- MEL, deren Organe sowie Meinl Bank und Organe des Instituts als
Dienstleister für MEL im Rahmen aller relevanten Gesetze
- Jersey Behörden einzig relevant für Untersuchungen hinsichtlich
MEL: Einstellung des Verfahrens in Österreich logischer Schritt
- Wesentliche Institutionen bestätigen Rechtsposition der Meinl Bank
In einer heutigen Erklärung teilte die "Jersey Financial Services
Commission" (JSFC- Finanzmarktaufsicht von Jersey) mit, dass die
Untersuchungen zu MEL (heute Atrium ; Anm.) endgültig eingestellt
worden sind. Dies bedeutet, dass diese Behörde im Zusammenhang mit
dem in Österreich heftig geführten MEL- Diskurs keine Verfehlungen,
insbesondere keine strafrechtlich relevanten Verfehlungen,
festgestellt hat. Damit ist aus Sicht dieser Behörde festgestellt,
dass MEL sowie die Meinl Bank als Dienstleister für die damalige MEL
im Rahmen der relevanten Gesetze und Regelungen gehandelt haben.
Diese Entscheidung ist deshalb von grundlegender Bedeutung, weil die
JSFC die einzig relevante Behörde für Untersuchungen bezüglich MEL
(MEL Firmensitz war Jersey, daher unterlag das Unternehmen
Jersey-Gesetzen. Anm.) ist. Logische Konsequenz ist nun die
Einstellung des Verfahrens in Österreich.
Rückkäufe von MEL - Zertifikaten rechtskonform
Diese Mitteilung steht im Zusammenhang mit der bereits am 22.
Dezember 2010 veröffentlichten Erkenntnis der Jersey-
Finanzmarktaufsicht, wonach die im Jahr 2007 erfolgten Rückkäufe von
an der Wiener Börse gelisteten MEL Zertifikaten (ADC'S), die Aktien
des Unternehmens repräsentierten, rechtskonform waren.
Umgehende Einstellung des Verfahrens in Österreich
Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: "Wir haben mit dieser
Entscheidung endgültige Klarheit von Seiten der Jersey - Behörden
erhalten, dass die strafrechtlichen Vorwürfe, die ein Staatsanwalt in
Österreich gegen Julius Meinl und andere, sowie die Meinl Bank und
deren Organe propagiert, haltlos sind." Der Bank Vorstand erinnerte
daran, dass der Firmensitz von MEL in Jersey war. Somit seien die
ganze Thematik der Rückkäufe und damit allenfalls erhobene,
strafrechtlich relevante Vorwürfe der Untreue ausschließlich nach dem
Recht von Jersey und einzig durch die dortigen Behörden zu prüfen.
Diese Prüfung sei nun endgültig abgeschlossen. "Die völlig absurden,
vorverurteilenden und unrechtmäßigen Ermittlungen des
österreichischen Staatsanwalts, Markus Fussenegger, entbehrten damit
von Anfang an jeder Grundlage und sind unter Verschwendung von
Millionen an Steuergeldern völlig ins Leere gegangen. Vor dem
Hintergrund der heute bekannt gewordenen Entscheidung in Jersey ist
das Verfahren in Österreich umgehend einzustellen", so Peter
Weinzierl. Der Bank Vorstand wandte sich erneut an die Vorgesetzten
des verantwortlichen Staatsanwalts: "Wie kann es im Rechtstaat
Österreich so weit kommen, dass ein einzelner Staatsanwalt gegen die
dezidierte Rechtsposition der relevanten Institutionen unter
zunehmendem Kopfschütteln einer kritischen Öffentlichkeit seinen aus
dem Ruder gelaufenen Aktionismus offenbar ungehindert fortsetzen
kann?"
Relevante Institutionen bestätigen Meinl Bank
Die für den MEL Diskurs relevanten Institutionen bestätigen
nunmehr die Rechtsposition der Meinl Bank in den zentralen Fragen:
- Die österreichische Übernahmekommission bestätigte, dass das
österreichische Übernahmegesetz auf MEL nicht anwendbar sei. Damit
wird bestätigt, dass MEL von einem eigenständigen unabhängigen
Management in Jersey gesteuert wurde, und nicht etwa von Julius
Meinl, oder der Meinl Bank.
- Die Finanzprokuratur, also der Rechtsanwalt des Staates
Österreich, sowie
- der Unabhängige Verwaltungssenat Wien bestätigen die Position der
Meinl Bank, dass der Rückkauf der MEL-Zertifikate 2007 nicht
veröffentlichungspflichtig war.
- Die Österreichische Kontrollbank und die Wiener Börse teilen die
Rechtsmeinung der Bank in der Frage der Unterscheidung von Aktien und
Zertifikaten: Inhaber von Zertifikaten sind in allen zentralen
Aktionärsrechten unmittelbaren Aktionären gleichgestellt.
- In einer Erklärung vom 22.12.2010 stellte die "Jersey Financial
Services Commission" (Finanzmarktaufsicht von Jersey) als Ergebnis
einer langen und intensiven Untersuchung fest, dass die im Jahr 2007
erfolgten Rückkäufe von an der Wiener Börse gelisteten
MEL-Zertifikaten (ADC'S) keinen Bruch des Aktiengesetzes darstellten
und daher rechtskonform waren. Am 7. Februar 2012 wurden die
Untersuchungen hinsichtlich MEL endgültig eingestellt.
- Im Dezember 2011 entschied das Internationale Schiedsgericht in
Wien, dass Gebühren der Meinl Bank für Airports International und
Power International rechtskonform waren - da diese Gebühren im
Prinzip denjenigen der MEL entsprachen, ergibt sich daraus dass auch
das diesbezügliche Verfahren eingestellt werden müsste.
Hintergrundinformationen:
Jersey Financial Services Commission:
www.jerseyfsc.org
Meinl Bank AG:
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die
Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen
Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 14% fast doppelt so
hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung. Damit
ist die Bank für die Zukunft gut positioniert.
Rückfragehinweis:
Meinl Bank AG
Pressestelle
Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 203
e-mail.: huemer@meinlbank.com
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