Oberösterreich

Taxler und Fahrgast drohten einander mit Taser und Gaspistole

6. Februar 2012, 10:17

Streit um Fuhrlohn - Beide angezeigt

Linz - Ein Streit um den Fuhrlohn ist Sonntag früh in Rüstorf (Bezirk Vöcklabruck) eskaliert. Ein Taxifahrer bedrohte seinen Gast zunächst mit einem Elektroschocker, dieser zog wenig später eine - nicht geladene - Gaspistole. Beide Männer wurden angezeigt, wie die Sicherheitsdirektion Oberösterreich am Montag in einer Presseaussendung mitteilte.

Der 24-jährige stark alkoholisierte Fahrgast ließ sich gegen 4.50 Uhr nach Hause bringen. Weil er beim Aussteigen nicht genügend Geld bei sich hatte, verlangte der Taxilenker eine Sicherheitsleistung. Es kam zum Streit und schließlich zu einem Handgemenge. Der Chauffeur griff zu einem Elektroschocker und betätigte ihn. Daraufhin händigte ihm der Fahrgast seine Geldbörse aus. Dann ging er in sein Haus, angeblich um das restliche Geld zu holen. Der Taxler wartete in der Zwischenzeit im Auto.

Wenig später kam der 24-Jährige wieder und verlangte seine Geldbörse zurück. Als sie ihm der Taxler nicht geben wollte, sondern weiterhin die Begleichung des Fuhrlohns verlangte, zog er eine Pistole aus der Jackentasche und bedrohte den Fahrer. Dieser warf daraufhin die Brieftasche weg und fuhr davon. Verletzt wurde bei dem Streit niemand, beide Männer wurden angezeigt. (APA)

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Ignaz gartengschirrl
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da haben sich ja die richtigen 2 gesucht und gefunden.

Chr. Hoc.
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[...] beide Männer wurden angezeigt

Beide wurden angezeigt, oder haben sich wechselseitig angezeigt? Das klingt so nach einer dritten Partei.

Selfdefense
21
Da sind 2 getrennte Delikte

Der Taxler hätte den Fahrgast wegen des Versuchs, den Fuhrlohn zu prellen "mit angemessener Gewalt" festhalten können und dann der Polizei übergeben müssen. Stattdessen hat er die Geldbörse mit Gewalt an sich gebracht.

Der Fahrgast hat dann immerhin einen Raub begangen...

Gilgamesh
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Also eigentlich hat der Taxifahrer den Raub begangen, da er mit einer Waffe Geld forderte..

M L3
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Der Fahrgast wollte bloß sein Eigentum zurück

Im allgemeinen befinden sich in der Geldbörse mehr Dinge als Bargeld, von welchem dem Taxler der Fuhrlohn zustehen würde.

GRohnePunkte
01
Nein, den Raub hat wohl strafrechtlich gesehen der Taxler begangen

Denn selbst dann, wenn ihm der Fuhrlohn vermeintlich zustehen würde, ist das Geld in der Geldbörse des Fahrgastes noch lange nicht SEIN Geld. Daher hat der Taxler sich mit Waffengewalt unrechtmässig bereichert.

Der Fahrgast hat strafrechtlich eine Anzeige wegen gefährlicher Drohung (§ 107 StGB) zu erwarten. Der Rest (der Fuhrlohn) ist bloss eine Frage des Zivilrechts.

Vorsätzlicher Betrug wird dem Fahrgast nicht nachzuweisen sein, da er bloss zu wenig Geld bei sich hatte. Der Taxifahrer hätte den Zivilrechtsweg beschreiten müssen. Die Personalien dafür aufzunehmen oder von der Polizei aufnehmen lassen, hätte genügt.

Man darf niemandem Wertsachen mit Gewalt abnehmen, auch ganz eindeutigen Schuldnern nicht.

GRohnePunkte
01
Der Taxler ist also nach § 142 (2) zu bestrafen ...

... falls die hier erfolgte Tatbeschreibung stimmt. Das bedeutet aber eine Mindeststrafe von 6 Monaten.

Der alkoholisierte Fahrgast wird nach § 107 StGB (gefährliche Drohung) mit bis zu 1 Jahr Haft bemessen, wobei es dafür aber keine Mindeststrafe gibt. Da die Alkoholisierung ein Milderungsgrund ist, kommt es darauf an, ob er schon Vorstrafen hat, die als erschwerend bemessen werden. Normalerweise wird er mit ca. 1 Monat bedingt auf 3 Jahre und/oder einer geringen Geldstrafe davonkommen. Der Taxler hingegen benötigt einen sehr sehr guten und sehr teuren Anwalt, um die 6 Monate Mindeststrafe nicht absitzen zu müssen.

Jedenfalls hätten sich beide einiges erspart (vor allem viel Geld), hätten sie das normal und zivilisiert geregelt.

