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Wärmedämmung allein hilft nicht gegen Frost.
Es ist kalt in ganz Österreich, und es wird zumindest noch einige Tage so kalt bleiben. Wer jetzt auf Urlaub fährt oder aus anderen Gründen sein Haus bzw. seine Wohnung für drei Tage oder länger verlassen will, sollte ausreichende Maßnahmen gegen Frostschäden treffen, informierte die EFM Versicherungsmakler AG am Freitag in einer Aussendung. Wird diese "72-Tage-Regel" nämlich nicht eingehalten, könnten sich Versicherungen an den Betroffenen schadlos halten. Besonders betroffen seien Zweitwohnsitze, Sportstätten, Amtsgebäude und Schulen.
"Dichteanomalie" des Wassers
Wegen des Effekts der "Dichteanomalie" hat Wasser unter Normaldruck seine größte Dichte von ca. 1000 Kilogramm pro Kubikmeter bei knapp vier Grad Celsius. Sinkt diese Temperatur, dehnt sich Wasser - auch beim Gefrieren - aus. Dies könne Leitungen zum Bersten bringen, warnt EFM-Vorstand Josef Graf.
Noch größere Schäden können entstehen, wenn aufgetautes Wasser aus den geplatzten Rohren in die Wohnung fließt. In der Regel übernehmen Haushalts- und Wohngebäudeversicherungen einen solchen Schaden - vorausgesetzt, der Versicherungsnehmer hält alle vertraglichen Verpflichtungen ein.
Frostschutz im Siphon hilft
Man solle darauf achten, dass vor allem wasserführende Anlagen, Armaturen und angeschlossene Einrichtungen der Versicherungsräumlichkeiten ordnungsgemäß und vorschriftsmäßig instand gehalten werden. "Das beinhaltet bei längerer Abwesenheit während Frostperioden das Entleeren und das Absperren der Wasserleitungen bzw. das Befüllen mit Frostschutzmittel", heißt es in der Aussendung weiter. Zusätzlich wird auch bei Siphonen das Einfüllen von Frostschutzmittel empfohlen, da sich dort meistens Restwasser befinde.
Wärmedämmung sei sehr sinnvoll, biete aber allein keinen Schutz vor Frostschäden, erklärt Graf: "Eine Isolierung verlängert den Zeitraum der Auskühlung bis zum Einfrieren; sie kann die Auskühlung jedoch nicht verhindern. Unbeheizte Bereiche sind daher immer frostgefährdet." (red)
Dossier "Wetter" auf derStandard.at/Panorama
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Ob eine Beheizung des Bestandobjektes einen solchen Schaden vermeiden hätte können, kann zuerst einmal dahingestellt bleiben.
Wenn in stillgelegten GangWCs bspw. die Fenster nicht geschlossen werden u daher Kälte einbricht u an dieser Stelle die Wasserleitung in der Wand einfriert, ist das das Versagen der Hausverwaltungen bzw der Hausinhabung selber. Aber nicht das der Mieter. Hier wird unnötig Angst gemacht.
Wenn manche Hausparteien, die unbedingt am Gang rauchen müssen, vergessen die Fenster zuzumachen, so ist das dann Sache der säumigen Raucher.
Im Altbau wissen MieterInnen oft nicht einmal, welche Wasserventile im Notfall zu sperren sind, weil es die Installateure verabsäumt haben, eine ordentliche Beschriftung vorzunehmen.
und da gibt es verschiedene rechtslagen, je nach alter des gebäudes, wann du den mietvertrag abgeschlossen hast...
und freu dich auf den streit mit dem vermieter, wenn das wasserrohr platzt und er der meinung ist, du hättest das durch zu wenig heizen mitverursacht...
das aufstellen von frostwächtern an allen möglichen stellen im EFH ist mühsamer bzw. kann die heizung nicht in alle kellerbereiche geleitet werden.
bei einer mietwohnung sollte es vollkommen ausreichen, ab ca. 8-9°C wohnungstemperatur zu heizen. wenn die wohnung von beheizten objekten umgeben ist, sollte die raumtemp. auch nicht so schnell unter 10°C fallen.
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