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Wien - Der frühere Finanzminister Karl-Heinz Grasser soll von seiner Schwiegermutter Marina Giori-Lhota schwer belastet worden sein. Das Nachrichtenmagazin "profil" berichtet in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe von einem Schreiben an die Großbetriebsprüfung der Finanzamtes Innsbruck vom 18. November 2011. Darin habe Gioiri-Lhota angegeben, niemals "wirtschaftlich Berechtigte" jenes Kontos gewesen zu sein, auf das Grasser insgesamt 500.000 Euro für seine Schwiegermutter eingezahlt haben soll.
Grasser hatte sich bisher gegenüber der Justiz damit gerechtfertigt, dass er zwischen 2005 und 2006 insgesamt 500.000 Euro von seiner Schwiegermutter in bar übernommen und für sie in einen Genussschein der Hypo Alpe-Adria investiert hätte. Das Geschäft lief über ein Meinl-Bank-Konto der Schweizer Treuhandgesellschaft Ferint AG und warf einen unversteuerten Gewinn von 274.588 Euro ab. Laut von Grasser vorgelegten Unterlagen soll seine Schwiegermutter "wirtschaftlich Berechtigte" dieses Ferint-Kontos gewesen sein. Die Tiroler Finanz begehrte von Giori-Lhota daraufhin Auskunft, ob die ihr zugeordneten Einkünfte in der Schweiz versteuert worden seien.
"Zu keinem Zeitpunkt 'wirtschaftlich Berechtigte'"
In dem "profil" vorliegenden Schreiben Giori-Lhotas an die Finanz heißt es wörtlich: "Vorweg ist festzuhalten, dass ich zu keinem Zeitpunkt 'wirtschaftlich Berechtigte' des auf die Ferint AG lautenden Depots Nr. 49214-0 bei der Meinl Bank AG war ... Ihrem Ersuchen um Vorlage geeigneter Unterlagen, die belegen, dass die Erträge aus dem Wertpapierdepot in der Schweiz der Besteuerung unterzogen worden sind, kann ich ... leider nicht nachkommen. Da ich nicht wirtschaftliche Berechtigte des Depots bin bzw. war, waren allfällige Erträge aus diesem Wertpapierdepot nicht in meine Schweizer Steuererklärung aufzunehmen."
Zu den Hintergründen der von Grasser ebenfalls vorgelegten Treuhandvereinbarung vom 21. Oktober 2005 erklärte sie gegenüber der Finanz: "Ihre Frage ... kann ich leider nicht beantworten, weil dieser Treuhandvertrag ohne mein Zutun und ohne mein Wissen abgeschlossen wurde."
Anwalt weist Vorwürfe entschieden zurück
Grassers Anwaltskanzlei Ainedter & Ainedter hielt gegenüber "profil" an der Verantwortung ihres Mandanten fest: "Die Schwiegermutter hat ihm das Geld geborgt. Dieses wurde mit sämtlichen Erträgnissen an Frau Giori-Lhota zurückgeführt." SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer sieht hingegen Grassers Argumentation "wie ein Kartenhaus in sich zusammenbrechen". Er rechnet in einer Aussendung mit einer Anklage gegen den Ex-Finanzminister in den nächsten Monaten.
Die Anwaltskanzlei Karl-Heinz Grassers, Ainedter & Ainedter, hat am Samstag die in einem "profil"-Bericht erhobenen Vorwürfe gegen den früheren Finanzminister "entschieden zurückgewiesen". In einer Stellungnahme betonte die Anwaltskanzlei, strafrechtlich relevant sei einzig, ob die Schwiegermutter Marina Giori-Lhota Karl-Heinz Grasser die 500.000 Euro gegeben hat oder nicht. "Und sie dementiert nicht, Grasser das Geld gegeben zu haben", stellt die Anwaltskanzlei fest. Deshalb handle es sich bei den Vorwürfen um eine nahtlose Fortsetzung der "Hetzkampagne".
Nach Rücksprache mit Grasser stellt die Anwaltskanzlei auch rechtliche Schritte wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung des Amtsgeheimnisses in Aussicht. Begründet wird dies damit, dass es sich um ein Schreiben Gioiri-Lhotas ausschließlich an die Finanzbehörden handle, das an die Öffentlichkeit gelangt sei.
