Landesrat aufgezeichnet

Atomare Abhöraktion: "Es war zu viel des Guten"

6. Februar 2012, 17:33
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    foto: ngo "resistance for peace"

    Die für den Prozessbeginn angekündigte Mahnwache wurde kurzerhand nach dem Prozess abgehalten. Die Aktivisten blieben bei ihrer Kritik am Land Oberösterreich.

Prozess gegen oberösterreichische Antiatomaktivistin endet mit Diversion

Linz - Die Antiatomszene in Oberösterreich ist gespalten, den strahlenden Protest von gestern überlagert heute ein matter Kleinkrieg unter den Kernkraftgegnern.

Vorläufiger Höhepunkt im Antiatomzwist: Am Montag musste die Obfrau des Vereins Antiatom Szene, Elvira Pöschko, auf der Anklagebank im Bezirksgericht Linz-Urfahr Platz nehmen. Die Anklage warf der 36-Jährigen einen Verstoß gegen den § 120 StGB, Missbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten, vor. Der Hintergrund: Im Zuge der Prüfung der Antiatomvereine durch den Landesrechnungshof (LRH) fühlte sich Pöschko vom Büro von Oberösterreichs Umweltlandesrat Rudi Anschober (Grüne) unter Druck gesetzt.

In einem Telefonat im Februar 2010 soll Anschobers Büroleiterin angedeutet haben, der Verein solle seine kritische Stellungnahme zum Prüfbericht korrigieren, ansonsten drohe möglicherweise eine Kürzung oder Einstellung der Fördermittel. Pöschko zeichnete damals dieses Telefonat auf Tonband auf - ohne die Büroleiterin davon zu informieren. Anfang Juni 2011 wandte sich die Atomgegnerin dann an den Standard und übergab die geheimen Tonbandmitschnitte. Die Präsidialabteilung des Landes sah darin einen Verstoß gegen § 120 StGB und erstattete Anzeige.

Druck sei zu groß geworden

Warum sie Tonbänder weitergegeben habe, will Richterin Brigitte Lenz am Montag wissen. Pöschko: "Eigentlich wollte ich ja nichts weitergeben. Aufgenommen habe ich das Gespräch nur, um es später zu analysieren. Um Missverständnisse aufzuklären."

Ein Jahr später sei aber der Druck von außen zu groß geworden: "Es war eine irrsinnige Stresssituation. Man wollte Beweise." Pöschko ortete nämlich damals (wie heute) bei einem anderen Antiatomverein "stark begründete Verdachtsmomente für rechtsextreme Positionen".

Anschobers Mitarbeiterin sagte aus, dass sie der Aktivistin nicht gedroht, sondern lediglich eine Befürchtung geäußert habe. Sie wies zudem darauf hin, dass es für den Vorwurf der Kooperation mit angeblichen Rechtsextremen laut Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes keine Grundlage gebe. "Ihr Bemühen in Ehren, aber es war zu viel des Guten", bilanzierte Richterin Lenz.

Man einigte sich letztlich auf eine Diversion. 80 Stunden gemeinnützige Leistungen muss die streitbare Atomgegnerin nun erbringen. (Markus Rohrhofer, DER STANDARD-Printausgabe, 7.2.2012)

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Ah Ha
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Bin ja kein Jurist, aber beim Durchlesen des Gesetzes ist an sich nicht die Aufnahme, sondern die Weitergabe der Aufnahme und das zu Kenntnis bringen strafbar.
Angesichts der laufenden Absichten alles zu speichern, scheint die Gesetzeslage gar nicht mehr ausgewogen.
In diesem Fall würde ich es so lesen, dass dieses Gespräch als Aussage eines Politikers als Öffentlich zu werten ist und daher nicht dieser Regelung unterliegen sollte.
Aber da bräuchte man einen Anwalt der das so darstellen kann....

THE MGT.
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Unbesehen der Frage, wie man zu (heimlicher) Aufnahme und Weitergabe von Telefongesprächen steht, wo sehen Sie "dieses Gespräch als Aussage eines Politikers"?

