Amtsantritt

Eckart Ratz als neuer OGH-Präsident eingeführt

3. Februar 2012, 14:35
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    foto: apa/fohringer

    "Hunderte Seiten Schwachsinn" ortet Ratz in einigen Urteilen von einzelnen Richtern.

Justizministerin ruft zu Vertrauensoffensive auf - Ratz: Fehlleistungen der Richter sollen richtiggestellt werden

Wien - Der neue Präsident des Obersten Gerichtshofs (OGH), Eckart Ratz (58), ist am Freitag im Justizpalast in Wien in sein Amt eingeführt worden. Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) nutzte die Gelegenheit, um zur Unterstützung ihrer Vertrauensoffensive und speziell zur besseren Kommunikation des Geleisteten nach außen aufzurufen.

Karl lobte Ratz, der die Nachfolge von Irmgard Griss antritt, als ausgezeichneten Experten des Strafrechts, der sich durch höchste Kompetenz, sicheres Auftreten in der Öffentlichkeit und ausgesprochene Managementqualitäten auszeichne. "Sie werden den OGH hervorragend leiten und insbesondere ein positives Bild der Justiz beim Fachpublikum und in der Öffentlichkeit vermitteln", zeigte sie sich überzeugt.

Bessere Darstellung der Justiz

Die Ministerin erinnerte daran, dass sich die Justiz derzeit im Brennpunkt der Öffentlichkeit befinde und das Vertrauen in besorgniserregendem Ausmaß gesunken sei. Gleichzeitig gehöre das österreichische Justizsystem zu den effizientesten in Europa. Ihr Fazit: "Die Zeit, wo sich die Justiz nur durch gute Arbeit vertrauen erworben hat, ist längst vorbei." Die Darstellung nach außen müsse daher verbessert werden.

Kopfschütteln über einzelne Richter

Auch Ratz stellte in Abrede, dass die Justiz schlechte Arbeit leiste. Auch die Richter nahm er in Schutz, allerdings gebe es eine Handvoll, die durch Fehlleistungen tatsächlich für Kopfschütteln sorge. Statt weiter "Hunderte Seiten Schwachsinn" in deren Urteilen hinzunehmen, sollten man die betreffenden Richter zu Prüfungen verpflichten, ihre Fehler richtiggestellen und in den Personalakten vermerken. Auch die Disziplinargerichte müssten mitziehen, so Ratz, der die Direktheit seiner Kommunikation mit seinem Vorarlbergertum zu begründen versuchte. (APA)

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25 Postings
Saurer Zivi
01
15.2.2012, 22:33
Besonders fällt auf, dass Ratz im letzten Interview mit dem Standard ja noch frisch von der Leber betonte, die Zusammenlegung von BGs sei überhaupt nicht an der Tagesordnung. Während seine Vorgängerin dies empfahl. Der Mann ist also leider out of

sync mit den tatsächlichen ministeriellen Entscheidungsprozessen. Was ihn einerseits frei, aber dann auch hilflos macht.

Eines noch angemerkt: Auch Gesetze können grottenschlecht sein! Sollte es dann dazu keine OGH E geben, ist es mE einem BG Richter nicht vorwerfbar, ggf. auch "Schwachsinn" abzuliefern.

Und noch eines: selbst "gute", "kompetente" Richter iSd OGH Präsidenten (konzise, auf den Punkt gebracht) können "schlecht" sein!

Nämlich insoweit, als sie nicht vertretene Parteien nicht ermutigen, ihre Rechte selber wahrzunehmen, sondern ganz im Gegenteil, sie massiv abschrecken, auch nur einen Schritt weiterzugehen.

Klarerweise, um das Verfahren ohne rechtliche Beurteilung erledigen zu können.

Das ist mE noch schlimmer!

Mein Name ist Lohse, ich kaufe hier ein
10
12.2.2012, 22:37

Hier tummelt sich anscheinend echt ein Querulant ...

peter schmidt
 
00
Bin gespannt wanns das erste mal krachen wird.

Der hervorragende Fachmann Ratz ist ja der Meinung man sollte keine Richter mehr einstellen sondern eher latent abbauen (weils nichts zu tun haben) und stattdessen ein paar Schreibkräfte einstellen.

MySinn.at
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Rücknahme ...

der "Böhmdorfer"-Reform wäre ein Anfang, denn weiungsunabhängige U-Richter sind gute Vogelscheuchen für so manche "Lieblingsschwiegersöhne-der-Nation" !!!

kleinerpinguin
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Staatsanwaltschaft

Um ehrlich zu sein habe ich mit den Staatsanwaltschaften größere Probleme als mit den Richtern.
Wenn man da den Ermittlungseinsatz bei den Tierschützern mit dem Fall Eurofighter, BUWOG, Telekom, usw. vergleicht, na danke.

so so ....
00
17.2.2012, 19:06

Ich glaube dass kann man nicht aufrechnen.

