Klage gegen OÖN wegen Kommentar und Leitartikel zur Lobbying-Affäre
Linz - Im Medienrechtsprozess, den der ehemalige EU-Parlamentarier und Innenminister
Ernst Strasser gegen die "Oberösterreichischen Nachrichten" (OÖN)
angestrengt hat, ist er am Montag im Landesgericht Linz als Zeuge einvernommen
worden. Er sieht in zwei Zeitungsartikeln zu der Lobbying-Affäre die Delikte der
üblen Nachrede und der Verletzung der Unschuldsvermutung verwirklicht. Die
Verhandlung wurde auf 26. März vertagt.
Anlass für die Klage sind ein Leitartikel und ein Kommentar zu der
Lobbying-Affäre. Zwei Enthüllungsjournalisten der britischen "Sunday Times"
sollen - als Lobbyisten getarnt - Strasser für die Bereitschaft,
Gesetzesänderungen im EU-Parlament einzubringen, 100.000 Euro in Aussicht
gestellt haben. Videos der Gespräche wurden veröffentlicht. Er habe einen
Geheimdienst hinter den Journalisten vermutet, mit denen er mehrere Gespräche
geführt habe, so Strasser. Die beiden Journalisten waren am Montag nicht als
Zeugen erschienen, sie sollen für März erneut geladen werden.
Entschuldigt: Karas und Pröll
Die Zeugen Othmar Karas, Vizepräsident des Europaparlaments und
ÖVP-Delegationsleiter, sowie der frühere Obmann der Volkspartei, Finanzminister
und Vizekanzler Josef Pröll ließen sich entschuldigen. Sie sollen im März per
Videokonferenz einvernommen werden, so der Richter. Pröll sei als Zeuge
beantragt worden, um über den Inhalt von Gesprächen mit Strasser, bevor dieser
von seinen Ämtern zurücktrat, befragt zu werden, so der Anwalt der OÖN.
Strasser erklärte in seiner Zeugenaussage, er habe Indizien und Beweise über
die Hintermänner der Lobbyisten sammeln wollen, um diese dann den
österreichischen Behörden vorzulegen. Er habe auch einen Beweis erhalten,
nämlich dass das Unternehmen der beiden nicht im englischen Pendant des
österreichischen Firmenbuchs eingetragen sei, aber zu spät.
Ein Privatgutachten belege, dass die veröffentlichten Videos
zusammengeschnitten seien, dass Mundbewegungen und Ton nicht immer
zueinanderpassen würden, so Strasser. Wo eine Sequenz, die der Anwalt der
Zeitung abspielte, aufgenommen worden sei, könne er nicht sagen. Die Qualität
sei zu schlecht. In dem Video erklärte der Ex-Politiker auf die Frage, ob seine
Tätigkeit als Europaparlamentarier und Lobbyist sich vereinbaren ließen, dass
das schon funktionieren würde. Sein Anwalt beantragte, ein gerichtliches
Gutachten einzuholen, dass die Videos manipuliert worden seien. Auch die
ungeschnittenen Fassungen des Bild- und Tonmaterials sollen beschafft werden.
Keine Notizen
Es habe insgesamt fünf oder sechs Gespräche über jeweils etwa eine Stunde mit
den beiden Journalisten gegeben, das erste sei im Mai oder Juni 2010 gewesen,
berichtete Strasser. Einmal habe er gesagt, dass Kunden ihm 100.000 Euro im Jahr
zahlen würden. Diese Kunden seien nicht vorhanden gewesen. Er habe die beiden
provozieren wollen, um Beweise zu erhalten, erklärte er mehrmals auf Fragen des
Rechtsvertreters der OÖN. Von den Unterredungen habe er keine Notizen gemacht.
"Das ist nicht sinnvoll, wenn man das Gefühl hat, ein Geheimdienst ist im
Spiel", so Strasser. Auch auf Telefonate oder E-Mails habe er in der Sache
verzichtet. Ein Geheimdienst sei nur erfolgreich, wenn er jemanden in der Hand
habe. Deshalb habe er penibel darauf geachtet, keine Verletzungen zu begehen,
erklärte der Ex-Politiker.
In Bezug auf Anträge im Europaparlament habe er nie mit Karas oder Ranner
gesprochen, aber über Experten in deren Büros versucht, herauszufinden, wer
etwas von einem Antrag auf Änderungen von Regelungen des Kapitalmarkts haben
könnte, um Hinweise auf die Hintermänner zu erhalten, so Strasser.
Die ehemalige Europaparlamentsabgeordnete Hella Ranner sagte aus, dass es ein
E-Mail aus dem Büro Strassers an ihr Büro gegeben habe, aber kein Druck ausgeübt
worden sei. Sie habe die Nachricht erst im Nachhinein gesehen. (APA)