Es wurde das Gespräch mit der Büroleiterin aufgezeichnet, nicht eines mit Anschober.

silverfinger
35

im Grunde ist sie im Recht (denn Anschober hat gedroht) und jetzt da sie Beweise hat wird sie mit brachialer Staatsjustiz zur Rechenschaft gezogen ...
totalitäre systeme nennt man so etwas

Parkschwein
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das aufzeichnen von telefongesprächen ohne wissen und einverständnis des gesprächspartners ist immer schon verboten.

silverfinger
10

auch wenn es sich um eine Nötigung handelt, einen Gesetzesbruch, eine Einschüchterung ... auch dann???

bzw. ist das wieder mal ein typischer juristengeschwafel ..."ist immer schon verboten"
wer sagt das? das gesetz! wer bestimmt das gesetz? die mächtigen oder die mehrheit!

egal ob es verboten war oder nicht - tatsache ist dass der politiker seine macht benutzen wollte und das ist viel schlimmer als 2 min. im mp3 format aufzunehmen

keywords
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ja, auch dann.

Parkschwein
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"auch wenn es sich um eine Nötigung handelt, einen Gesetzesbruch, eine Einschüchterung ... auch dann???"

silverfinger
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soll die antwort sein auf was?

Parkschwein
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ich darf (als privatperson) auch nicht bei meinem nachbarn einbrechen um beweise gegen ihn zu sammeln.

silverfinger
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ich dachte es war ein gespräch?

Parkschwein
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soll die antwort sein auf was?

silverfinger
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es war ein gespräch dass sie aufgenommen hat und sie ist nicht eingebrochen ...das habe ich gemeint

Parkschwein
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und was haben die zwei sachen gemeinsam (aufzeichnen ohne wissen des gesprächspartners, einbruch)?

silverfinger
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äh gar nichts

oh doch: beim einbruch wird etwas geklaut was einem nicht gehört um damit im endeffekt profit zu machen.

beim aufzeichnen: dabei wurde offensichtlich ein verbrecher überführt

Parkschwein
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welchen teil von "einbrechen um beweise gegen ihn zu sammeln" hast du nicht verstanden?

silverfinger
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Seit wann ist ein abgehoertes gespraech eines amtsmissbrauchs ein einbruch?

Parkschwein
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das is ma wirklich zdeppert, entweder du stellst dich so oder es ist einfach so, jedenfalls sinnlos.

bitte, du hast das letzte wort.

Interne Notaufnahme
01

Nachdem man "einfach so" auf die Tschechen nicht mehr schimpfen darf, man mit den Benes-Dekreten auch nicht mehr die große Zahl der Österreicher mobilisiert, kämpft man halt als "strammer Rechter" gegen Temelin. Erhellend war ja, wie irgendwann der Haider in Wullowitz mit dem Hubschrauber zur Unterstützung der Grenzblockaden eingeflogen ist.

M L3
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Warum sollte man auf die Tschechen schimpfen?

Von den Benes Dekreten hab ich auch erst vor ein paar Jahren gehört, soviel Relevanz dürften sie heute nicht mehr haben.
Ansonsten kenne ich einige Tschechen - hier wie zuhause lebend, die sehr liebe Freunde sind und hatte bei Besuchen in unserem Nachbarland immer viel Vergnügen mit den netten Leuten.

sledgehammer44
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wirr

also wer droht wem womit? auf was hinauf? und übergibt dann als drohender dem standard den beweis für die drohung? um was zu erreichen?
was für ein kritischer prüfbericht?
bin ich der einzige der das nicht versteht?
und seit wann beeindruckt tatsächlich wen eine prüfung eines rechungshofs?

ludwig123
013

normal für Österreich.
der, der mit Kürzung der Fördergelder gedroht hat, ist der Arme.

Das kann man Drehen und Wenden wie man will:

1) sie nimmt das Gespräch nicht auf:
wenn sie dann behauptet, daß mit Förderkürzung gedroht wurde, dann glaubt ihr das niemand, da wird sie wegen Verleumdung geklagt.

2) sie nimmt das Gespräch auf....siehe Artikel

Sie hätte vielleicht am Schluß sagen sollen, daß das Gespräch aufgezeichnet wurde so als Gegendrohung

sledgehammer44
01
"abhöraktion"

liebe redaktion, schon klar das so eine schlagzeile was hergeben muss, aber schlagen sie abhören vielleicht nochmals nach.

NONE
02

Ich sehe hier das eigentliche Problem nicht so recht.

Es gibt hier zwei Möglichkeiten für die Aufnahme:

- Es ist als Beweismittel (vor Gericht) zulässig.
- Es ist nicht als Beweismittel (vor Gericht) zulässig.

Und das ist eine Frage die man beantworten kann.

Wenn es als Beweismittel sowieso nicht zulässig ist dann hat auch keine Anklage zu erfolgen.

sledgehammer44
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wir sind ja nicht in den usa^^

WBR
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Zum besseren Verständnis hier der Wortlaut des §120 StGB:

http://www.jusline.at/120_Mi%C3... _StGB.html

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