Mir graut vor vielen RichterInnen viel mehr. Konnte Handler sich durchsetzen ? Nein, denn Richterin Arleth hat sich zuletzt besonnen. Das ist ihr hoch anzurechnen. Aber wieviele RichterInnen hätte das so gemacht, Ihr Gewissen befragt und sich dann danach gerichtet ?

Klar Blick
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Was heißt Gewissen ? Die Arbeit hat sie getan, und das hätte jede/r andere genauso.
Beweise des Staatsanwalts bröseln weg - keine Verurteilung. Handwerk, Alltag; mediales Trara ist irrelevant.

Karl Watchdog
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matthewH
10

danke für den link. ich hab ja länger überleg was ich zu der "diskussion" hier schreibn soll...

V. S.
02
FS

DAMIT, nämlich
1) mit der Unbekämpfbarkeit von selbst Grundrechten nach einem ev Rechtsmittelzug ist das Grundprinzip unserer Bundesverfassung der Rechtsstaatlichkeit außer Kraft gesetzt +
2) da das Disziplinarrecht - wo wieder RichterInnen über KollegInnen befinden soll(t)en!! - faktisch totes Recht ist=nicht zur Anwendung kommt, können RichterInnen absichtlich oder unabsichtlich Rechte brechen wie sie wollen ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden.
Dh: Der Zuspruch selbst von glasklaren Rechten ist in A REINES GLÜCKSSPIEL, den Rechtsstaat gibts de facto nicht.
DAS ist eine hochgefährliche Situation, denn, wenn Rechte nicht erlangbar sind, ist es eine reine Zeitfrage bis RechtsträgerInnen, so genötigterweise, zur Selbsthilfe greife

V. S.
02
Österreich ist realiter ein RECHTSFREIER Raum.

Begründung für den Zivilbereich:

RichterInnen sind unkündbar, unversetzbar und "unabhängig". Letzteres wird von der Justiz so ausgelegt, dass richterliche Erkenntnisse keiner inhaltlichen Kontrolle unterliegen.
Wenn überhaupt ein Rechtsmittel zur Verfügung steht, wobei die alles entscheidenden Tatsachenfeststellungen auch dann äußerst schwer zu bekämpfen sind, entscheiden darüber natürlich wieder RichterInnen, somit KollegInnen --> eine Krähe ......
Im Zivilbereich GIBT ES KEINE KLAGSOPTION ZUR WAHRUNG DES GESETZES!! Dh, wenn es kein Rechtsmittel (mehr) gibt, können sogar Grund/Menschenrechte verletzt sein wie sie wollen - Rechtssuchende haben diesen Rechtsbruch hinzunehmen!!!

Di Fu
21

Die Tatsachenfeststellungen können aber nur dann so schwer bekämpfbar sein, wenn es keine eindeutigen Beweise dagegen gibt. Dann hat der Richter halt die Beweise gewürdigt und ist zu einem Ergebnis gekommen.

Wer sollte denn Ihrer Meinung nach über Berufungen entscheiden, wenn keine Richter? Bitte um begründete Vorschläge!

Schildern Sie vielleicht noch einen zweckmäßigen - weiteren - Instanzenzug, der dazu führt, dass Urteile "richtiger" werden!

V. S.
11
>Die Tatsachenfeststellungen können aber nur dann so schwer bekämpfbar sein, wenn es keine eindeutigen Beweise dagegen gibt.

Ja, sollte man meinen. Ist aber NICHT so. Aufgrund des Wahnsinns der "freien Beweiswürdigung", die nicht nur Beweislastregeln aushebelt, sondern sich auch über Urkunden schlicht hinweg setzen kann.

>Schildern Sie vielleicht noch einen ...

Ohne Klagsoption zur Wahrung des Gesetzes (gibts ja im strafrecht, also worauf wartet die Legislative betreffs Zivilrecht???) gibts keine Rechtssicherheit und damit keine Rechtsstaatlichkeit , besonders auch, weil es - per se skandalöserweise - gegen OGH Erkenntnisse keine Amtshaftung gibt, womit diesem Gericthshof die ABSOLUTE MACHT eingeräumt ist, dessen RichterInnen zu unfehlbaren GöttInnen erklärt werden - allein diese Tatsache ist mit einem wahren Rechtsstaat unvereinbar.

verleih nix
03
"Die Zeit, wo sich die Justiz durch gute Arbeit vertrauen erworben hat, ist längst vorbei."

ja frau karl, richtig erkannt!

