Falschberatung

Finanzberater AWD zu Schadenersatz verurteilt

6. Februar 2012, 13:41

Ein Berater empfahl Immobilienaktien, klärte aber nicht adäquat über das Risiko auf, nun bekam die AWD-Kundin vor Gericht recht

Wien - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat gegen den Finanzdienstleister AWD einen weiteren Sieg vor Gericht errungen - diesmal in einem Schadenersatzprozess namens einer AWD-Kundin: Ein Berater empfahl ihr Immobilienaktien, klärte sie aber nicht adäquat über das Risiko auf. Das Gericht sprach der Frau nun auch in zweiter Instanz Schadenersatz wegen "grob fahrlässiger" Beratung zu, teilte der VKI am Montag mit. Der AWD sprach von einem "in mehrerer Hinsicht speziellen Fall".

Die Einwendungen des AWD, der Anspruch sei verjährt bzw. die Kundin treffe ein Mitverschulden, seien vom Oberlandesgericht (OLG) verworfen worden, so der VKI. Die ordentliche Revision sei nicht zulässig. Der AWD kündigte an, zu prüfen, ob er ein Rechtsmittel einlegt.

Die Anlegerin erwarb in den Jahren 2005/2006 über Empfehlung eines AWD-Beraters Aktien von Immofinanz, Eco Business und Conwert. Sie hatte bis dahin laut VKI keine Kenntnisse über Wertpapiere und wollte keine Anlageform, bei der sie ihr Kapital verlieren kann. Der Berater habe ihr zugesagt, er habe "etwas", das "das gleiche wie Bausparen" sei, nur mit "besseren Zinsen als auf der Bank". Dass sie das investierte Geld komplett verlieren kann oder dass bei Aktien Kursschwankungen auftreten können, habe er ihr nicht gesagt. Der AWD-Mann habe der Kundin auch versprochen, sich um alles zu kümmern. Die "Gesprächsnotiz", die er ihr zur Unterschrift vorlegte, diene nur dem Nachweis der Anwesenheit gegenüber dem AWD. Anfang 2009 habe die Konsumentin dann erfahren, dass sie Verluste erlitten hat, im Sommer 2010 brachte der VKI eine Klage für sie ein.

Ansprüche nicht verjährt

Der AWD habe vor Gericht die Auffassung vertreten, dass die Kundin aus den Zusendungen zu Kapitalerhöhungen der Immofinanz den Charakter der Aktien bereits viel früher erkennen hätte können und die Ansprüche daher verjährt seien. Und: Weil sie die Gesprächsnotizen, die auch Risikohinweise enthielten, ungelesen unterschrieben hatte, treffe sie ein Mitverschulden.

Das OLG sah das anders: Das Nichtlesen der Risikohinweise zeuge zwar von einer gewissen Sorglosigkeit, doch trete dies gegenüber den Fehldarstellungen des AWD-Beraters weit zurück. Zur Verjährung befand das Gericht dem VKI zufolge: Anleger, die den Verdacht einer falschen Beratung hegen, hätten zwar eine Erkundigungspflicht, doch seien daran keine allzu strengen Anforderungen zu knüpfen. Die Mitteilung über die Kapitalerhöhungen hätten eine solche Pflicht nicht ausgelöst; erst die Depotmitteilung über die Verluste Anfang 2009. Die Ansprüche seien daher nicht verjährt.

VKI-Chefjurist Peter Kolba bezeichnete den Prozessverlauf als "geradezu typisch" für den Strukturvertrieb. "Zuerst präsentiert sich der AWD den Kunden als 'unabhängiger Finanzoptimierer', der alles 'in die Hand nimmt'. Kommt es zu Verlusten und wird Schadenersatz wegen Fehlberatung verlangt, dann tritt der AWD die Flucht aus der Verantwortung an und argumentiert u. a. auch damit, was der Kunde nicht selbst alles hätte wissen und erkennen müssen."

Einzelfall oder nicht

Der AWD sieht das freilich konträr: Es handle sich bei dem Verfahren um eine "besondere Einzelfallkonstellation". Bis dato sei der VKI mit seinen Verfahren gegen den AWD nämlich "gerichtlich nicht durchgedrungen", im Gegensatz zum aktuellen Fall sei ein Mitverschulden und/oder Verjährung der Ansprüche festgestellt worden, hieß es in eine Aussendung des Finanzdienstleisters. Der AWD betonte überdies, dass der Berufung teilweise stattgegeben worden sei. Und: Man habe im Verfahren "Vergleichsbereitschaft gezeigt", was der VKI aber abgelehnt habe.

