US-Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen den siebenmaligen Tour de France-Sieger ein
Los Angeles - Die US-Staatsanwaltschaft hat ihre
Dopingermittlungen gegen den siebenmaligen Tour de France-Gewinner
Lance Armstrong eingestellt. Die Juristen versuchten knapp zwei
Jahre lang zu klären, ob während Armstrongs Zeit beim amerikanischen
Rennstall US Postal ein Dopingprogramm aufgebaut wurde und ob der
Radstar die Anwendung unerlaubter Mittel unterstützt oder
befürwortet hat.
"Ich bin erfreut, zu erfahren, dass die US-Staatsanwaltschaft
ihre Untersuchungen beendet hat. Es ist die richtige Entscheidung",
betonte Armstrong. Der Texaner war in der Vergangenheit mehrfach von
ehemaligen Teamkollegen, unter anderem den selbst des Dopings
überführten Floyd Landis und Tyler Hamilton, beschuldigt worden,
leistungssteigernde Mittel genommen zu haben. Armstrong selbst hatte
die Vorwürfe stets vehement zurückgewiesen.
Die Anti-Doping-Agentur der USA (USADA) teilte nach der
Einstellung des Verfahrens allerdings mit, dass sie ihre eigenen
Untersuchungen fortsetzen wird. "Anders als für die
US-Staatsanwaltschaft ist es der Job der USADA, den Sport sauber zu halten
und nicht, Strafgesetze durchzusetzen. Unsere Untersuchungen gegen
Doping im Radsport werden fortgesetzt und wir warten schon darauf, die
Informationen zu bekommen, die in der staatlichen Untersuchung gesammelt
wurden", teilte USADA-Chef Travis Tygart mit.
Hamilton hatte ausgesagt, er habe gesehen, wie Armstrong bei der
Tour 1999 sowie vor den Rennen im Jahr 2000 und 2001 das Blutdopingmittel EPO
verwendet habe. Hamiltons Anwalt betonte nach Entscheidung über die
Verfahrenseinstellung, dass sein Mandant die Wahrheit gesagt habe. "Der Fakt, dass Doping vorgekommen war, ist ein anderes Thema als
eine mögliche Straftat", sagte Chris Manderson.
Zumindest wissenschaftlich ist erwiesen, dass Armstrong 1999 bei
seinem ersten Toursieg EPO benutzte. Eine
nachträgliche Analyse einer Blutprobe, die die Zeitung "L'Equipe" 2005 nach seinem
ersten Rücktritt veröffentlichte, belegt das. Trotzdem gab es keine
Sanktionen, weil sportrechtliche Richtlinien - eine B-Probe gab es
nicht mehr - dagegen sprachen. (APA/sid)