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Die Kfz-Versicherung bietet ein weites Feld für Betrugsversuche. Die Versicherungsunternehmen kündigen meist nur Mehrfachtäter, auch zu Anzeigen kommt es nicht immer.
Wien - Wer einen großformatigen Fernseher zu Weihnachten bekommen hat, sollte unbedingt Kleinkinder aus dem Haushalt entfernen. Denn die sind offenbar ganz versessen darauf, die Geräte umzustoßen und zu ruinieren. Zumindest, wenn man den Meldungen Geschädigter bei den Versicherungen glaubt.
"Es kommt immer wieder vor, dass die Kunden sagen, ihr Baby habe den fünf Kilogramm schweren Fernseher vom Regal gerissen", erzählt Wolfgang Reisinger, der Leiter der Schadenabteilung bei der Wiener Städtischen Versicherung. Es gibt aber noch kräftigeren Nachwuchs. "In einem Fall soll ein Dreijähriger eine 300 Kilogramm schwere Harley-Davidson umgeworfen haben. Wir haben dann nicht gezahlt."
Auswirkung auf Prämien
Um fünf Prozent niedriger könnten die Prämien sein, würde es keine Betrugsversuche mehr geben, schätzt Reisinger. Es gebe keinen altersmäßigen Unterschied, das Phänomen ziehe sich auch durch alle sozialen Schichten.
Eine Einschätzung, die Eric Eybl von der Generali-Versicherung teilt. Ein Prozent der Kunden werden dort überführt. Dass die Dunkelziffer sehr viel höher ist, glaubt Eybl aber nicht - er fasst die Grenze zum strafrechtlich relevanten Betrug jedoch weiter: "Eine überhöhte Forderung ist noch lange kein Betrug." Denn das kommt ebenso immer wieder vor. Beim Diebstahl eines Fahrrads wird das zehn Jahre alte Zweirad dann zum modernen Mountainbike, nach Einbrüchen werden Rechnungen fingiert, um den gestohlenen Laptop teurer zu machen.
Manchmal ist der Trick allerdings etwas zu offensichtlich. "Wir haben jetzt gerade einen Fall gehabt, bei dem eine Notstandshilfeempfängerin nach einem tatsächlich stattgefundenen Einbruch angegeben hat, ihr seien 5000 Euro Bargeld und Schmuck um 40.000 Euro gestohlen worden", erzählt Wiener-Städtische-Mann Reisinger. Auch wenn ein Kunde für die 40-Quadratmeter-Wohnung eine Versicherungssumme von 200.000 Euro will, werde man stutzig.
Beliebte Kaskoversicherung
"Aber diese Fälle regen uns gar nicht mehr auf", gibt sich auch Reisinger abgeklärt. Neben der Haushaltsversicherung ist bei den 08/15-Kunden auch die Kfz-Kaskoversicherung als kreatives Tätigkeitsfeld beliebt. "Ein Kunde, der eine Urlaubskaskoversicherung abschließt und dann schon am zweiten Tag im Ausland einen Schaden meldet, wird genauer geprüft, da sich der Verdacht aufdrängt, dass der Unfall schon davor passiert ist."
Bei der Identifizierung möglicher Unregelmäßigkeiten helfen bei der Generali mehrere Methoden. "Wir haben Computerprogramme, die Auffälligkeiten registrieren, ein Stichprobensystem, bei dem ein beliebiger Fall genauer geprüft wird, und wir verlassen uns auf das Wissen altgedienter Referenten", sagt Eybl. Mittlerweile schaue man wieder genauer hin - "das ist aber für beide Seiten gut", ist er überzeugt.
"Verhandlungssache"
Werden Kunden ertappt, reagieren sie unterschiedlich. "In manchen Fällen reicht es, wenn wir einfach schreiben: ,Den Schadensfall können wir nicht nachvollziehen'", erzählt Eybl. "In den meisten Fällen hört man danach nie wieder etwas", schildert auch Reisinger. "Aber natürlich gibt es auch Hartnäckige, dann prüfen wir es auch weiter."
Für Reinhard Kreiss vom Institut für Kriminalsoziologie an der Uni Wien kann sich Hartnäckigkeit aber durchaus auszahlen. "Es ist natürlich auch manchmal Verhandlungssache", ist er überzeugt. Über die Soziologie von Betrügern gebe es aber wenig wissenschaftliche Untersuchungen. "Das Argument der Menschen sich selbst gegenüber ist meistens die Amortisierung - man hat so lange eingezahlt, jetzt will man auch einmal etwas zurück."
