Justiz

Neuer OGH-Präsident: Disziplinaranzeigen für unfähige Richter

Interview | Maria Sterkl, 8. Februar 2012, 14:21
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    foto: derstandard.at

    "Ich weiß noch, wie mich als Richteramtsanwärter die weinenden jungen Mütter beeinflusst haben": Eckart Ratz.

Es seien "immer dieselben wenigen Richter, die ständig negativ auffallen", meint Eckart Ratz - Reduktion von Bezirksgerichten schade dem Vertrauen in die Justiz

Eckart Ratz ist seit Jahresbeginn neuer Präsident des Obersten Gerichtshofs (OGH). Im Gespräch mit derStandard.at erklärt er, wie er sein Amt anlegen will.

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derStandard.at: Sie orten in der Justiz "eine Handvoll Richter, die Sorgen bereiten". Können Sie Beispiele nennen?

Eckart Ratz: Als OGH-Richter sehe ich, dass von den vielen Richtern in der ersten Instanz immer dieselben wenigen Richter ständig negativ auffallen. Weil sie es handwerklich nicht auf die Reihe kriegen. Sie nehmen einfach ihre Akten und tun irgendetwas, haben keine Struktur, schreiben Sätze, die nicht zum Punkt kommen. Solche Menschen gibt es natürlich in jeder Berufsgruppe - bei den Richtern sind es sogar auffällig wenige, die die Anforderungen nicht erfüllen.

derStandard.at: Aber Richter sind unabhängig und unversetzbar. Wie gehen Sie als Vorgesetzter damit um, wenn jemand schlechte Leistung erbringt?

Ratz: Man darf nichts tun, was auch nur den Anschein einer Weisung hat. Aber im Gerichtsorganisationsgesetz steht, der OGH hat die Möglichkeit, Mängel, die er bei seinen Entscheidungen wahrnimmt, mitzuteilen. Diese Norm muss man ausnützen. Man kann dem Richter eine Fortbildung ans Herz legen. Wenn er es nicht macht, ist das ein Verstoß gegen die Standesvorschrift - dann muss der Präsident eine Disziplinaranzeige erstatten.

derStandard.at: Welche Verfahren haben Sie als unstrukturiert wahrgenommen - denken Sie da zum Beispiel an den Tierschützerprozess? 

Ratz: Die Richterin hatte den Tierschützerprozess anscheinend wirklich nicht im Griff. Ich spreche nicht von der Endentscheidung, sondern vom Verfahren, das war schlicht unwürdig. Dass man in der Verhandlung isst und trinkt, wie am Jahrmarkt. Dass da eine Stunde lang ein Befangenheitsantrag vorgelesen wird: Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, war das eine einstündige Herabwürdigung - und die Richterin hört sich das an. Das habe ich als Richter doch abzustellen. Dass das Verfassen des Urteils neun Monate gedauert hat, ist nicht normal und auch verboten. Ich kann mir das mit rechtskonformem Verhalten nicht erklären. Im Gesetz ist von einer Ein-Monats-Frist die Rede. 

derStandard.at: Die Justizministerin ortet ein schwindendes Vertrauen in die Justiz. Viele Menschen sind der Meinung, dass Angeklagte mit ausreichend Geld und Einfluss es "sich richten" könnten. Stimmt das?

Ratz: Wenn man eine Klage formulieren will, dann ist dafür zweifellos Fachwissen erforderlich, und insofern gilt: je besser der Anwalt, desto größer die Chancen. Das Prozessrecht muss also einen möglichst guten sozialen Ausgleich schaffen, und bei uns funktioniert das im Vergleich zum angelsächsischen Raum sehr gut. Die völlige Gleichheit mag schwer erreichbar sein. Aber ist es wirklich so, dass ein mutmaßlicher Täter mit einem teuren Anwalt ein wesentlich anderes Ergebnis erzielen wird als ein mutmaßlicher Täter mit einem schlechten Anwalt? Das würde ich in Abrede stellen. Vielleicht dauert das Verfahren unterschiedlich lange. Aber bei einem guten Richter ist das Ergebnis dasselbe.

derStandard.at: Wodurch lassen Sie sich als Richter beeinflussen?