Der VKI hat gegen den AWD neben einigen Musterprozessen auch fünf Sammelklagen im Namen von 2.500 Anlegern und einem Streitwert von 40 Mio. Euro eingebracht. Der - vom AWD stets vehement bestrittene - Vorwurf: Der AWD habe einfache Sparbuchsparer beim Erwerb von Immofinanz- und Immoeast-Aktien systematisch falsch beraten. Im aktuellen Schadenersatz-Musterprozess habe das Gericht diesen Vorwurf "als unbeachtlich befunden", so der AWD heute. (APA)

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Quousque tandem?
01
Der AWD sprach von einem "in mehrerer Hinsicht speziellen Fall".

Das einzig "Spezielle" an diesem Fall ist wahrscheinlich, dass der Herr "Berater" im Hauptberuf Friseur, und nicht Fleischhauerlehrling oder Installateurhelfer war.

Wer alten Muatterln, die bisher alles auf dem Überbringer-Sparbuch hatten, Immofinanz- oder Immoeastaktien andreht, gehört gesteinigt - im übertragenen Sinne.

Also: Schadenersatz blechen lassen bis zur Insolvenz!

Um AWD ist's so schad wie um eine Fleischfliege auf einer Hochzeitstorte!

Helbert
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Pensionsversicherungsprodukte sind noch schlimmer ..

... sollte es einen schlecht gehen - finanziell - so bekommt er s e i n Geld nicht zurück. Nur weil es ein Gesetz gibt muss es nicht richtig sein.

A Voice
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Noch gar nicht da

die "die Kunden sind halt so giiiiiiierig" poster?

Cyber Motzer
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die lieben Strukturvertriebe

man gibt ihnen eine hohe Provision und die bekommen alles vertickert, selbst die schlechtesten Finanzprodukte von Fonds und Versicherungen...

Daniel Harker
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Und wie ist das bei Lebens- und Pensionsversicherungen?
Da ist das Abziehen der Provision von den Prämien des Kunden erlaubt?
Normalerweise bezahlt der, der ein Geschäft macht, dem Vermittler einen gewissen Prozentsatz an Provision, NICHT der Kunde. Bei solchen Abschlüssen geschieht das aber, und zwar ohne dass der Kunde das weiß und ohne dass er zustimmt. Und selbstverständlich auch, ohne dass der Kunde es jemals erfährt. Was mit dem Geld passiert ist, wird einfach nicht verraten. Es ist natürlich offensichtlich, dass es sich um eine illegal vom Kunden abgezogene Provision handelt, aber wenn die Versicherungsgesellschaft diesen Umstand einfach nicht verrät, ist sie offenbar aus dem Schneider.
Auch der VKI zieht es hier vor, nix zu wissen.

RS69
 
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Es ist eher so, dass jeder halbwegs interessierte das leicht heraus finden kann: Einfach googeln, nachfragen, die Unterlagen lesen. Sogar Sie wissen's ja offensichtlich.

BernhardLouise
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Aus der Praxis der Generali ein gegenteiliges Beispiel:

Die Mittlerprovision wird tatsächlich NICHT vom Kunden erlegt, sondern vom Versicherer ausbezahlt.

Und zwar DANN an die Provisionäre - und zwar nicht BEIM Abschluß, sondern dann, wenn die Prämienzahlung(en) des Versicherten erstmals die Höhe der Provision erreichen.

Sieht auch ein wenig wie ein logischer Schutz des Versicherers vor (Schein)Verträgen versus dem Vermittler aus.

Daniel Harker
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Egal, wie man es macht, das Abziehen der Provision vom Guthaben des Kunden ist auf jeden Fall verboten.

Feind der Blasmusik
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Habe gestern Schuhe gekauft .....

.... weder auf der Rechnung noch sonst wo war zu sehen, wieviel vom Preis auf die Verkaufsprovision entfällt. :)))))
Sie könnten schon ein bisserl nachdenken, bevor Sie Stammtischargumente vertreten und posten.