Maria Gassner
00

der taxler braucht bloß einen fähigen staatsanwalt der ihn erst gar nicht nach 142 anklagt. da sind bei ihnen wohl noch ein paar einheiten strafrecht angesagt.

GRohnePunkte
01
Ich sagte ja extra dazu: "... falls die Tatbeschreibung so stimmt"

Und wenn die Tatbeschreibung so stimmt, dann ist es ganz eindeutig § 142 (2) wenn der Taxler die Geldbörse des Kunden mittels Anwendung oder aber auch nur mit der Androhung der Anwendung eines Elektroschockers an sich gerissen hat. Da fährt die Eisenbahn drüber.

Man kann sich nicht mit angewandter Gewalt über das Zivilrecht stellen. Sie würden auch schön schauen, wenn die Versicherung die ausständige KFZ-Prämie nicht über das Bezirksgericht sondern mittels dreier russischer Profikiller, die um 6 Uhr früh Ihr Wohnzimmer mit geladenen Pumpguns stürmen, eintreiben würde. Auch dann wäre das nämlich strafrechtlich gesehen ein Raub, auch wenn Sie der Versicherung tatsächlich die KFZ-Prämie schulden würden.

joachim posan
 
00
"an sich gerissen"

ich lese nirgendwo dass der Taxler die Geldboerse "an sich gerissen haette"
Vielmehr "verlangte der Taxilenker eine Sicherheitsleistung". Das ist legitim.
"Es kam zum Streit und schließlich zu einem Handgemenge. Der Chauffeur griff zu einem Elektroschocker und betätigte ihn."
Das kann man als Notwehr werten (oder als Angriff, geht aus dem Artikle nicht hervor)
"Daraufhin händigte ihm der Fahrgast seine Geldbörse aus." Das kann man Sicherheitsleistung/"Bezahlung" ansehen.
Also, eine Anklage des Taxlers ist bei einem faehigen Staatsanwalt eher unwahrscheinlich. Ermittelt muss dennoch werden, daher die Anzeige.

Maria Gassner
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schon mal was von bereicherungsvorsatz gehört?

Selfdefense
00
Den Fuhrlohn zu verlangen ist kein "Bereicherungsvorsatz"

GRohnePunkte
00
Den Fuhrlohn unter Gewaltanwendung bzw. unter Androhung von Gewalt ....

.... zu verlangen, ist aber jedenfalls immer ein Bereicherungsvorsatz.

Wenn Sie zum Beispiel eine Leistung nicht bezahlen wollen, weil sie z.B. der subjektiven Meinung sind, diese Leistung wurde nicht ordnungsgemäss erbracht, dann brauchen Sie auch nicht gleich zu bezahlen. Wenn diese Zahlung jemand gewalttätig einfordert, dann ist das Raub und Bereicherungsvorsatz.

Denn für diese Fälle gibt es ein zivilrechtliches Verfahren vor Gericht, das diese Fälle gerecht klären wird.

Das Einzige was man tun darf, ist, die Personalien festzustellen um klagen zu können, und wenn die Personalien nicht freiwillig herausgegeben werden, dann kann man die Polizei hinzuziehen. Aber Gewalt darf man weder anwenden noch androhen, sonst ist es Raub.

Maria Gassner
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wie kann mensch nur so von sich selbst überzeugt sein.

wenn dir jemand geld schuldet und du ihn dann niederschlägst und es dir nimmst, dann hast du dich nicht unrechtmäßig bereichert. folglich kein raub sondern körperverletzung welcher qualifikation auch immer.

lesens beim lewisch nach, der bringt in etwa so ein beispiel

neuraltradingfx
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high noon in ruestorf. django reitet wieder.

Chr. Hoc.
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Im ersten Teil mit Franco Nero ritt Django übrigens überhaupt nicht.

Buster Bluth
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Ich bin diese Nachrichten über gewalttätige Suchtgiftkonsumenten langsam leid.

motd
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Taxler?

Experte für eeh alles
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Maaaaaah, do geats zu in Wean!

Verdad
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Linz ist (gottseidank) kein Wiener Bezirk.

semper fidelis
00
Oberösterreich!

theEdge
 
05
Waffen erhöhen die Sicherheit!

Ceterum Censeo2
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... indem sich die Waffenbenützer gegenseitig eliminieren?

armin delmenhorst
 
21
:-) Natürlich zeigen solche Szenen

wie gefährlich Waffen im privaten Umlauf, soll heißen in den Händen von solchen Heinis sind. Von dem abgesehen, zeigen derartige Berichte auch, wie elendig zum Teil der Arbeit der Taxilenker ist. Im Prinzip handelt es sich bei ihrem Lohn um Schmerzensgeld.

M L3
00
So wie bei einer Prostituierten?

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