Grasser: "Frei erfundene Geschichten"
Ebenso wie seine Anwaltskanzlei Ainedter & Ainedter wies Grasser auch selbst die im Nachrichtenmagazin "profil" gegen ihn erhobenen Vorwürde zurück, er hätte die 500.000 Euro nicht für seine Schwiegermutter veranlagt: "Das sind frei erfundene Geschichten. Ich weiß, dass ich das Geld von meiner Schwiegermutter erhalten habe - und alle bestätigen das. Es ist erwiesen, dass das Geld nach der Veranlagung wieder am Konto meiner Schwiegermutter gelandet ist. Das ist ja wohl der beste Beweis, dass es von Anfang bis Ende das Geld meiner Schwiegermutter war." Grasser bekräftigt: "Die gesamten 500.000 Euro stammen von meiner Schwiegermutter und sind samt dem Gewinn auch wieder auf ihr Konto zurückgeflossen. Sie stellte nur über ihren Steuerberater klar, dass sie mit den Transaktionen der Zwischenzeit über die Ferint und die Meinl-Bank nichts zu tun hatte. Das ist deckungsgleich mit meiner Aussage, dass alle Transaktionen von mir getätigt wurden." (APA)
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dann ist sie zwar evtl. nicht verfügungsberechtigt, aber jedenfalls wirtschaftlich Begünstigte, was ja eher für die Steuerpflicht spricht. Sie hätte also sehr wohl versteuern müssen, ausser sie hat dem Bubi das Geld geschenkt - dann hätte er versteuern müssen.
Oder habe ich da einen Denkfehler?
Wenn ich der Bank Geld zur Anlage gebe, dann tritt die Steuerpflicht erst dann ein, wenn der Verdienst mir gutgeschrieben worde. Wenn er auf einem internen Konto der Bank herumliegt, auf das ich keinen Zugriff habe, würde ich auch keine Steuern zahlen wollen.
Sagt man da beim Fünf-Uhr-Tee: "Geh, Schwiegermama, ich bin da a bissl in einer Bredouille ... ich hab da ein bisserl a Geld zu veranlagen, weiß aber ned genau woher und wofür ... und zur Recherche im Internet hab ich auch grad ka Zeit, du weißt ja, die gesellschaftlichen Verplichtungen. Würd´s Dir was ausmachen, wenn ich Dich als wirtschaftlich Berechtigte nenn´ ?" Schön, dass man als Unselbständiger soclhe Probleme nicht hat, da hilft einem das Finanzamt bei der Veranlagung ...
a) die Schwiegermutter den Vertrag nicht persönlich, sondern durch ihren Rechtsanwalt unterzeichnen hat lassen - kommt hundertfach vor und man kann dann immer noch behaupten, den Vertrag nicht zu kennen; hat halt der Anwalt seine Vollmacht überschritten - nur ein zivilrechltiches Problem - nichts dabei
b) Geldbeträge auf einem Konto wirtschaftlich jemand anderem zuzurechnen sind, obwohl am Konto eine Drittperson wirtschaftlich berechtigt ist?
Nur so ein paar Gedanken ....
Welche Neider? Welche seiner Eigenschaften sollte man ihm neiden? Die Frisur? Die Frau? Seinen Beliebtheitsgrad? Seine Unlauterkeit?
zu a) und b) - merkwürdig eigentlich, dass niemand der Betroffenen das so sieht. Die Schwimu hat ja noch nicht einmal "zugegeben", dass das ihr Geld war/ist.
Offenbar die total nette Familie und alles ist voellig legal abgelaufen. Keine Ahnung warum diese linkslinke Justizmafia die armen Leute nicht endlich in Ruhe laesst! Wahrscheinlich weil sie bloss neidisch sind dass die so schoen und intelligent sind.
fällt damit in sich zusammen. Wichtiger als die Verurteilung Grassers ist ja ohnedies die Aufarbeitung des Korruptionssystems Grasser. Und da genügt der Nachweis einer Verfehlung (zumindest mal falsche Angaben gegenüber den Finanzbehörde und wahrscheinlich Urkundenfälschung). Damit ist die Glaubwürdigkeit des supersauberen Karl-Heinz wohl endgültig dahin. Und damit hat die Regierung Schüssel 2000-2006 auch die letzte Reputation verloren. Zahltag ist Wahltag.
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