Ratz: Ich bin natürlich durch hunderte Dinge beeinflussbar, aber ich bin geschult. Ich habe vor 30 Jahren einen Richter gekannt, der gesagt hat: "Wenn ein Angeklagter frech ist, kriegt er eine höhere Strafe." Das finde ich unmöglich. Ich weiß noch, wie mich als Richteramtsanwärter am Bezirksgericht die weinenden jungen Mütter beeinflusst haben. Und dann kam der Vater, und irgendwie war es dann doch wieder anders. Das muss man erst lernen - dass es wirklich wichtig ist, die andere Seite zu hören. Aber natürlich kann es auch sein, dass man dann in die Gegenrichtung geht und sagt, die jungen Frauen dürfen mich möglichst wenig beeinflussen, und dann bin ich vielleicht strenger. Auch das darf nicht passieren.

derStandard.at: StaatsanwältInnen sind weisungsgebunden, ihre Beeinflussbarkeit ist systemimmanent. Wie nehmen Sie das wahr?

Ratz: Ich kenne viele Staatsanwälte, und ich muss sagen, aus meiner Erfahrung agieren sie völlig unabhängig. Die oberste Weisungsspitze macht seit 30 Jahren von ihrem Recht, Einfluss zu nehmen, keinen Gebrauch.

derStandard.at: Man hört, als Staatsanwalt weiß man oftmals auch ohne Weisung, was erwünscht und unerwünscht ist.

Ratz: Kann sein, dass Sie das hören, aber ich verstünde es nicht. Kein Staatsanwalt wird in seiner Karriere dadurch behindert, dass er eine sachliche Entscheidung getroffen hat. Behindert wird man, wenn man faul ist, sich nicht fortbildet, keine eigene Meinung vertritt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein höherer Staatsanwalt Interesse an Lemmingen hat. 

derStandard.at: In Österreich gibt es 83 Bezirke, aber 141 Bezirksgerichte. Sind die wirklich alle notwendig? 

Ratz: Für mich war das ein Kulturschock, als ich nach Wien gekommen bin und ständig Rufe nach mehr Zentralisierung gehört habe - weil die kleinen Verwaltungseinheiten in Vorarlberg so erstklassig laufen. Das sind kleine Strukturen, da redet man miteinander. Alles, was überzentralisiert ist, vernichtet die Entwicklung im Kleinen. Die Leute sind dann demotiviert, sie können ja nichts mehr einbringen. Wenn ich aus einem Landstrich die Intellektualität abziehe, dann ...

derStandard.at: Sind Bezirksgerichte der Hort der Intellektualität?

Ratz: Nein, aber das sind genau gleich gescheite Leute wie bei den anderen Gerichten. Glauben Sie wirklich, dass der Gerichtsvorsteher am Bezirksgericht Bezau weniger gescheit ist als ein Richter an einem übergeordneten Gericht?

derStandard.at: Braucht es sieben Bezirksgerichte in Vorarlberg? Ist es nicht zumutbar, für eine Familienrechtssache eine Dreiviertelstunde zu fahren? 

Ratz: Es geht um das Vertrauen in die Gerichtsbarkeit. Wenn ich nie einen Richter in Fleisch und Blut gesehen habe, dann bin ich angewiesen auf Zeitungen, die mir das schnell, schnell berichten. Und dann passiert irgendwo in Österreich ein Skandal, dann gibt es einen Richter, der Kinderpornografie aus dem Internet herunterlädt, und schon sind für unkritische Leser alle Richter so. 

derStandard.at: Amtsträger als Vertrauensstifter in den Regionen - reicht das als Legitimation einer teuren Struktur?