Daniel Harker
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Mein Neffe hat übrigens auch einmal sowas gemacht, und in den *räusper* Seminaren die gleichen Sprüche gelernt wie Sie.
War nicht schlecht, die Zeit. Da hat er sich wenigstens frisiert und die Zähne geputzt und und einen Anzug gekauft. Aber finanziell und beruflich war es natürlich ein Reinfall. Andere haben keine Skrupel, auch ihren gesamten Freundeskreis auszusackeln, aber mein Neffe gehört zum Glück zu denen, die mit sowas keinen "Erfolg" haben.

Daniel Harker
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Wenn man sich Schuhe kauft, werden Dinge getauscht, Geld gegen Schuhe, und das Geschäft ist dann abgeschlossen.
Wenn jemand in eine Lebensversicherung einzahlt, kauft er damit nichts ein, sondern parkt sein geld dort nur. Anders als auf einem Sparbuch, aber es bleibt auf jeden Fall SEIN Geld. Der Einzahler vertraut es der Versicherungsgesellschaft nur an.

RS69
 
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Tatsächlich ist es nicht abtrennbar SEIN Geld. Ist ja kein Treuhandkonto.

Nur weil SIE nicht wissen, dass Sie für die Leistung des Vermittlers auch bezahlen müssen, heisst ja nicht, dass es geheim oder versteckt wäre.

Beim Schuhverkauf bekommt der Verkäufer auch einen Teil des geldes.

Daniel Harker
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Doch, es ist sowas wie ein Treuhandkonto.

Ich habe den Vermittler nicht beauftragt, mir eine Lebensversicherung zu vermitteln. Warum sollte ich das überhaupt tun? Ich könnte ja selber hingehen.
Es gibt auch keine Honorarnote. Und es ist auch nicht vereinbart, dass er sich das Geld einfach nimmt, sondern die Provision ist zwischen der Versicherung und dem Vermittler vereinbart, und die Versicherung bezahlt sie an den Vermittler.
Jeder Erlegte wird bestätigen, dass die "Beratung" kostenlos war, und das sagen auch die Vermittler. Die erwinseln sogar für die "Gratisberatung" Namen von Bekannten.

Was ist denn überhaupt die Leistung? Schuhe, da hat man was in der Hand. Aber was bei so einer Vermittlung? Weniger Geld als vorher?

RS69
 
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Und: OFFENSICHTLICH ist es NICHT sowas wie ein Treuhandkonto. Wie kommen SIe darauf?

RS69
 
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"Ich habe den Vermittler nicht beauftragt, mir eine Lebensversicherung zu vermitteln. Warum sollte ich das überhaupt tun?"

Offensichtlich haben Sie das doch: Ich unterstelle, dass Sie beim Vermittler gesessen sind und den Vertrag unterschrieben haben --> sonst hätten Sie ja keine, oder?

SIe haben sich eben - wie beim Schuhkauf - nicht informiert, was beim Vermittler / Verkäufer hängen bleibt, und was zum Versicherer bzw zum Schuhproduzenten kommt.

SIe werden aber wohl gesehen haben, was SIe raus bekommen - offensichtlich hat das für Sie gepasst, sonst hätten's wohl nicht unterschrieben. Bei den Schuhen leben's übrigens auch damit, dass sogar ein deutlich grösserer Anteil als bei der Versicherung - beim Handel hängen bleibt.

Daniel Harker
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Richtig, ich habe eine Lebensversicherung unterschrieben, aber ich habe keinen Auftrag erteilt, eine für mich zu suchen, sondern der Vermittler schlug mir kostenlos eine vor. Es gab keine Vereinbarung über eine Provision, und natürlich auch keine Honorarnote oder ein Honorar.

Doch, ich habe mich informiert. Ich habe den Vermittler ganz konkret gefragt, wie er sich finanziert. Und er hat ganz konkret einen Betrag genannt, den er von seinem Arbeitgeber (AWD) bekommt und darüber hinaus ganz konkret behauptet, dass die "Beratung" für mich kostenlos sei.

Nein, ich habe nicht gesehen, was dabei rauskommt. jeder Abzug geschah verdeckt.

Das einzige, was ich mir vorwerfen kann, ist, dass ich immer noch keine Strafanzeige gemacht habe.

RS69
 
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"Nein, ich habe nicht gesehen, was dabei rauskommt."

Ich glaub Ihnen nicht, dass SIe so dumm sind.

