Manfred Ainedter sind diese neuen Vorwürfe "heiße Luft". Alles
sei korrekt versteuert worden. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Rückfragehinweis:
Dr. Florian Klenk
Stellvertretender Chefredakteur Falter
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OTS0167 2012-02-07/16:23