Ratz: Wenn ich das Gymnasium in Egg im Bregenzerwald abreiße und nach Bregenz verlege, dann werden die Lehrer nach Bregenz ziehen, und dann gibt es in Egg niemanden mehr, mit dem man über Physik und Mathematik reden kann. Unterschätzen Sie das nicht. Man kann natürlich alles ausdünnen - aber irgendwann ist es zu spät und der Prozess ist nicht umkehrbar. Die Richtervereinigung sagt, ungefähr drei Richter sollte ein vernünftiges Bezirksgericht schon haben, das würde ich auch befürworten. Im Einzelfall können es auch zwei sein, das kommt darauf an, wie disloziert das Gericht ist. In Wien, wo ein paar Straßen weiter gleich das nächste Gericht ist, brauche ich sicher nicht drei Richter. 

derStandard.at: Soll die Staatsanwaltschaft mehr über die Medien kommunizieren? 

Ratz: Es ist Aufgabe der Medien, den Public Watchdog zu spielen. Es wäre gut, diesen Wachhund etwas schärfer zu machen. Schärfer kann er aber nur sein, wenn er mit seriöser Information gefüttert wird und alle Seiten hört, nicht nur die des Opfers oder des Beschuldigten.

derStandard.at: In der Causa Karl-Heinz Grassers hat man nicht gerade den Eindruck, dass die Öffentlichkeit der Argumentation des Grasser-Anwalts folgen würde. Allein schon die im Raum stehende Anklage prägt die öffentliche Meinung. 

Ratz: Ich will nicht auf das Grasser-Verfahren eingehen. Aber in vielen Fällen ist es so, dass ein Angeklagter oder ein Opfer ganz laut schreit, und die Staatsanwaltschaft kann bestimmte Dinge nicht ins rechte Licht rücken. Derzeit steht ja im Gesetz, Staatsanwälte sind strikt zur Geheimhaltung verpflichtet. 

derStandard.at: Wie weit soll die Freiheit der Staatsanwälte gehen? Sollen sie die Medien über bevorstehende Hausdurchsuchungen informieren können?

Ratz: Man muss ja nicht sagen: "Heute wird eine Hausdurchsuchung stattfinden." Aber man könnte zum Beispiel sagen: "Gestern hat es eine gegeben." Wie weit die Information gehen soll, ist eine Sache politischer Meinungsbildung. Das sollte der Gesetzgeber möglichst genau vorgeben.

derStandard.at: Sie werden im OGH einen eigenen Fachsenat für Korruption gründen. Was werden die Aufgaben sein? 

Ratz: Der Fachsenat soll versuchen, das dogmatisch noch zu wenig beackerte Feld der Amtsdelikte in ein System zu bringen. Er soll für den Amtsträger leichter vorhersehbar machen, was sicher verboten und was sicher erlaubt ist. Vieles ist da ungeklärt.

derStandard.at: Korruption "passiert" den Beteiligten also, ohne dass sie es merken? 

Ratz: Jeder sollte aufgrund der Gesetze so handeln können, dass es später zu keinem Prozess kommt - das ist der Sinn von Gesetzen. Und Fakt ist, dass es Amtsträger gibt, die nicht wissen, was Sache ist. Was ist ein Geschenk, wo beginnt der Missbrauch der Amtsgewalt?

derStandard.at: Sie haben im Justizausschuss als Experte der ÖVP keine grundrechtlichen Bedenken gegen die Vorratsdatenspeicherung geäußert. Warum? 

Ratz: Ich habe ja nur über den Bereich der Strafprozessordnung gesprochen. Zum Rest habe ich - da ich in diesem Bereich kein Experte bin - nichts gesagt. Und in dem Bereich, über den ich mich geäußert habe, gibt es keine Bedenken. Die Experten des Justizausschusses werden zwar jeweils von einer Partei nominiert, aber dann von allen Parteien einstimmig beschlossen. Ich war also nicht Experte der ÖVP, sondern des Justizausschusses.

derStandard.at: Unterm Strich bleibt die Information: "Eckart Ratz hat als ÖVP-Experte keine grundrechtlichen Bedenken geäußert." Stört Sie das nicht?

