Tiefe Temperaturen

Der Siphon, der nicht durch die Kälte kam

3. Februar 2012, 15:27
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    foto: apa/epa/reszko

    Wärmedämmung allein hilft nicht gegen Frost.

Versicherung warnt vor Frostschäden und weist auf "72-Stunden-Regel" hin: Wer sein Gebäude länger verlässt, sollte Vorkehrungen treffen

Es ist kalt in ganz Österreich, und es wird zumindest noch einige Tage so kalt bleiben. Wer jetzt auf Urlaub fährt oder aus anderen Gründen sein Haus bzw. seine Wohnung für drei Tage oder länger verlassen will, sollte ausreichende Maßnahmen gegen Frostschäden treffen, informierte die EFM Versicherungsmakler AG am Freitag in einer Aussendung. Wird diese "72-Tage-Regel" nämlich nicht eingehalten, könnten sich Versicherungen an den Betroffenen schadlos halten. Besonders betroffen seien Zweitwohnsitze, Sportstätten, Amtsgebäude und Schulen.

"Dichteanomalie" des Wassers

Wegen des Effekts der "Dichteanomalie" hat Wasser unter Normaldruck seine größte Dichte von ca. 1000 Kilogramm pro Kubikmeter bei knapp vier Grad Celsius. Sinkt diese Temperatur, dehnt sich Wasser - auch beim Gefrieren - aus. Dies könne Leitungen zum Bersten bringen, warnt EFM-Vorstand Josef Graf.

Noch größere Schäden können entstehen, wenn aufgetautes Wasser aus den geplatzten Rohren in die Wohnung fließt. In der Regel übernehmen Haushalts- und Wohngebäudeversicherungen einen solchen Schaden - vorausgesetzt, der Versicherungsnehmer hält alle vertraglichen Verpflichtungen ein.

Frostschutz im Siphon hilft

Man solle darauf achten, dass vor allem wasserführende Anlagen, Armaturen und angeschlossene Einrichtungen der Versicherungsräumlichkeiten ordnungsgemäß und vorschriftsmäßig instand gehalten werden. "Das beinhaltet bei längerer Abwesenheit während Frostperioden das Entleeren und das Absperren der Wasserleitungen bzw. das Befüllen mit Frostschutzmittel", heißt es in der Aussendung weiter. Zusätzlich wird auch bei Siphonen das Einfüllen von Frostschutzmittel empfohlen, da sich dort meistens Restwasser befinde.

Wärmedämmung sei sehr sinnvoll, biete aber allein keinen Schutz vor Frostschäden, erklärt Graf: "Eine Isolierung verlängert den Zeitraum der Auskühlung bis zum Einfrieren; sie kann die Auskühlung jedoch nicht verhindern. Unbeheizte Bereiche sind daher immer frostgefährdet." (red)

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Kommentar posten
15 Postings
sdfad sdfaf
02
Glückwunsch...

zu der Überschrift :D

MeineZungeInGottesOhr
 
00
"72-Tage-Regel"

72 Tage - so lange dauert der ganze Winter nicht...

uhiiiii
00
72 TAGE(!!!???)

72 Stunden ned Tage...

suit
 
00

Im Artikel steht 'Wird diese "72-Tage-Regel" nämlich nicht eingehalten, könnten sich Versicherungen an den Betroffenen schadlos halten.'

Mike Bell
00
in der Regel

nicht einmal die Regel.
Sie wiessen aber eh, dass Tage manchmal Stunden sind ....

Saurer Zivi
02
warum braucht man eine Haushaltsversicherung? Sobald ein Wasserrohr, das nicht aus der Wand in ein Mietobjekt ragt, einfriert, handelt es sich mE um einen ernsten Schaden des Hauses. Dieser ist dann Sache des Eigentümers. Eindeutig.

Ob eine Beheizung des Bestandobjektes einen solchen Schaden vermeiden hätte können, kann zuerst einmal dahingestellt bleiben.

Wenn in stillgelegten GangWCs bspw. die Fenster nicht geschlossen werden u daher Kälte einbricht u an dieser Stelle die Wasserleitung in der Wand einfriert, ist das das Versagen der Hausverwaltungen bzw der Hausinhabung selber. Aber nicht das der Mieter. Hier wird unnötig Angst gemacht.

Wenn manche Hausparteien, die unbedingt am Gang rauchen müssen, vergessen die Fenster zuzumachen, so ist das dann Sache der säumigen Raucher.

Im Altbau wissen MieterInnen oft nicht einmal, welche Wasserventile im Notfall zu sperren sind, weil es die Installateure verabsäumt haben, eine ordentliche Beschriftung vorzunehmen.

Emiliano Zapata
01
ähm, es wohnt aber nicht jeder in einer mietwohnung

und da gibt es verschiedene rechtslagen, je nach alter des gebäudes, wann du den mietvertrag abgeschlossen hast...
und freu dich auf den streit mit dem vermieter, wenn das wasserrohr platzt und er der meinung ist, du hättest das durch zu wenig heizen mitverursacht...

Reginald Barclay
12
72-TAGE-Regel?

Ja genau.

Michael Colinas
00
Versicherung kündigen - jetzt, sofort!

Die verlagern ihre Gewinne aus den Prämien nach Griechenland, siehe andere Berichte im Standard!

Mike Bell
00
72 Stunden sind eigentlich ein Witz

leider steht das bei meinem Versicherungsvertrag so drinnen. Wenn mir das vorher bewusst gewesen wäre, hätte ich diese Klausel sicherlich streichen lassen.

mister_van
01
kannst nicht streichen,

da steigt keine versicherung drauf ein...

justizia2
00
Wasserleitung

Nutzt es etwas, wenn man bei Abwesenheit die Wohnung auf 10 Grad beheizt laesst?

Saurer Zivi
02
im 2. Wohnsitz würde ich das hauptventil sperren und die wasserleitung im haus leerlaufen lassen.

das aufstellen von frostwächtern an allen möglichen stellen im EFH ist mühsamer bzw. kann die heizung nicht in alle kellerbereiche geleitet werden.

bei einer mietwohnung sollte es vollkommen ausreichen, ab ca. 8-9°C wohnungstemperatur zu heizen. wenn die wohnung von beheizten objekten umgeben ist, sollte die raumtemp. auch nicht so schnell unter 10°C fallen.

M L3
03
Ja, 5-10 Grad reichen im allgemeinen als Frostschutz aus

Musst aber nachsehen, ob Leitungen in Aussenwänden verlaufen. Keller können je nach Lage (unter Erdniveau) wärmer oder kälter sein.

Dankwart Morgenstern
01

solange die heizung funktioniert schon, aber man muss auch für die beheizung der kellerräumlichkeiten usw, wo vielleicht leitungen liegen, sorgen.

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