Kontrolldruck wirkt
Gesichert sei allerdings, "dass Betrug eine der wenigen Deliktformen ist, wo Kontrolldruck und Strafandrohungen wirken", sagt er. Dass allerdings Prämien wirklich sinken würden, wenn es weniger Betrugsversuche gibt, bezweifelt er eher.
Den Assekuranzen ist es jedenfalls in den meisten Fällen wichtiger, den Kunden zu behalten, als zur Polizei zu gehen. "Wir legen auf eine Kriminalisierung keinen Wert und kündigen auch nur Mehrfachtäter", sagt Reisinger. Mitunter gebe es zwar Anzeigen, doch die betreffen nur professionelle Betrüger.
Etwa die "Schussfahrer". Die provozieren Unfälle, indem sie die Rechtsregel ausnutzen und dann so überraschend in eine Kreuzung einfahren, dass sie "abgeschossen" werden. (Michael Möseneder, DER STANDARD, Printausgabe, 6.2.2012)
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@jumpingjack flash
> eine trockene schadensmeldung abschickt -
> und einfach nicht drauf reagiert wird.
Wenn die Schadensmeldung nachweislich schriftlich, vollständig, zeitnah zum Schadensfall und möglichst auch mit einem offiziellen Nachweis wie z.B. einer polizeilichen Anzeigebestätigung erfolgt ist, dann sollte so etwas nicht vorkommen.
Falls doch, dann hilft eine Urgenz mit Androhung rechtlicher Schritte sicher zumeist Wunder.
Und falls es eine Versicherung unbedingt haben will, kann sie gerne auch eine Mahnklage haben, welche klarerweise auf ihre Kosten geht.
Deine Rechtsschutzversicherung freut sich jedenfalls über solche lukrativen Fälle.
undichter geräteschlauch, in der unteren wohnung gibt es am plafond und wand einen wasserfleck - beide mieter sind haushaltsversichert - ein klarer fall?
mehr als ein jahr, zig mails, dann schickt die haushaltsversicherung von - dem unteren geschädigten mieter (fragen sie bitte nicht mich warum die, die vom oberen, die wr. städtische zahlt nix) eine sachverständigen, nach eineinhalb jahren wird das geld für den schaden endlich ausgezahlt - supernett die versicherungen
Schussfahrer???
Was soll denn das? Wenn ich Vorrang habe, hab ich Vorrang. Ich bin einer der seinen Vorrang liebt, dennoch habe ich damit noch nie einen Unfall gehabt. Selbst wenn das passiert kann ich doch wohl unmöglich Schuld haben. Wozu gibt es auch die StVo??
@Andreas Scherrer
> Wenn ich Vorrang habe, hab ich Vorrang.
Du hast offenbar das Prinzip nicht verstanden.
Es geht eben darum, daß NICHT du, sondern eben der "Schußfahrer" (scheinbar) Vorrang hatte.
Entweder, weil du z.B. dort du früher einmal Vorrang hattest, was inzwischen längst geändert wurde, dort eine Gasse Rechtsvorrang hat, von der "nie einer kommt" oder der Unfall mehr oder weniger direkt provoziert wurde, indem dir von einem (tatbeteiligten) Fußgänger oder dem "Schußfahrer" selbst gezeigt wurde, daß du fahren könntest.
Auch ein strategisch gut platzierter Kastenwagen an der Kreuzung, welcher dir die Sicht versperrt, sodaß du dich in die Kreuzung vortasten mußt, ist sehr beliebt und "verschwindet" dann oft schnell.
...
...
Eine andere beliebte Möglichkeit sind die "Ampeltricks", wo es jemand vor dir es im Prinzip (scheinbar) darauf anlegt, noch bei "dunkelgrün/hellgelb" über die Kreuzung fahren zu wollen, in der Absicht, daß du ihm schnell noch folgen und genauso (nun eben wohl schon bei "dunkelgelb/hellrot") weiterfahren würdest.
Allerdings überlegt er es sich dann doch noch vorher anders und macht dann vor der Kreuzung eine Vollbremsung, weil er "erst spät das Umschalten der Ampel erkannt habe", wodurch du eben auffährst und alles (meist gibt es auch noch "zufällig" bezeugungswillige Fußgänger, welche deine Schuld bestätigen) gegen dich spricht und du als Auffahrender dem ersten Anschein nach haftest.
so steht es groß im gesetz. § 152 VersVG. also beharren sie weiter auf ihren vorrang, gefährden sie weiter leben und gesundheit anderer!
zwischen "passieren" und "vorsätzlich herbeigeführt" ist ja wohl ein großer Unterschied. Ich vermeide jeden Unfall - soweit es geht (bisher klappte das bei mir ausnahmslos immer) - wird mir aber die Vorfahrt genommen (bewußt oder unbewußt), mache ich darauf aufmerksam (Licht, Hupe, etc...)