Ratz: Ich habe gesagt, was ich gesagt habe - und wenn die Medien das anders berichten, dann kann ich das nicht beeinflussen. Wir haben Gott sei Dank Medienfreiheit. Wenn ich nicht hingegangen wäre, dann wäre womöglich irgendjemand gekommen, der viele Dinge nicht sieht. Denn so furchtbar viele wirkliche Fachleute gibt es nicht. Es gibt nämlich zwei Arten von Grundrechtszugängen: Der eine Zugang ist der Schutz vor dem Staat, und der andere Zugang ist die Gewährleistungspflicht des Staates - der Staat hat nämlich zu gewährleisten, dass sich im Internet nicht nur Kriminelle tummeln. Dass nicht jeder seine Kinderpornografie herunterladen darf. Und dass der Persönlichkeitsschutz nicht über allem steht. 

derStandard.at: Eingriffe in Grundrechte müssen durch ein dringendes öffentliches Interesse gerechtfertigt sein. Durch welches Interesse ist die Vorratsdatenspeicherung zu rechtfertigen? Das deutsche Max-Planck-Institut kommt zu dem Schluss, dass sie die Verbrechensaufklärung nicht verbessert. Wozu also dann?

Ratz: Meinen Sie wirklich, dass man das methodisch einwandfrei sagen kann? Ich würde der Aussage jedenfalls nicht blind vertrauen. Man sollte sich methodisch genau anschauen, wie sie zu dieser Aussage kommen.

derStandard.at: Sie glauben also, dass die Vorratsdatenspeicherung etwas bringt?

Ratz: Ich glaube das nicht, sondern ich höre das aus vielen Gesprächen mit Leuten, von denen ich annehme, dass sie anständige Leute sind. Außerdem gibt es ja verschiedene Grundrechtseingriffe. Wenn Sie die konkret anschauen, ist das oft viel entspannter zu sehen. Dass es unter den Beamten Verbrecher geben könnte, die ein Gesetz missbräuchlich anwenden, davon will ich ja nicht ausgehen.

derStandard.at: Kritisiert wird aber nicht, dass das Gesetz missbraucht werden könnte - sondern dass es so weit gefasst ist, dass schwere Grundrechtseingriffe vom Gesetz gedeckt sind. 

Ratz: Dafür sind dann die Gerichte da. Man kann ein Gesetz sehr eng formulieren, dann gibt man dem potenziellen Verbrecher den Vorsprung. Oder man formuliert es weit, geht mit einem gewissen Vertrauen in staatliche Organe heran und sagt: Schauen wir uns das an. Wenn es zu weit geht, dann wird es auch Gerichte geben, die sagen, dass das zu weit geht.

derStandard.at: Im Tierschützerprozess hat dieses "Schauen, wie weit es geht" Millionen an Verfahrenskosten verschlungen. Ist das sinnvoll?

Ratz: Sie sprechen das Problem von Vorfelddelikten an, also die Frage, ob man sozial adäquates Verhalten bereits strafrechtlich fassen soll, wenn es die Gefahr in sich birgt, sich später als besonders sozial schädlich herauszustellen. Das ist eine sehr komplexe Frage. (Maria Sterkl, derStandard.at, 8.2.2012)

ECKART RATZ (58) ist seit Jahresbeginn Präsident des Obersten Gerichtshofs (OGH). Er ist seit 1997 Richter am OGH, vor einem Jahr wurde er zu dessen Vizepräsident bestellt. Ratz ist zudem (Co-)Herausgeber zahlreicher Gesetzeskommentare im Bereich Strafrecht und Honorarprofessor für Strafrecht an der Uni Wien.

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 401
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suboptimal
 
04
12.2.2012, 00:07
Im Grunde genommen kann sich der OGH und die ganze Justiz

mit ihren hohen Ansprüchen brausen gehen, solange ein Ex-OGH-Präsident kraft seines psychopathischen So-Seins ÜBER der Justiz steht und unablässig nach Lust und Laune rechtswidrig vertrauliche Protokolle mit den vollen NAMEN von ZEUGEN und Beamten UNGESTRAFT ins Volk und in die Medien pupst. Der OGH-Kasperl ignoriert gerichtliche Ergebnisse und tut HEUTE so, wie wenn das Priklopil-Verfahren in Innsbruck gar nicht stattgefunden hätte.