Nehmen's den Vertrag, den Sie unterschrieben haben.
Nehmen's die Polizze.
Nehmen's die jährlichen Abrechnungen.

Legen's die Drei nebeneinander.

--> Wenn's zusammen passt, haben SIe genau das bekommen, was sie unterschrieben haben.

Und die Rendite hat für Sie offensichtlich gepasst, sonst hätten's nicht unterschrieben.

Welchen Unterschied macht es, ob die Versicherungesellschaft das Geld bekommt oder der Vermittler?

Daniel Harker
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Doch, ich bin so dumm. Das kann ich Ihnen versichern.

Dank Ihrer weisen Eingabe, mir das einmal genauer anzuschauen, komme ich übrigens gerade drauf, dass der Name des Vermittlers gar nirgends aufscheint, nur eine Nummer.
Ich habe ein paar Jahre keine Abrechnung bekommen, nur wo drauftsteht, wie viel ich monatlich einzahle und was rechnerisch dabei herauskommt. Irgendwann hatte ich einen Megakapitalexplosion von 60Euroirgendwas. Ich fragte meinen Finanzonanierer, was das ist, und er erklärte mir, dass das meine aktuelle Megakapitalexplosion sei.
Von irgendwelchen Abzügen habe ich nichts mitbekommen.

Es macht grundsätzlich keinen Unterschied, wer mir das Geld stiehlt, wenn ich es eh nie wieder sehe. Da haben Sie schon Recht.

RS69
 
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Noch mal langsam:

Sie haben einen Vertrag vorgelegt bekommen - und waren mit der Gegenleistung für Ihr Geld zufrieden.

Sie bekommen immer noch die Selbe Gegenleistung.

Was hat sich geändert?

Bei den Schuhen akzeptieren Sie jedenfalls, dass wesentlich grössere Spannen unterwegs hängenbleiben, bei Gewand und Lebensmitteln sowieso. Warum stört Sie's gerade hier?

Daniel Harker
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Nein, ich bekomme keine Gegenleistung.
Was meinen Sie?

RS69
 
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Die Versicherung ist die Gegenleistung - und die hat sich ja vermutlich seit Ihrer Unterschrift nicht geändert, oder?

RS69
 
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Die Beratung war ja auch kostenlos? Oder haben SIe eine Rechnung für die Beratungsstunde bekommen?

Sie haben offensichtlich schon den Auftrag erteilt, dass er das für Sie erledigt - sonst hätten's ihm ja das nicht in die Hand gedrückt.

Sehen's mal in Ihrem Vertrag nach, ob sie das bekommen, was Sie damals unterschrieben haben (eben genau die garantierten Erträge und die damals vereinbarten Einzahlungen) - dann haben's genau das bekommen, was Ihnen gesagt wurde, und was Sie unterschrieben haben.

Aber SIe haben Recht: Die Dummheit der Konsumenten IST das grosse Problem bei solchen Geschäften.

Daniel Harker
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Ja, kostenlos. Nein, keine Rechnung.
Abzüge noch verschwiegen, als sie schon aufgedeckt wurden. Finanzonanierer tat so, als wüsste er nicht, wo das Geld hingekommen ist. Das habe ich sogar schriftlich.

Und jetzt bin ich echt sauer auf mich, dass ich noch niemanden angezeigt habe. Meine Dummheit ist wirklich ein großes Problem.

RS69
 
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Zeigen's ihn halt an. Ist ja grundsätzlich begrüssenswert.

Was mich immer wieder wundert: Da gibt's tatsächlich Leute, die denken dass wer gratis arbeitet.

Daniel Harker
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Von gratis arbeiten war keine Rede. Er hat gesagt, er bekommt soundsoviel Euro, für mich ist die "Beratung" (Zettel hinlegen, seriösen Kugelschreiber hinhalten) kostenlos. Das war für mich so in Ordnung.

Anzeigen kann ich ihn nicht, weil ich gerade feststelle, dass nirgends sein Name steht. Ich weiß zwar noch den Namen, den er mir genannt hat, aber der scheint nirgends auf.
Das mit der Dummheit ist vollkommen zutreffend. Trotzdem bin ich Ihnen dankbar, dass ich wegen Ihnen heute draufgekommen bin, dass ich offenbar nicht einmal den richtigen Namen meines Finanzonanierers kenne.

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