1. Man darf seinen Vorrang nicht erzwingen.
2. "Schussfahrer" meint, dass Autofahrer plötzlich bewusst beschleunigen und so einen Unfall provozieren - der nicht geschehen wäre, wenn sie ihr ursprüngliches Tempo beibehalten hätten.
Den Passus "Vorrang erzwingen" gibt's in der StVO nicht! Wenn jemand Vorrang hat, hat er Vorrang, alles Andere ist Makulatur. Leider wird das Argument des "Erzwingens" gern von den Versicherungen aufgegriffen, um sich im Versicherungsfall abzuputzen. Und die Richter schlagen mit ihren knieweichen Sprüchen in dieselbe Kerbe. Daher ist für Autofahrer heutzutage eine Rechtsschutzversicherung unerlässlich. Denn die Versicherungen geben meist sehr schnell nach, wenn sie sehen, dass sich jemand zur Wehr setzt.
"Vorrang erzwingen" mag es im Gesetz nicht geben. Aber die auch etwas schwammigen Bestimmungen zum Vertrauensgrundsatz könnten da hineinspielen. Sinngemäß: Wenn ich erkennen kann, das der andere einen Blödsinn/Fehler macht, dann darf ich mich nichtmehr darauf verlassen, daß er die Regeln befolgt. Also auch nicht mehr, daß er meinen Vorrang kennt/akzeptiert. Und wenn ich das erkenne, dann muß ich entsprechend doppelt vorsichtig sein, um einen Unfall nach Möglichkeit zu vermeiden. Ist ja auch ganz sinnvoll.
es gibt sicher immer wieder fälle, die ganz große freundschaften mit versicherern verhindern.
aber ihre rechtsausführungen sind - mit verlaub - makulatur.
1) das schikaneverbot gibt´s im ABGB.
2) die leistungsfreiheit des versicheres bei vorsätzlicher herbiführung des versicherungsfalles im § 152 VersVG.
schönen tag noch.
Im Grunde ja.
Nur die Wahl der Versicherung sei gut überlegt. Soll schon vorgekommen sein, dass die eigene Rechtsschutzversicherung und die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners beim selben Versicherungsunternehmen abgeschlossen waren.
na dann versuchen Sie mal Ihren Vorrang beim einfahren in einen ungereglten Kreisverkehr (gibts einige in Wien) ungschaut geltend zu machen. Die chance unbeschadet davon zu kommen sind geringer als beim russischen Roulete, zumal viele nicht wissen dass da der rechtskommende somit einfahrende vorrang hätte. Und selbst in ganz klaren situationen wie ich hätte (Auto überquert vorrangsstrasse und ich mit Motorrad fahr ungespitzt rein) müssens damit rechnen dass die gegnerische Versichurung alles versucht das abzuwehren. Erst kurz vorm Gerichtstermin kam ich dann zu meinem Recht, 5 Monate später.
dass einige nicht wissen dass man eben NICHT immer Vorrang hat beim Einfahren in einen Kreisverkehr. Nachzulesen z.b bei: http://www.kfv.at/uploads/m... _05_13.pdf
"Bei jeder Einfahrt in den Kreisverkehr gibt es zwei Arten der Beschilderung. Bei der
gängigeren Variante haben alle Einfahrenden eine Vorrang-geben-Tafel. Somit hat
der Querverkehr – sprich: jeder Verkehrsteilnehmer der sich im Kreisverkehr befindet
- Vorrang.
Die zweite Variante stellt einen unbeschilderten Kreisverkehr dar. Der Einfahrende
hat somit immer Vorrang, da er der Rechtskommende ist."
Die ungeregelte Variante ist mir z.b. oft auf Strassen von Buslinien aufgefallen, damit der schnell durchpfeiffen kann. ;-)
Mittlerweile 2:10
Is also nicht so schlimm. "Nur" 2 wissen nicht über Vorrangregeln Bescheid.
Sie sollten vielleicht die Zeit nutzen und einen der vielen Links hier folgen um die offensichtlichen Wissenslücken aufzufüllen anstatt hier herumzupöbeln.
cu
http://de.wikipedia.org/wiki/Krei... teilnehmer
Kurz runterscrollen zur Regelung in Ö.
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