Mit dieser lächerlichen Performance des Ignorierens von strafbaren Handlungen eines ihrer höchsten Repräsentanten erwirbt sich die JUSTIZ keine Achtung, Tante Justizminister.

SSKM

suboptimal
 
04
12.2.2012, 14:25
Das kriminelle Aushängeschild unseres OGH quatscht munter weiter - 11. Februar 2012

Priklopil: Neues Indiz für Mord?
"Eine Woche später meinte Ernst H. plötzlich, der Schlüsselanhänger war ein Abschiedsgeschenk von Priklopil", erzählt Johann Rzeszut, Ex-Präsident des Obersten Gerichtshofes. Und meint weiter: "Ernst H. hätte sofort verhaftet werden müssen."
http://www.oe24.at/oesterrei... d/55989585

Bald wird der OGH-Patient auch als Hauptzeuge im neuen KAMPUSCH-Verschwörungs-BUCH von Guido Quant auftreten - wobei seine amtlichen Beute-Protokolle im ORIGINAL abgedruckt den Hauptschwerpunkt bilden sollen.

Da wird unser parlamentarischer Untersuchungsausschuss alt aussehen, wenn er in BUCHFORM erfährt, WER aller hinter dem großen Sado-Maso-Kinderpornoring steckt (mit Namen!).

*kugel*

Weg mit dem letzten Proelleten!
02
11.2.2012, 11:37
Ich wüßte schon einen Richter in Korneuburg für den OGH-Präsidenten,

ein Richter befangen sich seine Urteile ohne Fakten bildet, Urteile, die die 2. Instanz in der Luft zerreißt und der sogar dem Staatsanwalt die Worte in den Mund legt...
Selbst erlebt!!!

mattk
03
10.2.2012, 14:44
Dass man in der Verhandlung isst und trinkt, dass da eine Stunde lang ein Befangenheitsantrag vorgelesen wird...

stört den Herrn Rat?

Aber eine an den Haaren herbeigezogene Anklage, lügende Ermittlungsbeamten, erschwindelte U-Haft, menschenrechtwidriger Umgang mit den Angeklagten (Velten!), schadronierende aber völlig ahnungslose Gutachter, unterdrückte Beweismittel, die viel zu lange Verfahrensdauer usw. fallen ihm zu dem Prozess nicht ein?

Mein Vertrauen in die Justiz ist schon wieder nicht gestiegen.

Ich halte die nachträgliche Absolution der Richterin übrigens nicht für gerechtfertigt. Die mangelhafte Prozessführung wird durch das korrekte Urteil nicht aus der Welt geschafft.

fritz101
00
10.2.2012, 10:14
Lange Dialoge führen dazu..

..., dass eventuell interessante Postings bald ins Nirvana geschwemmt werden. Offensichtlich sind ÖVP Wähler darin auch sehr geschickt.

Befürchtungen und wahrgenommenen Ungereimtheiten bei Gericht: Die Misere beginnt bereits vorher, wo sich Polizisten, in Ermangelung der "alten" Untersuchungsrichter, selbst zum Gesetz machen (bad cop). Die echte Gefahr für Bürgerrechte, Demokratie und Rechtstaat sitzt längst, ÖVP Strasser sei Dank, bestens aufgestellt und oft schwer rechtslastig, in "der Exekutive". Darunter leiden auch Polizisten, die Moral und Anstand haben. Die sind zwar in der Mehrheit, aber die Rechten poltern eben überall lauter. Danke auch Herr Schüssel!!!

Man lese nur die Tiraden im Zusammenhang mit dem Burschenschafterball..