Neza
03
Die für die Strafjustiz der letzten Jahre Verantwortlichen haben Österreich zu einer Bananenrepublik gemacht,

Herr Ratz dürfte daran ebenfalls nicht ganz unschuldig sein, denn sonst hätte er wohl das wahre Problem des Imagedebakels der Strafjustiz angesprochen, sondern wäre erst gar nicht Präsident geworden ...
verständlich dass sie in Vorarlberg heute noch froh sind, den los zu sein.

chima
02
in der Tat

Er hat eifrig daran mitgewirkt, dass die ohnehin schon (im Vergleich zu anderen Ländern) fragmenteraische Rechtskontrolle der Strafjustiz nur noch ein Trümmerhaufen ist. Die Aufgabe, für ein korrektes, rechtsstaatliches Verfahren zu sorgen, nimmt der OGH nicht wahr. Nur wenn ihm ein Urteil "i m E r g e b n i s" unpassend erscheint, wird es vielleicht aufgehoben. Ansonsten gilt das Prinzip: Sei ein Verfahren noch so fehlerhaft, im Zweifel für die Justiz und geegen die, welche die feine Nase der OGH-Senate als Kriminelle wittert.

V. S.
02
Im Zivilbereich, um den sich die Medien

- bis dato - nicht kümmern, schauts nicht anders aus!
Auch hier sind Rechtssuchende richterlicher Willkür völlig schutzlos ausgeliefert.

byron sully
10

"...allerdings gebe es eine Handvoll, die durch Fehlleistungen tatsächlich für Kopfschütteln sorge"

danke!
so einen satz würde man sich auch von der polizeispitze über einzelne polizistInnen wünschen.

so so ....
00
19.2.2012, 13:22

... um eine weitere verharmlosung hervorzubringen ?

V. S.
02
?????

Du hast, wiedermal, keine Ahnung!

Es handelt sich MITNICHTEN um eine blosse "Handvoll" völlig unfähiger und/oder Allmachtswahn behafteter, nar(r)zistischer RichterInnen!

Neza
11
wieso, der Ratz sagt doch nichts anderes als die Polizei auch sonst:

alles ist in bester Ordnung und hie und da ein paar einzelne schwarze Schafe und von letzteren will er sich ja eh trennen

V. S.
02
Genau!

Abwiegeln, zudecken, damit Rechtssuchende weiter verhöhnen + die NICHT-Rechtsstaalichkeit einzementieren.

Wobei grundsätzlich: "trennen" kann sich niemand von amtsmissbrauchenden RichterInnen. Dieser Berufsstand, dem ja nicht einmal fixe Dienstzeiten zumutbar sind, geniesst ja das völlig perverse Privileg der absoluten Unkündbarkeit.

Ein wahrer Rechtsstaat bedarf und das wäre absolut verfassungskonform!!, der BEFRISTETEN richterlichen Dienstverträge + eines EFFEKTIVEN Dients- und Disziplinarrechts.

es bleibt spanned...
03
Hervorragende Wahl

Man kann sicher über die direkte Anrede von Problemen, die es aber unbestritten gibt, geteilter Meinung sein und es wird spannend, wie er das in der Praxis wird umsetzen können.
Aber einen besseren Strafrechtler werden Sie derzeit im Land nicht finden.
In Veranstaltungen geht sämtlichen "Kapazundern" am Podium und sonstwo meist die Sprache verloren, wenn - meist aus dem Publikum - Ratz zur "Erklärung der Welt" ansetzt. Da ist meist nur mehr betretenes Schweigen danach - so es verstanden wurde.
Er meldet sich auch eher zum Schluß, weil nacher kaum mehr wer diskutierene will/kann.
Wenn man kein Jurist ist, ist das regelmäßig eine witzige Milleu-Studie.

E.Stampfl
04
mir verschlagt es auch tatsächlich die Sprache ..

wenn Eckhart Ratz erklärt, das Image der Justiz ist deswegen so schlecht, weil eine Handvoll Richter 'Schwachsinn in Urteilen' produzieren.
Aber vielleicht hatte er da C. Bandion-Ortner im BAWAG-Prozess gemeint. Dieses Problem wurde allerdings von der ÖVP bestechend gelöst.

E.Stampfl
16
zur Erinnerung an das Expertenhearing zur Vorratsdatenspeicherung ..

da hagelte es Kritik an den geplanten Änderungen in der Strafprozessordnung (StPO) und dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG), die ÖVP hatte Eckhart Ratz eingeladen, der als einziger der Experten von sich aus keine grundrechtlichen Bedenken äußerte.

Ja, so werden willfährige Büttel der Politiker belohnt! Aber wir kennen das ja schon, siehe Tierschützerprozess, usw.

Was dürfen wir also erwarten: Nichts, ausser massive Justizpropaganda zur Imagepflege.

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