Ministerin Bures: keine Aufweichung des Konsumentenschutzes
Im Herbst des Vorjahres war der Katzenjammer bei den
Mobilfunkbetreibern groß, als die Telekom-Regulierungsbehörde RTR
ihren Entwurf zur Verordnung der Kostenbeschränkung im mobilen
Internet vorstellte. Die Bestimmungen würden über den
Konsumentenschutz hinausschießen, hieß es damals aus der Industrie.
Nun scheinen die Netzbetreiber teilweise auf Gehör gestoßen zu sein,
denn wie die APA erfuhr sollen mehrere Bestimmungen zum
Konsumentenschutz im Betreiber-Interesse verändert werden. Auf
Anfrage hieß es dazu von Infrastrukturministerin Doris Bures,
dass sie einer Aufweichung der Regelungen eine klare Absage erteilt.
Verordnung gefordert
"Die RTR ist eine unabhängige Behörde und in ihren Entscheidungen
frei. Als für das Telekommunikationsgesetz zuständige Ministerin sage
ich aber ganz klar: Nur wenn Telefonkundinnen und Kunden vor bösen
Überraschungen auf der Telefonrechnung geschützt werden, ist das Ziel
des Gesetzes erreicht. Wir brauchen rasch eine Verordnung, die sowohl
den Intentionen des Gesetzes als auch den technischen Möglichkeiten
der Unternehmen Rechnung trägt", stellte Burse klar.
Automatische Sperre
Dem Vernehmen nach sollte zum Beispiel ursprünglich nach einem
Überschreiten des Internet-Datenlimits um 60 Euro eine automatische
Sperre erfolgen - nun soll diese erst bei 90 Euro erfolgen. Gerade
bei mobilen Datendiensten kommt es immer wieder zu Beschwerden bei
der Schlichtungsstelle der RTR, weil Kunden durch Unwissen oder
Unachtsamkeit ihr Datenlimit und in Folge ihr Haushaltsbudget
sprengen. Weiters will Bures verhindern, dass Übergangsfristen für
Warn- und Sperrmechanismen verlängert werden. Die Industrie
argumentiert mit einem erheblichen finanziellen Mehraufwand und einem
größeren Zeitbedarf zur Umstellung der Verrechnungssysteme.
TKG-Novelle
Basis für die jetzige Begutachtung ist eine Novelle zum
Telekomgesetz (TKB) aus dem Oktober des Vorjahres. Aktuell
beschäftigt das Parlament gerade eine andere Novelle zum TKG -
nämlich jene zur Universaldienstverordnung aus dem Jahr 2006. Im
Korruptions-U-Ausschuss des Parlaments wird derzeit untersucht, ob
sich Marktführer A1 (Telekom Austria) die Novelle beim damaligen
Infrastrukturminister Hubert Gorbach gekauft hat. Er
bestritt dies zuletzt bei seiner Zeugenbefragung diese Woche. (APA)