Abu Simbel
 
00
schau ma mal dann werd ma scho sehn!

dass ein richter sowas sagt ist schon beängstigend, wenn das der OGH präsident von sich gibt ist es schlicht ein skandal!

damit rechtfertigt er die zerstörung von existenzen ohne grundlage und rücksicht!

think42
08
Es ist wirklich grausam, der Sonja Arleth Vorwürfe zu machen

wo doch ein unfähiger Staatsanwalt und ebensolche Hanseln aus dem Innenministerium derart stümperhaft und fahrlässig agiert haben, dass es zu der Verhandlung überhaupt gekommen ist.
Dem Justizministerium ist vorzuwerfen, mit Tricks das Verfahren nach Wr. Neustadt verschoben zu haben, da ja offensichtlich in Wien kein gefügiger Staatsanwalt zu dieser Schandtat bereit war.
Und dass ein ehemaliger Minister, Platter, einem Schulfreund ohne Beweise einen Gefallen tat und ein Monsterverfahren auslöste, ist Missbrauch der Staatsgewalt pur, nur der ist auch noch immer in Würden.
Eine Pleite der Justiz, eine Pleite des Innenministeriums, und eine Pleite der ÖVP. Vielleicht lernt man doch daraus und verdonnert die Verantwortlichen, nicht befördern

J. Reichhart
05
der gute mann ist wohl von der rechten pelz-lobby-jäger-fraktion!

was der über arleth sagt, ist ja entlarlvend. kein wort über den grenzwertigen, rechtsstaatlich unhaltbaren staatsanwalt, kein wort über den irren und unfähigen gutachter, kein wort über die verschwiegene VE, kein wort über beweismittelfälschung durch die anklageseite, keine wort über falschaussagen gegen die angeklagten usw. usw.

stattdessen eine suada gegen ein aufrechte, unbeugsame richterin!

mieser kerl!

diese justiz ist durch und durch korrumpiert und eine willfährige hure der macht!

Wolfgang Lederbauer1
31
...Aber im Gerichtsorganisationsgesetz steht, der OGH hat die Möglichkeit, Mängel, die er bei seinen Entscheidungen wahrnimmt, mitzuteilen. Diese Norm muss man ausnützen...

Teil 7:

Wir sind in den vergangene Jahren mit unglaublichen Fällen konfrontiert wurden und haben uns nun zur folgenden Entscheidung durchgerungen:

,

SFH-4580 Gründung der Firma FIGHT FOR CIVIL RIGHTS INTERNATONAL Ltd in London am 1.12.2011
Eine Initiative zur effektiveren Durchsetzung von Bürgerrechten und Menschenrechten.

http://so-for-humanity.com2000.at/index.php... 5277&page=

http://so-for-humanity.com2000.at

Wolfgang Lederbauer1
31
...Aber im Gerichtsorganisationsgesetz steht, der OGH hat die Möglichkeit, Mängel, die er bei seinen Entscheidungen wahrnimmt, mitzuteilen. Diese Norm muss man ausnützen...

Teil 6:

- Einweisung von Angeklagten in eine " Anstalt für abnorme Rechtbrecher " unter Missachtung der konkreten Vorbringen des Angeklagten.

- Massnahmen zur Einleitung eines Sachwalterverfahrens wegen vom Gericht behaupteter nicht vorhandener Verhandlungsfähigkeit, obwohl der Angeklagte im Verfahren genau diese Verhandlungsfähigkeit gezeigt hat.

- Weiterleitung einer Strafanzeige gegen Richter und Staatsanwälte in einem bestimmten Gerichtssprengel bei der Korruptionsstaatanwaltschaft an genau diesen Gerichtssprengel.

Und vieles andere mehr...

http://so-for-humanity.com2000.at

Wolfgang Lederbauer1
31
...Aber im Gerichtsorganisationsgesetz steht, der OGH hat die Möglichkeit, Mängel, die er bei seinen Entscheidungen wahrnimmt, mitzuteilen. Diese Norm muss man ausnützen...

Teil 5:

Wir hören immer wieder von unglaublichen Problemen in der Justiz: Eine kleine Auswahl:

- Einstellung von Strafanzeigen ohne jede konkrete Ermittlung bzw Begründung.

- Anklagerhebung ohne hinreichende Ermittlungen.

- Abweisung von Einsprüchen gegen die Anklage ohne hinreichende Beachtung der Argumente des Beklagten.

- Nichteinbringen von dringend notwendigen Beweisanträgen.

- Ungerechtfertigte Ablehnung von Beweisanträgen.

http://so-for-humanity.com2000.at

Wolfgang Lederbauer1
31
...Aber im Gerichtsorganisationsgesetz steht, der OGH hat die Möglichkeit, Mängel, die er bei seinen Entscheidungen wahrnimmt, mitzuteilen. Diese Norm muss man ausnützen...

Teil 4:

Zu: " Sie werden im OGH einen eigenen Fachsenat für Korruption gründen. Was werden die Aufgaben sein?..."

Zweifellos eine richtige Entscheidung. Folgende Anregung: Es sollte sich dieser oder ein anderer spezieller Senat im OGH mit immmer wieder geäußerten Problemen im Bereich der Justiz befassen.

Zu: " Die oberste Weisungsspitze macht seit 30 Jahren von ihrem Recht, Einfluss zu nehmen, keinen Gebrauch."

Ist das wirklich so? Wenn ja, ist das richtig? Selbstverständlich sollte die oberste Weisungsspitze darauf achten, dass die Verfahren nach den gesetzlich normierten Verfahren ablaufen. Wenn diese nicht geschieht, müßte sie einschreiten.

http://so-for-humanity.com2000.at

Wolfgang Lederbauer1
31
...Aber im Gerichtsorganisationsgesetz steht, der OGH hat die Möglichkeit, Mängel, die er bei seinen Entscheidungen wahrnimmt, mitzuteilen. Diese Norm muss man ausnützen...

Teil 3:

Zu: " StaatsanwältInnen sind weisungsgebunden, ihre Beeinflussbarkeit ist systemimmanent. Wie nehmen Sie das wahr?"

Die Weisungsgebundenheit hat wohl ihren Grund. Es stellt sich die Frage, ob dieses Weisungsrecht auch effektiv genug ausgeübt wird. Zum Weisungsrecht gehört zweifellos auch die Kontrolle, ob die Bestimmungen der StPO strikt eingehalten werden. Was passiert, wenn dies nicht geschieht?

http://so-for-humanity.com2000.at

Wolfgang Lederbauer1
31
...Aber im Gerichtsorganisationsgesetz steht, der OGH hat die Möglichkeit, Mängel, die er bei seinen Entscheidungen wahrnimmt, mitzuteilen. Diese Norm muss man ausnützen...

Teil 2:

Zu: " Aber Richter sind unabhängig und unversetzbar. Wie gehen Sie als Vorgesetzter damit um, wenn jemand schlechte Leistung erbringt?"

Die richterliche Unabhängigkeit ist selbstverständlich sehr bedeutungsvoll. Was heißt aber "schlechte Leistungen"? Liegen "schlechte Leistungen" dann vor, wenn die Bestimmungen der ZPO bzw. der StPO nicht strikt angewendet werden? Wer muß das feststellen? Welche Konsequenzen sind vorgesehen?

http://so-for-humanity.com2000.at

Wolfgang Lederbauer1
31
...Aber im Gerichtsorganisationsgesetz steht, der OGH hat die Möglichkeit, Mängel, die er bei seinen Entscheidungen wahrnimmt, mitzuteilen. Diese Norm muss man ausnützen...

Teil 1:

Es ist bemerkens- und begrüßenswert, dass der neue Präsident des OGH zu mehreren von einer Zeitung aufgeworfenen Fragen Stellung nimmt. Diese Form der Auseinandersetzung mit der Justiz sollte unbedingt fortgeführt werden.

Zu: " Sie orten in der Justiz "eine Handvoll Richter, die Sorgen bereiten". Können Sie Beispiele nennen?"

Es stellt sich die Frage, wie man zu einer derart geringen Zahl kommt. Werden darüber Statistiken geführt? Wenn ja, wer führt diese Statistiken?

http://so-for-humanity.com2000.at

moonlight5
11

...jetzt is aber guat, Wolferl....

Wolfgang Lederbauer1
00
12.2.2012, 19:15
...jetzt is aber guat, Wolferl....

Kannitverstan...

http://so-for-humanity.com2000.at

Neza
08
Das öffentliche Verächtlichmachen seiner Kollegin Arlet in Wiener Neustadt

müsste allein Grund genug sein, dass die Richtervereinigung und die Standesvertretung aufschreit,
außerdem müsste sofort der Disziplinaranwalt die Sache aufgreifen und Herrn Ratz zur Räson bringen

gewissengewissen
 
02
Demokratische Legitimation von Justiz ...

... wird selten zur Sprache gebracht und (je faschistischer die Medien dominiert sind) als Fragestellung umso heftiger zensiert.

Und es sind Fragen politischer Philosophie wie auch alltäglicher Praxis:

* MENSCHEN entscheiden über andere Menschen?
* selbst ohne Clanrache zu befürworten: LEGALER LebenszeitDiebstahl?
* UNGEHORSAM kriminalisieren? Das ist Faschismus.
http://www.liveleak.com/view?i=b5... 1328668051
(Verhaftungen wegen Ungehorsam, während Bush noch immer nicht für Guantanamo&Folter angeklagt ist)
* KinderZWANG, SexVERBOT(hysterien) & KinderWILLEN ignorieren: so kamen die Neonazis zu 30% Wählern ...

Haft und KZ sind nicht so ganz unverwandt ...

Neza
27
woran wird das wohl liegen, dass Herr Ratz größtenteils negative Postings bekommt?

an den angeblich laut Ratz nur ein paar negativ auffallenden Richtern erster Instanz kann das nicht auch noch liegen,
Es hat auch sicher nichts damit zu tun, dass bei den vielgerühmten Vorarlberger Gerichten eine Frau Vizegerichtspräsidentin des LG Feldkirch, die zufällig auch Ratz heißt, in der Testamentsaffäre des BG Feldkirch gerade suspendiert ist oder dass am BG Bludenz ein so toller Richter ist, in dessen Namen eine Schreibkraft mehr als 500 Exekutionsbewilligung erlassen durfte, oder dass am BG Bludenz über lange Jahre das Urkundenfälscherduo unbehelligt blieb, wohl aber ein Gerichtsbediensteter, der diese Verbrechen zur Anzeige bringen wollte, gemobbt und suspendiert wurde, oder dass ... ...

milchmann
010
Ausgerechnet die Vorarlberger Gerichte

als gute Beispiel an zu führen ist angesichts der Testamentsaffäre dort keine gute Idee.

Besserwisser
01

Aber wir wissen auch, dass es eine Vorarlberger Richterin war, der diese Fälschungen aufgefallen sind.

Ronzi Zwirbel
02
wir wissen aber auch

das die vorarlberger landesgerichtspräsidentIn suspendiert wurde, weil sie sich selber ein nicht unbeträchtliches erbe zufallen lies. *selbstverständlich gilt auch in diesem fall die unschuldsvermutung*

Lilly Rush
 
05
Unabhängige Staatsanwälte

Ratz: Ich kenne viele Staatsanwälte, und ich muss sagen, aus meiner Erfahrung agieren sie völlig unabhängig. Die oberste Weisungsspitze macht seit 30 Jahren von ihrem Recht, Einfluss zu nehmen, keinen Gebrauch.

Herr Ratz führen sie bitte ein längeres Gespräch mit einem Ihrer Vorgänger: Dr. Rzeszut

E.Stampfl
04
..sprechen Sie mit Ihrem Vorgänger ..

das wird nix nützen, wider besserem Wissen erzählt er uns die Unwahrheit:
Weisung (GZ: BMJ-4031956/0004-IV 3/2009) zum Tierschützerprozess, den er recht genau kennt, wie im Interview kommentiert.
Der Artikel ist dank Fr. Sterkl entlarvend, nun ist klar, warum das Vertrauen in die Justiz so dramatisch abnimmt.

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